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Thema: Filmrecht: Aufnahmen/Interviews mit Prominenten vom 05.07.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Filmrecht: Aufnahmen/Interviews mit Prominenten
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 05.07.2010 00:36
Titel

Filmrecht: Aufnahmen/Interviews mit Prominenten

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Aloha

Ich habe in den nächsten Tagen einige Interview mit Prominenten und würde mich gerne Rechtlich absichern das diese nichts gegen eine Veröffentlichung haben.


Weiss da jemand Rat?


Liebe Grüße
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Heinzelfrau
Threadersteller

Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.07.2010 22:18
Titel

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Keiner nen Plan?
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.07.2010 22:39
Titel

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Heinzelfrau hat geschrieben:
Keiner nen Plan?


Eine Veröffentlichung kann meines Wissens immer untersagt werden.
Auch dann, wenn bereits eine Genehmigung vorlag.
Da wirst du dich nicht gegen absichern können.

Aber das ist wirklich ganz wages Halbwissen.
Vielleicht springt ja jemand drauf an und falsifiziert meine halbgare Aussage.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 08.07.2010 22:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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snoe

Dabei seit: 04.08.2009
Ort: K/BS
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.07.2010 12:22
Titel

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type1 hat geschrieben:
Heinzelfrau hat geschrieben:
Keiner nen Plan?


Eine Veröffentlichung kann meines Wissens immer untersagt werden.
Auch dann, wenn bereits eine Genehmigung vorlag.
Da wirst du dich nicht gegen absichern können.

Aber das ist wirklich ganz wages Halbwissen.
Vielleicht springt ja jemand drauf an und falsifiziert meine halbgare Aussage.

Nee, das ist schon richtig. Die Einverständniserklärung kann jederzeit auch zurückgenommen werden. Man sollte natürlich sich trotzdem eine schriftliche Genehmigung von den Leuten geben lassen, dann muss schliesslich auch der Widerruf schriftlich erfolgen und es kann niemand plötzlich auf die Idee kommen zu behaupten, er hätte von nichts gewusst.
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