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Thema: emails, vertrauliche informationen, fraglicher passus vom 30.05.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> emails, vertrauliche informationen, fraglicher passus
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type1
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.05.2006 11:32
Titel

emails, vertrauliche informationen, fraglicher passus

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hi!

erwarte keine rechtsberatung, vielleicht weiß das ja rein zufällig jemand.
man bekommt ja manchmal emails die folgenden (oder ähnlichen) passus beinhalten:

Zitat:
Diese E-Mail ist nur für die genannten Empfänger bestimmt. Sie enthält vertrauliche Informationen. Sollten Sie nicht der richtige Empfänger sein, ist Ihnen das Lesen, Kopieren, die Benutzung oder die Weitergabe dieser Informationen an Dritte untersagt. Bitte verständigen Sie den Absender durch Rückantwort oder telefonisch unter +49 (0)xxxx/xxx-x über den irrtümlichen Erhalt dieser E-Mail. Löschen Sie bitte anschließend die E-Mails und hiervon gegebenenfalls existierende Kopien.Vielen Dank.


ist sowas rechtlich einwandfrei, oder nur als rechtlich nicht bindende "drohung" anzusehen?
ich meine, bevor ich diesen passus lese, habe ich ja eh schon den inhalt gelesen. muss ich solche emails definitiv löschen, falls sie wirklich nicht für mich bestimmt sind?

also nicht das ich den netzvoyeur spielen will, nur so rein interessehalber...

danke,
type1
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.05.2006 11:37
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ich denke nicht das du zu irgendetwas verpflichtet bist...
kann vielleicht als nette bitte angesehen werden.

meine meinung!

oder gibt es etwa ein "e-mail geheimnis"?
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sahnemuh

Dabei seit: 19.06.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.05.2006 11:38
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http://www.mdiedrich.de/?article=12
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shakadi
Griller Killer

Dabei seit: 21.12.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.05.2006 11:46
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keks0ne hat geschrieben:
oder gibt es etwa ein "e-mail geheimnis"?


imho unterliegt eine E-mail auch dem Briefgeheimnis. Zumindest aber ist deren Inhalt weitestgehend durch die dt. Richlinien zum Datenschutz

In anderen Quellen ist das irgendwie auch umstritten:

Zitat:
Laut Art. 10 Abs. 1 GG sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich, d.h., dass Briefe, Telefonate etc. nicht von Dritten eingesehen bzw. abgehört werden dürfen. Verstöße sind nur zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes zulässig.

Wie sieht die ganze Sache aber bei eMails aus? Natürlich ist der Straftatbestand der Computersabotage erfüllt, wenn ich, z.B. über das Internet, ohne sein Wissen auf den Rechner einer anderen Person zugreife und seine dort gespeicherten eMails lesen würde. Was ist aber, wenn ich über Benutzernamen und Passwort in den eMail-Account von jemanden gehe und ohne sein Wissen und seine Zustimmung seine eMails lese? Ich konnte dazu weder im GG, noch im BDSG oder sonstwo im Internet etwas zu finden...

Zum Abschluss will ich nur nochmal erwähnen, dass es mir nicht darum geht, mich irgendwie auf eine eventuelle (?) Straftat vorzubereiten mein Interesse ist rein informativ!


Zitat:
der straftatbestand der verletzung des postgeheimnisses nach § 202 StGB schützt nur verschlossene Sendungen, keine elektronischen daten, also auch keine emails.

allenfalls käme eine strafbarkeit nach § 202 a StGB (ausspähen von daten) in Betracht, wenn die anderen Merkmale erfüllt sind. also etwa, wenn man sich unberechtigt zugang zu einem email - fach verschafft.

grüsse Lance

http://forum.jswelt.de/internet-and-recht/13175-briefgeheimnis-fuer-emails.html
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