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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Mi 08.10.2008 06:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Fotoabzüge/Poster online verkaufen vom 27.11.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotoabzüge/Poster online verkaufen
Autor Nachricht
LeFevre
Threadersteller

Dabei seit: 11.11.2007
Ort: Dortmund
Alter: 16
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 01:09
Titel

Fotoabzüge/Poster online verkaufen

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Ich überlege über eine Gallerie bei www.fotoportopro.de einige Fotos als Abzug oder Poster anzubieten. Nun habe ich da einige Fragen.

1. Verliere ich die Rechte an dem jeweiligen Foto? Darf ich die Fotos noch auf anderen Seiten (fotocommunity) zeigen?
2. Muss ich für den Verkauf volljährig sein? -> Kann ich meine Kontodaten angeben oder müsste ich dann die von bspw. meinem Vater benutzen?
3. An einem Beispiel wird das System erklärt: 5 Euro für den Abzug -0,39 Euro - 20 Prozent. Meine Provision beträgt dann 3,61 Euro. Was haltet ihr davon? Gibt es sinnvollere Alternativen? Erscheint euch die Seite in irgendeiner für mich gerade unersichtlichen Weise unseriös?

Danke.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 02:19
Titel

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also echt jetzt:

http://www.fotoportopro.de/agb.html
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LeFevre
Threadersteller

Dabei seit: 11.11.2007
Ort: Dortmund
Alter: 16
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 14:53
Titel

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Oha. Da hab ich doch glatt §4 überlesen Lächel

Die Fragen 2 und 3 bleiben aber offen.
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Nefliete

Dabei seit: 05.07.2007
Ort: Eifel
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 12:07
Titel

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mach das doch. bis 18 ist man beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet das du die einwilligung der eltern benötigst damit sie rechtskräftig sind. bei geschäften die zu deinem vorteil beötigst du die einwilligung nicht.

bei dieser fotoaktion, dürfen dir keine kosten entstehen oder andere verpflichtungen denen du nicht nachkommen könntest. sprech das lieber mit deinen eltern ab.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 28.11.2007 13:41
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
mach das doch. bis 18 ist man beschränkt geschäftsfähig, das bedeutet das du die einwilligung der eltern benötigst damit sie rechtskräftig sind. bei geschäften die zu deinem vorteil beötigst du die einwilligung nicht.

bei dieser fotoaktion, dürfen dir keine kosten entstehen oder andere verpflichtungen denen du nicht nachkommen könntest. sprech das lieber mit deinen eltern ab.


Und mit dem Vormundschaftsgericht:

"(3) Dem Partner ist bewußt, dass er durch das Bereitstellen eines eigenen Shops Unternehmer iSd. § 14 BGB ist bzw. wird."

http://www.fotoportopro.de/agb.html


Selbstständigkeit unter 18 - nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

c_writer
 
 
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