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Thema: Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen vom 16.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen
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Dr.K.Ree
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2005
Ort: Würzburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.07.2007 08:05
Titel

Fotografieren auf öffentlichen Veranstaltungen

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Hallo,
ich darf am kommenden Wochenende auf einem Umsonst&Draussen-Festival fotografieren und diese Bilder werden möglicherweise danach auf der Internetseite oder in verschiedenen, zukünftigen Print- und Onlineprojekten veröffentlicht. Wenn das der Fall ist, muss meines Wissens nach im Eingangsbereich ein Hinweis hängen, dass auf dem Gelände Fotos gemacht werden und diese auch veröffentlicht werden können. Richtig?
Jetzt die kurze Frage, auf was man da achten muss, oder ob es da bereits verfasste Beispiele im Internet gibt?
Danke schonmal und einen angenehmen Wochenstart.
martin
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ALEXX

Dabei seit: 26.08.2004
Ort: Köln
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.07.2007 08:44
Titel

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wenn du von bestimmten leuten fotos machen willst, muss du diese vorher fragen, die leute die dann zufällig im hintergrund zu sehen sind, spielen keine rolle. soweit ich weiss muss da auch kein schild hängen. du hast soweit ich weiss bei öffentlichen veranstaltungen kein recht am eigenen bild solange du nur irgendwo im hintergrund zu sehen bist, was sich natürlich ändert sobald die person zum hauptmotiv deines fotos wird.
bin mir aber nicht 100%ig sicher, ich würd einfach mal n bisschen nach bildrechten googlen im zusammenhang mit öffentlichen veranstaltungen...
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.07.2007 09:00
Titel

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Bei öffentlichen Fotos muss jeder mit Fotos rechnen und kann auch nichts dagegen machen:

Zitat:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.


Fällt dann wohl unter 2 oder 3.

Bei Portraits musst du natürlich vorher fragen
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Dr.K.Ree
Threadersteller

Dabei seit: 27.10.2005
Ort: Würzburg
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 16.07.2007 09:14
Titel

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danke euch soweit schonmal.

bilde mir ein, dass in zeiten der partyfotografen
auch in clubs und bars an den eingängen
öfter solche hinweise hängen, dass fotografiert
wird und diese auch veröffentlicht werden.

so einen text wollte ich haben, aber ich denke,
nach den gemachten angaben sind alles außer
portraits eh rechtlich unbedenklich.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 16.07.2007 10:03
Titel

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vier oder sogar sechs seiten sonderteil
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