Autor |
Nachricht |
burgnebel
Threadersteller
Dabei seit: 06.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 19:55
Titel Flyer für Discothek mit eigenem Kürzel |
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Ich arbeite seit über einem Jahr hauptberuflich für eine Discothek als Grafiker. In dieser Zeit haben mich einige Bekannte darauf angesprochen, warum ich meine Kürzel/Name nicht als Hinweis auf die Flyer setze.
Darf ich dies odr kann mir mein Arbeitgeber dies verweigern?
Zuletzt bearbeitet von burgnebel am Mi 06.12.2006 19:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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PixelMaus
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Hannover
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 20:06
Titel
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Da du für die Diskothek hauptberuflich als Graphiker arbeitest, gibst du deine
Dienstleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses ab...Das entstandene Design gehört also
genau genommen deinem Arbeitgeber und somit ist ein Kürzel ohne die Zustimmung
deines Arbeitgebers unzulässig!...*sorry*
Ich denke dass das so stimmt
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catzchen
Dabei seit: 03.01.2006
Ort: Potsdam
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 20:15
Titel
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stimme pixelmaus zu...
wenn du freiberufler wärst: ja,
aber so liegt die gestaltung sozusagen im sinne der discothek auf interner ebene...
frag doch mal deinen chef, ob du in 5pt dein signet vermerken darfst... fragen kostet nix, oder?
welche "discothek" kann sich denn nen eigenen grafiker leisten?????
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 21:25
Titel
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Die Agenturkürzel auf Anzeigen und Plakaten laufen auch nur mit Zustimmung des Auftraggebers. Der der bezahlt, bestimmt. Das hat nichts mit einem Freiberuflerstatus oder Festanstellung zu tun.
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snyda
Dabei seit: 04.02.2005
Ort: Münster
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.12.2006 21:39
Titel
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So isses. Aber warum nicht mal nett nachfragen? Kannst es ja sehr dezent machen.
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Pinselstrich
Dabei seit: 18.02.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.12.2006 22:23
Titel
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wenn du hauptberuflich als grafiker arbeitest, dann hast du sicherlich auch eine rechtliche absicherung in form von allgemeinen geschäftsbedingungen. oder? kannst du für zukünftige aufträge nicht einfach im vorfeld einen punkt in den agb´s aufnehmen, der diese problemstellung ein für alle mal außen vorläßt?
bsp: "...Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen, ein Signet oder eine Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen...."
ansonsten sollte man vom kunden eine entsprechende genehmigung einholen. alles andere ist zwecklos und führt nur dazu, dass dein ruf als grafiker darunter leidet.
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pcfan
Dabei seit: 13.09.2002
Ort: Sondershausen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 13.12.2006 23:06
Titel
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Pinselstrich hat geschrieben: | wenn du hauptberuflich als grafiker arbeitest, dann hast du sicherlich auch eine rechtliche absicherung in form von allgemeinen geschäftsbedingungen. oder? kannst du für zukünftige aufträge nicht einfach im vorfeld einen punkt in den agb´s aufnehmen, der diese problemstellung ein für alle mal außen vorläßt?
bsp: "...Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmennamen, ein Signet oder eine Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen...."
ansonsten sollte man vom kunden eine entsprechende genehmigung einholen. alles andere ist zwecklos und führt nur dazu, dass dein ruf als grafiker darunter leidet. |
also in meinen agb steht das drin.
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Pinselstrich
Dabei seit: 18.02.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 14.12.2006 04:03
Titel
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Zitat: | also in meinen agb steht das drin |
super pcfan, dann bist wenigstens du gegen solche unliebsamen überraschungen geschützt!
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