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Thema: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer vom 09.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst So 09.10.2005 22:39
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[Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer

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Olla,

Nur eine kurze Frage, falls mein Wissen da nicht aktuell sein sollte.
Es ist doch richtig das im Geschäftsverkehr der ausschliessliche Auftritt unter einer Firma einzig in das Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten ist, oder?

Also: Lieschen Müller die unter „Phantasiename“ eine Gestaltungsdienstleistung anbietet ist dazu verpflichtet überall anzugeben „Phantasiename“-Lieschen Müller, und darf sich nicht z.B. im Impressum, AGB etc. nur als „Phantasiename“ bezeichnen.

Oder?
 
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.10.2005 22:41
Titel

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Ja, nimmt aber keiner so genau. *zwinker*
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ulmer_hocker
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst So 09.10.2005 22:50
Titel

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Nun, Problem:

Habe Ärger mit einem „Dienstleister“ der meine Urheberrechte verletzt hat. Der/Die spielt nun toter Mann. Unter der Telefonnnummer ist niemand erreichbar, auf eMails wird nicht geantwortet, und mein per Post zum Ausdruck gebrachter Versuch einer gütlichen Einigung wurde schlicht ignoriert, die geklauten Bilder und Grafiken weiterverwendet.

Nun bin ich einigermaßen angepisst, und meine Wut wird dadurch verstärkt das ich nichtmal einen Ansprechpartner habe, obwohl klar ist das es sich um eine Einzelperson handelt.
Jetzt suche ich natürlich (jaaa, ich will Rache) nach jedem kleinen Schnipsel um dem Vogel mal an die Karre zu pissen.

Und das wäre auf meiner Liste der achte Verstoss gegen geltendes Recht, denn nach meinem Verständnis sollte auch bei flexibler Auslegung der Rechtslage - mache ich ja auch - klar sein das man irgendwo einen namentlichen Ansprechpartner oder verantwortlichen findet.
 
Sidschei

Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 09.10.2005 23:15
Titel

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Mahn ihn ab! Am Besten direkt per Anwalt. Die machen sowas immer recht gern, weil das eigentlich "easy Money" für die ist. Außerdem bist Du so gleich von Anfang an auf der sicheren Seite.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.10.2005 07:58
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
Mahn ihn ab! Am Besten direkt per Anwalt. Die machen sowas immer recht gern, weil das eigentlich "easy Money" für die ist. Außerdem bist Du so gleich von Anfang an auf der sicheren Seite.


Kannst Du doch nur, wenn Du im Wettbewerb zum betreffenden Anbieter stehst oder? Sprich: Der gute muss zumindest einen Teil der Dienstleistungen anbieten, die Du auch anbietest. Sonst ist eine Abmahnung nicht möglich.
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elchivato

Dabei seit: 03.05.2004
Ort: Mal hier, mal da.
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.10.2005 09:55
Titel

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Sidschei hat geschrieben:
Mahn ihn ab! Am Besten direkt per Anwalt. Die machen sowas immer recht gern, weil das eigentlich "easy Money" für die ist. Außerdem bist Du so gleich von Anfang an auf der sicheren Seite.


burnout hat geschrieben:
Kannst Du doch nur, wenn Du im Wettbewerb zum betreffenden Anbieter stehst oder? Sprich: Der gute muss zumindest einen Teil der Dienstleistungen anbieten, die Du auch anbietest. Sonst ist eine Abmahnung nicht möglich.


Naja du könntest ihn bestimmt abmahnen oder per Einsweiliger Verfügung untersagen die "geklauten" Bilder weiter unrechtmäßig zu verwenden. Dabei spielt das Verhältnis zueinander keine Rolle.

BG
elchivato
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 10.10.2005 10:16
Titel

Re: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer

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ulmer_hocker hat geschrieben:
Olla,

Nur eine kurze Frage, falls mein Wissen da nicht aktuell sein sollte.
Es ist doch richtig das im Geschäftsverkehr der ausschliessliche Auftritt unter einer Firma einzig in das Handelsregister eingetragenen Kaufleuten vorbehalten ist, oder?

Also: Lieschen Müller die unter „Phantasiename“ eine Gestaltungsdienstleistung anbietet ist dazu verpflichtet überall anzugeben „Phantasiename“-Lieschen Müller, und darf sich nicht z.B. im Impressum, AGB etc. nur als „Phantasiename“ bezeichnen.

Oder?


Ganz klare Antwort: Wern nicht eine GmbH, KG oder Co.KG ist, handelt in seinem eigenen Namen. Bei einer Gbr muss jeder auf dem Brifbogen stehen, bei den GmbHs etc die Geschäftsführer.

Bei GbRs kannst du parallel jedem GbR Mitglied an die Wäsche, alle haften für jeden.

Ich würde auch mit dem Anwalt eine Abmanung oder dgl. aufsetzen. Wenn da jemand schon stur schaltet, hilft meist nur der Hammer. Das schon zwar nicht deinen Geldbeutel, aber die Nerven.
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 10.10.2005 10:29
Titel

Re: [Firma] Nutzung einer Firma durch Einzelunternehmer

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MacCon hat geschrieben:
Ganz klare Antwort: Wern nicht eine GmbH, KG oder Co.KG ist, handelt in seinem eigenen Namen. Bei einer Gbr muss jeder auf dem Brifbogen stehen, bei den GmbHs etc die Geschäftsführer.

Stopp: es geht um den Firmennamen, nicht ums Briefpapier. Also um Auftritte à la "MediengestalterInteractive" anstatt "MediengestalterInteractive Max Mustermann". Das geht auch als normale Einzelunternehmung, sofern man als voll geschäftsfähige/r Kaufmann/Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist.
 
 
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