Autor |
Nachricht |
onamihs
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
|
Verfasst Mo 03.07.2006 22:35
Titel Fernabsatzrecht (Telefon-/Onlinekauf) |
|
|
hallo,
vielleicht kann mir einer von euch ja helfen. ich habe ein fahrrad bauteil erworben, auf der hompage des fahrradladen gibts eine "schnäppchen seite" dort war der artikel aufgeführt. bestellt hab ich ihn telefonisch. aktueller stand ist, ich rechne im laufe dieser woche mit der ware. sollte vielleicht erwähnen, die seite ist nicht im stiel eines mailorderversandes o.ä. aufgebaut, ein einfaches geschäft.
siehe http://www.transvelo.de/
nun zu meinem "problem" ich habe bei ebay (wo auch sonst) den selben artikel für weit weniger entdeckt und überlege daher von meinem 14 tägigen wiederufsrecht gebrauch zu machen.
hab mich auf http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/faq_fernabsatz.htm , einen faq über das Fernabsatzrecht gegooglet
in punkt 5 und 6 ist geregelt für welche unternehmen dieses gilt
Punkt 6
Was ist unter einem "für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem" zu verstehen?
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Fernabsatzrecht nur gelten, wenn ein Unternehmer regelmäßig Waren oder Dienstleistungen im Wege des Fernabsatzes vertreibt und hierfür einen eigenen Vertriebskanal eingerichtet hat. Wenn der Unternehmer im Normalfall für den Vertrieb keine Fernkommunikationsmittel einsetzt, sondern persönlichen Kundenkontakt pflegt und nur im Einzelfall den Fernabsatz als Vertriebsweg wählt, sind die §§ 312b ff. nicht anwendbar.
ist mein umtausch trotzdem möglich? hätte ich den rahmen direkt in stuttgart (ich wohne in berlin) gekauft hätte ich doch auch 14 tage rückgaberech oder?
würde mich sehr über hilfe freuen
mfg
ona
p.s. ist der gesetztestext auf dem zweiten link überhaupt noch aktuell? sehe da wegen der "häufigen" änderungen/erweiterungen nicht ganz durch.
[edit]
Titel geändert
Zuletzt bearbeitet von tacker am Di 04.07.2006 09:34, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Di 04.07.2006 08:14
Titel
|
|
|
Was spricht dagegen, einfach mal den Verkäufer zu fragen, ob er das Teil gegen erstattung der Versandkosten zurück nimmt?
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
tacker
Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Di 04.07.2006 09:36
Titel
|
|
|
Das ist ne GmbH. Telefonisch bestellt. Du hast 14 Tage Widerrufsrecht.
Einefach den Händler anschreiben, dass Du den Kauf widerrufst. Liget der Wert der Ware über 40 EUR muss er dir die Versandkosten von dir zu ihm erstatten. Er darf allerdings dafür Vorleistung von dir Verlangen.
|
|
|
|
|
ChraCe
Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Di 04.07.2006 13:09
Titel
|
|
|
tacker hat geschrieben: | ... Liget der Wert der Ware über 40 EUR muss er dir die Versandkosten von dir zu ihm erstatten. ... |
steht es nicht ausdrücklich anders in seinen agb, dann muss er auch die rückfracht übernehmen.
und selbst wenn es drin steht, musst du vor kauf die möglichkeit gehabt haben, diese zu lesen.
cu
|
|
|
|
|
fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Di 04.07.2006 16:45
Titel
|
|
|
Aus Sicht des Verkäufers kann ich nur sagen: Du A...loch.
Kaufen, dann irgendwo billiger sehen und von einem Recht Gebrauch machen, was den Käufer vor Mißbrauch (z.B. durch Zusendung falscher oder anderweitig untragbarer Produkte) schützen soll. Der Sin ist nicht, daß du einfach mal bestellst ohne dich vorher umzusehen und dann ohne daß ein Mangel am Produkt oder Verkäufer vorliegt es zurückgibst, weil du es woanders hinterher billiger siehst.
Rechtlich mag das schon recht und billig sein, abgesehen davon find ichs Scheiße!
|
|
|
|
|
onamihs
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
|
Verfasst Di 04.07.2006 20:00
Titel
|
|
|
dann werd ich das teil wohl zurück schicken
@fullpowertrip
wenns statt 900 nur noch 500 kostet würdest du es nicht machen? ich bin nicht stolz darauf aber es ist mir zuviel geld für nichts. außerdem ists n 2005er produkt und ich hab mich umgesehen, europa weit
auf versandkosten übernahme bestehe ich garnicht, dann machen die wenigstens (fast) kein minus geschäft und ich bin schneller einig mit ihnen
|
|
|
|
|
Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 06.07.2006 11:46
Titel
|
|
|
fullpowertrip hat geschrieben: | Aus Sicht des Verkäufers kann ich nur sagen: Du A...loch.
Kaufen, dann irgendwo billiger sehen und von einem Recht Gebrauch machen, was den Käufer vor Mißbrauch (z.B. durch Zusendung falscher oder anderweitig untragbarer Produkte) schützen soll. Der Sin ist nicht, daß du einfach mal bestellst ohne dich vorher umzusehen und dann ohne daß ein Mangel am Produkt oder Verkäufer vorliegt es zurückgibst, weil du es woanders hinterher billiger siehst.
Rechtlich mag das schon recht und billig sein, abgesehen davon find ichs Scheiße! |
Ich würd mich mal ein wenig mäßigen in der Ausdrucksweise. Kaufleute sind auch nicht dafür bekannt das sie im Sinne der Moral und Menschlichkeit entscheiden und außerdem ists das gute Recht ohne Angabe von Gründen das Produkt zurückzugeben. Ich sehe kein Problem
|
|
|
|
|
fullpowertrip
Dabei seit: 15.10.2005
Ort: Süptitz
Alter: 47
Geschlecht:
|
Verfasst Do 06.07.2006 17:49
Titel
|
|
|
Das es das gute Recht ist habe ich mit keiner Silbe bestritten.
Was ich sozusagen bemängelte war die Tatsache, daß er sich offensichtlich vor dem Kauf nicht wirklich schlau gemacht hat. Anders kann ich mir nicht erklären, daß man innerhalb kürzester Zeit nach dem Kauf das gleiche Teil woanders günstiger entdeckt.
Was spräche denn dagegen, sich mal ausgiebig zu informieren und zu suchen bevor man kauft.
Den teil mit der fehlenden Moral bei Kaufleuten kannst du dir im übrigen auch schenken - die Kapitalisten sind Ausbeuter-Nummer ist ja wohl auch etwas überholt.
Und das mein erster Satz der gedanke ist, der dem Verkäufer durch den Kopf geht sollte wohl unbestritten sein.
Habe schon mehrfach einen Aufstand für Kunden gemacht um rechtzeitig Angebote zu unterbreiten, Käufe abzuwickeln und Sachen zu versenden wo sich dann 2-3 Tage später rausstellte daß die Leute schlicht kein Geld dafür hatten. Da habe ich noch viel schlimmere Sachen gedacht und in meinem Büro vor mich hin gemurmelt. Ich habe jedesmal gehofft, daß die Leute mal VOR einem Kauf das Hiorn einschalten und nicht erst dank teilweise zu kundenfreundlichen Gesetzen erst HINTERHER.
Sorry onamihs, nimm das jetzt hier bitte nicht persönlich!
|
|
|
|
|
|
|
|