Autor |
Nachricht |
capoo
Threadersteller
Dabei seit: 07.01.2008
Ort: Leipzig
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.06.2011 13:27
Titel Foto von Prominenten für Online-Kampagne- darf ich das? |
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Hab mal eine rechtliche Frage.
Ein Kunde von mir hat ein Bild, wo ein Promi sein Produkt in der Hand hält. Der Kunde hat das Foto selbst fotografiert als er eben diesen Promi traf und Ihm sein Produkt schenkte. Der Promi willigte ein ein Foto zu machen, welches der Kunde auch schon im Netz postete.
Nun die Frage - der Kunde möchte diverse Banner für eine kleine Banner-Anzeigenkampagne mit eben diesem Bild. Darf ich das einfach nehmen?
Es geht hier nicht um einen "Superstar" - der Promi ist nur in einer bestimmten Musikszene bekannt (allerdings international) -nicht jedoch im Mainstream-Sektor....
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Alex
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 21.06.2011 13:44
Titel
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Am sichersten fährt dein Kunde da, wenn er einfach den Promi anschreibt, um Erlaubnis bittet und sich das auch SCHRIFTLICH!!! bestätigen lässt.
Ob er es auch ohne Erlaubnis einfach machen darf... ich würde sagen nein. Dabei habe ich keine Quelle oder sonstige Grundlage, ist nur ein Bauchgefühl...
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Benutzer 110760
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 09.07.2011 13:08
Titel
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Dein Kunde will also den Eindruck erwecken, daß der Promi das Produkt ganz toll findet.
Der Promi findet das Produkt aber nicht ganz toll, sondern es ist ihm nur vor Urzeiten mal ungefragt in die Hand gedrückt worden.
Die Wahrscheinlichkeit, daß der Promi sich tierisch verarscht fühlen würde, kann man wohl ganz gut mit "1" abschätzen.
Wenn ihr gerade unterbeschäftigte Rechtsanwälte und zu viel Geld habt: nur zu.
Ansonsten ein klares Nein.
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Astro
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Sa 09.07.2011 20:00
Titel
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Bloss, weil es online ist, ist es nicht eher erlaubt als in der guten, alten Papierpresse. Natürlich nein. Ansonsten wird's teuer. Auch Promis wollen für ihre Arbeit bezahlt werden. Und die besteht manchmal einfach daraus, auf einem Bild zu erscheinen.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Sa 09.07.2011 20:48
Titel Re: Foto von Prominenten für Online-Kampagne- darf ich das? |
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capoo hat geschrieben: | ...Der Promi willigte ein ein Foto zu machen, welches der Kunde auch schon im Netz postete. |
Warum hat er den Promi nicht gleich beim Shooting gefragt, wie er das Bild verwenden darf.
Einer nachträglichen Anfrage sollte auf jeden Fall ein schriftliche Erlaubnis folgen.
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mimimoma
Dabei seit: 08.07.2011
Ort: Potsdam
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 12.07.2011 10:57
Titel
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Ist ohne Einwilligung selbstverständlich nicht erlaubt: § 22 KunstUrhG
Zitat: | Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. |
Zuletzt bearbeitet von mimimoma am Di 12.07.2011 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Fintan90
Dabei seit: 04.10.2010
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.07.2011 01:54
Titel
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Ich habe während der Ausbildung zu dem Thema mal beigebracht bekommen, das "Personen des öffentlichen Interesses" nur ein sehr eingeschränktes Recht am eigenen Bild haben. Der Papparazzi der Victoria Backham beim Einkaufen fotografiert, darf seine Bilder veröffentlichen, auch gegen ihr Einverständnis, da sie eine Person des öffentlichen Interesses ist. Wenn dich aber einer auf der Straße fotografiert, darf er das Bild nicht auf Facebook hochladen, ohne dein Einverständnis (falls nicht mehr als 3 Menschen auf dem Bild sind, sonst zählt die einzelne Person nur als Beiwerk und hat ebenfalls kein Recht mehr am eigenen Bild), weil du aktuell keine Person des öffentlichen Interesses bist.
Ob dein Musiker eine Person des öffentlichen Interesses ist, das ist jetzt eine sehr, sehr gute Frage.
Angenommen du würdest auf der Straße Emma Watson treffen, die sich grade beim Händler ihres Vertrauens ein Getränk gekauft hat, dass du zufällig für die Herstellerfirma bewerben willst, dann darfst du sie auch, hart gesagt, gegen ihren Willen mit dem Produkt zusammen Ablichten und die Bilder benutzen.
Ich beziehe mich bei diesen Informationen als Quelle auf meinen ehemaligen Lehrer für "Wirtschaftsorientiertes Handeln" und entsprechende Aussagen meiner ehemaligen Lehrerin für Fotografie während der Ausbildung.
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Dr. Pröt
Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Do 21.07.2011 02:20
Titel
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Fintan90 hat geschrieben: | Angenommen du würdest auf der Straße Emma Watson treffen, die sich grade beim Händler ihres Vertrauens ein Getränk gekauft hat, dass du zufällig für die Herstellerfirma bewerben willst, dann darfst du sie auch, hart gesagt, gegen ihren Willen mit dem Produkt zusammen Ablichten und die Bilder benutzen. |
Definitiv nicht, nein.
Dabei geht es (explizit § 23 KunstUrhG) um eine Veröffentlichung der Bilder, nicht um Werbung.
Zuletzt bearbeitet von Dr. Pröt am Do 21.07.2011 02:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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