mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 00:45 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung? vom 05.04.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung?
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2012 12:51
Titel

Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Liebe Medis, angehende und sonstige,

ich hätte eine Frage und zwar dreht sichs um folgenden Sachverhalt: Für mein Kleinunternehmen möchte ich mir eine gute Kameraausrüstung zulegen, hab schon mehrmals nun Material leihen müssen, um bei meinen Kunden vor Ort Firmenaufnahmen, Hochzeitsfotos, Produktbilder und ähnliches zu fotografieren.

Nun die konkrete Frage: Wenn ich mir jetzt für knapp 1500 Euro ein Gehäuse und zwei Objektive kaufe, wie genau läuft das später bei meiner Einnahme-Überschuss-Rechnung ab? Wie kann ich die Elektronik abschreiben? Was muss ich da rechtlich bedenken?

Danke schonmal,
viele Grüße,
Tormi
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.04.2012 13:09
Titel

Re: Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Tormentor667 hat geschrieben:


Nun die konkrete Frage: Wenn ich mir jetzt für knapp 1500 Euro ein Gehäuse und zwei Objektive kaufe, wie genau läuft das später bei meiner Einnahme-Überschuss-Rechnung ab?


Genau so:

Zitat:
Wie kann ich die Elektronik abschreiben?


Du musst sie abschreiben, was meinst du jetzt mit "wie"?

Zitat:
Was muss ich da rechtlich bedenken?


Nur, dass du die Ausrüstung abschreiben und den eventuellen privaten Nutzungsanteil raus rechnen musst.
 
Anzeige
Anzeige
Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
Ort: Lauterstein
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2012 13:16
Titel

Re: Fotoequipment bei Kleinunternehmen als Gewinnminderung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

someonesdaughter hat geschrieben:
Nur, dass du die Ausrüstung abschreiben und den eventuellen privaten Nutzungsanteil raus rechnen musst.

Wie rechne ich denn so etwas aus? O_o Mach das Pi-Mal-Daumen?

Ich meinte nur, bei der Abschreibung habe ich etwas von 7-Jahre Regelungen oder ähnliches gelesen, deshalb die Nachfrage.

Ansonsten - würde es dann reichen, in meiner Excel (Einnahme Überschuss) einfach diese Position reinzupacken und gut is?
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
remote

Dabei seit: 10.11.2006
Ort: /var/www/
Alter: 110
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2012 13:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

1. Afa Tabelle googlen
2. Bischen Geld in einen Steuerberater investieren - ist gut angelegtes Geld und mittelfristig sparts Zeit/Kosten/Ärger.
  View user's profile Private Nachricht senden
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.04.2012 13:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du rechnest da gar nichts aus sondern setzt es voll ab. Sorry aber das ist kein Auto womit du ab und zu privat in den Urlaub fährst sondern Arbeitsmaterial. Da fragt auch keiner nach.

Das mit dem Abschreiben unterschiedlich. Bis zu einem gewissen Preis wirds in einem Jahr abgeschrieben, darüber über 5-10 je nachdem worum es sich handelt (Elektronik, Einrichtung, KFZ, Immobilien).

An dieser Stelle wäre natürlich für dich die Überlegung auf die »Kleinunternehmerregelung« zu verzichten und die die 19% Umsatzsteuer zurückzuholen. Das sind immerhin fast 240€. Was das genau für dich bedeutet das erfragst du bitte bei deinem Finanzamt oder noch besser bei deinem Steuerberater.
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.04.2012 13:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

beispiel (ohne kleinunternehmerregelung, sorry habe ich wohl übersehen):
1500 euro netto (ohne umsatzsteuer) : 7 jahre abschreibungsdauer = 214,30 euro gewinnminderung im jahr

http://www.klicktipps.de/gewerbe-abschreibung.php
das könnte hilfreich sein.


Zuletzt bearbeitet von am Do 05.04.2012 13:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 05.04.2012 17:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zim hat geschrieben:
Du rechnest da gar nichts aus sondern setzt es voll ab. Sorry aber das ist kein Auto womit du ab und zu privat in den Urlaub fährst sondern Arbeitsmaterial. Da fragt auch keiner nach.


Ausser dem Finanzamt ... insbesondere bei Dingen, die sich besonders gut privat nutzen lassen, wie Computern, Telefonen, Kameras usw. Und wer dann dem FA erzählen will, dass er Null private Nutzung hat, ist in der unangenehmen Situation, genau das nachweisen zu müssen. Das FA muss das nicht.
 
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.04.2012 00:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nee sorry aber das halte ich doch für etwas überzogen – vor allem wenn man in einer solchen Branche arbeitet und auch Rechnungen mit entsprechenden Leistungen vorzeigen kann. Was will das FA denn faktisch machen?

FA: verwendest du die Kamera auch für private zwecke?
Unternehmer: Nööhööö!
FA: Beweis es!
Unternehmer: Hier gugst du! Rechnung mit Leistung XY!
FA: Beweise das du keinen privaten Fotos gemacht hast!!
Unternehmer: öhmn, wie könnte ich das?
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Firmenname bei Kleinunternehmen, GbR's
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.