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Thema: Fernseher als Betriebsausgabe? vom 29.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fernseher als Betriebsausgabe?
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swick
Threadersteller

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Verfasst Mo 29.11.2010 00:35
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Fernseher als Betriebsausgabe?

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Hi Leute,

meint ihr das Finanzamt kennt einen TV als Betriebsausgabe an? Ich meine es ist doch nicht unrealistisch, dass ich fertige Arbeiten auf dem Ding präsentiere!

Grüße
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Mo 29.11.2010 02:08
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is doch völlig latte, was wir davon halten. schreibs mit auf undkuck was kommt.
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blindtext

Dabei seit: 22.07.2010
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Verfasst Mo 29.11.2010 02:10
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Re: Fernseher als Betriebsausgabe?

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swick hat geschrieben:
Hi Leute,

meint ihr das Finanzamt kennt einen TV als Betriebsausgabe an?


Unwahrscheinlich.

Zitat:
Ich meine es ist doch nicht unrealistisch, dass ich fertige Arbeiten auf dem Ding präsentiere!


Dazu brauchst du keinen Fernseher, da reicht ein Bildschirm.

b.
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DEKONSTRUKTIV

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Verfasst Mo 29.11.2010 02:18
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kommt drauf an, was man so macht. als motiondesigner oder so is son ding bestimmt sinnvoll.
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Nimroy
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Verfasst Mo 29.11.2010 07:04
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Dafür gibt es Steuerberater.
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SL-Design

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Verfasst Mo 29.11.2010 13:05
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Da ich nachweislich auch im Filmbereich arbeite, kann ich neben einer Glotze auch meine DVD-Einkäufe absetzen. Lächel
Aber den Steuerberater fragen, wäre die sinnvollste Möglichkeit.
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swick
Threadersteller

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Ort: Overath
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Verfasst Mo 29.11.2010 14:14
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Ja Steuerberater kostet wieder, ich hatte auf Erfahrungswerte von euch gehofft Lächel

War ja auch nur eine Idee, mit dem TV. Man könnte ja so argumentieren, dass ein 46" TV viel günstiger als ein Bildschirm gleicher Größe ist (also um Dinge zu präsentieren).
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Mo 29.11.2010 14:22
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Als Werbedisplay kannst du einen TV eigentlich
in fast jedem Betrieb absetzen.

Bei einer Betriebsprüfung sollte der dann allerdings
auch irgendwo im Betrieb zu finden sein *zwinker*
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