| Autor |
Nachricht |
palmy
Threadersteller
Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 20
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 08:09
Titel Firmenwagen Selbstbeteiligung |
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Hi!
Das hat jetzt zwar nichts mit Medienrecht zu tun, aber vielleicht kennt sich ja von euch sonst jemand damit aus. Falls solche Fragen hier nicht erwünscht sind einfach löschen bitte
Folgender Fall:
In einem Einzelunternehmen wird ein neuer Firmenwagen angeschafft.
Der Selbstbeteiligungsbetrag für eine Vollkasko beträgt 300€.
Die Mitarbeiter werden in das Auto eingewiesen und ihnen wird gesagt, im Falle eines Schadens am Auto für den der Fahrer selbst schuld ist, muss man die Selbstbeteiligung selbst zahlen.
Ist sowas rechtsmäßig erlaubt?
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 08:34
Titel
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| Zitat: | | Bei einem Unfall kommt für den Schaden die für den Firmenwagen vom Arbeitgeber abgeschlossene Haftpflicht- oder Kaskoversicherung auf. Ereignet sich der Unfall bei einer Privatfahrt muss der Arbeitnehmer u.U. die vereinbarte Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung aus eigener Tasche zahlen. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch andere Reglungen vereinbaren. |
Quelle
vereinbaren kann man vieles aber ich denke, dass es in so einem falle recht einfach ist:
bist du beruflich unterwegs muß das die firma übernehmen.
fährst du privat mit dem wagen ist es dein persönliches vergnügen und dann darfste auch die SB zahlen
Zuletzt bearbeitet von Ludicrous am Mi 02.04.2008 08:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 87
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 08:58
Titel
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Die Firma haftet für Dich. Ausnahme wäre nur wenn Du grob Fahrlässig (also quasi vorsätzlich) einen Schaden verursacht.
Das ist der gleiche Fall wie wenn der dösige Maler mit der Leiter über der Schulter ne klassische Drehung im Wohnzimmer des Chinvasensammlers macht.
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Mi 02.04.2008 09:01
Titel
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| joki hat geschrieben: |
Das ist der gleiche Fall wie wenn der dösige Maler mit der Leiter über der Schulter ne klassische Drehung im Wohnzimmer des Chinvasensammlers macht.  |
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und wenn der maler nach feierabend die leiter vom chef nimmt und beim china-vasen-sammler das regal abräumt?
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