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Thema: Erhöhte Druckkosten von Grafiker zu bezahlen? vom 13.01.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Erhöhte Druckkosten von Grafiker zu bezahlen?
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down667
Threadersteller

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Verfasst Mo 13.01.2014 13:20
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Erhöhte Druckkosten von Grafiker zu bezahlen?

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Hallo allesamt,

ich versuchs mal kurz zu halten. Ich habe bei der Druckerei eine Druckdatei für ein Buch abgeliefert. Auf zwei Seiten war der Grauwert für die Schrift verkehrt eingestellt(mein Fehler). Die Druckerei rief mich an und ich lieferte die 2 Seiten korrigiert nach!
Jetzt stellt die Druckerei 2 zusätzliche Druckplatten in Rechnung und der Kunde möchte die Kosten dafür an mich weiterleiten.
Er hatte explizit gefordert selbst den Auftrag an die Druckerei zu geben, obwohl ich angeboten hatte, ihm die fertigen Bücher vorbeizubringen (was ich aber selbst für keine gute Praxis mehr halte).
Hätte ich ein angemessenes Honorar vereinbaren können, würde ich das evtl. entspannt sehen, und die Platten bezahlen, aber ich habe mich auf ein absolutes Minimal drücken lassen. Und bezahlt wurde es auch noch nicht. Da lege ich am Ende drauf.
Muss denn die Druckerei nicht evtl. Unstimmigkeiten erkennen, bevor sie die Platten produziert.
Die Druckerei droht MIR jetzt mit dem Anwalt!

Weiss leider nicht, wie ich mich da verhalten soll! Hat da jemand nen Tipp?

l.G
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mo 13.01.2014 13:29
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Unabhängig davon, wer den Auftrag zur Druckerei gibt, den Fehler hast du gemacht ... so schreibst du auf jeden Fall.
Auch für einen falsch definierten Grauwert der Schrift gibt es Preflight-Möglichkeiten.
--
Woran hat die Druckerei festgestellt, dass der Grauwert falsch ist ... soetwas wird normalerweise nicht kontrolliert.
Kannst du der Druckerei nachweisen, dass noch keine Platten gemacht wurden?
Aus diesen beiden Punkten schließe ich, dass der Fehler dem Drucker aufgefallen ist, als er die falschen Platten auf die Maschine genommen hat und festgestellt hat, dass bestimmte Grauwerte mit den anderen Werten nicht übereinstimmen. Sei froh, dass er nicht einfach durchgedruckt hat, und du hinterher - wenn der Kunde das nicht abnimmt - einen kompletten Neudruck (oder einen Neudruck der betroffenen Bögen und eine entsprechende buchbinderische Nacharbeit) gefordert hätte ...
---
So was sollte man unter Lehrgeld abbuchen und sich Arbeitsstrukturen überlegen, dass so ein Fehler nicht wieder auftritt ...
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worshipper

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Verfasst Mo 13.01.2014 13:30
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öhm, warum werden 2 Platten berechnet?
Oder ist damit die Korrektur gemeint?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mo 13.01.2014 13:56
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Gedruckt wird von Platten, wenn auf zwei unterschiedlichen ein Fehler korrigiert werden muss, müssen zwei Platten neu gemacht ... und also in Rechnung gestellt werden ... * Keine Ahnung... *
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down667
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2009
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Verfasst Mo 13.01.2014 14:12
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@Frank
Danke für deine schnelle und ungeschönte Antwort *zwinker*
Natürlich hast du Recht. Es spricht für die Druckerei das Sie den Fehler nicht einfach übergangen haben und der Drucker so ein gutes Auge hatte, die Unstimmigkeiten zu erkennen. Der Unterschied wäre wahrscheinlich nicht aufgefallen aber wir wollen ja alle saubere Arbeit abliefern(also die Druckerei und ich auch) und so war ich auch dankbar, den Fehler noch in Ordnung bringen zu können.
Es ist halt ärgerlich, wenn die Kosten für 2 Druckplatten die Hälfte von meinem "Honorar" schlucken und ich würde das gerne an meinen Kunden weitergeben, der schon sehr viel Geld durch mich gespart hat!
Ich habe noch keinen direkten Kontakt zur Druckerei aufgenommen da diese über meinen Kunden mit mir kommuniziert.
Kann ich denn von der Druckerei eine Kostenaufstellung verlangen?

Das Geschäftliche lief ja bisher nur zwischen Kunde und Druckerei...
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 13.01.2014 14:14
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sehe es wie Frank. Du hast den Fehler gemacht, damit hast du ihn mindestens moralisch zu verantworten.

Das du schlecht verhandelt und keine Marge mehr hast, kann ja nicht das Argument sein, dass andere für deinen Fehler einstehen sollen. Ich würde das ganz schnell und unbürokratisch bezahlen und als lehrgeld verbuchen.

Was ist denn auch die Alternative? Willst du wirklich mit deinem kunden oder der Druckerei vor Gericht streiten, evtl. noch mit gutachten, die ebenfalls Geld kosten?
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down667
Threadersteller

Dabei seit: 04.04.2009
Ort: Mainz
Alter: 47
Geschlecht: -
Verfasst Mo 13.01.2014 15:17
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Um das hier abzuschließen...

danke für eure Antworten,
Nein, ich möchte mich ungern gerichtlich streiten...

hatte jetzt ein Telefonat mit der Druckerei. Die hatten eine falsche email+Postadresse von mir und sich, nachdem von mir keine Reaktion auf Anfragen und Rechnung kam, mit Anwaltsdrohungen an meinen Kunden gewand.
Werde die Kosten für die Platten übernehmen. Falls es jemanden interessiert, das Lehrgeld beträgt ca, 165€.

Kann mir einer erklären wie man den Unterschied von 70 zu 90% grau auf einer Offset-Druckplatte feststellt?
Kann man den mit bloßem Auge erkennen?
Hatte jetzt leider nur die Buchhaltung dran, die konnte mir da nichts zu sagen...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.01.2014 15:23
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down667 hat geschrieben:
...
Kann mir einer erklären wie man den Unterschied von 70 zu 90% grau auf einer Offset-Druckplatte feststellt?
Kann man den mit bloßem Auge erkennen?
..


natürlich.
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