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Thema: Elterngeld für KSK-Mitglieder/Bemessungszeitraum vom 14.08.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Elterngeld für KSK-Mitglieder/Bemessungszeitraum
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funchum
Threadersteller

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 14.08.2013 20:51
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Elterngeld für KSK-Mitglieder/Bemessungszeitraum

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Hallo,

vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten bzw. hat schon eigene Erfahrungen damit gemacht?

Ich bin Mitglied in der KSK und habe Mitte April ein Baby bekommen. Mir wurde Mutterschutzgeld gezahlt und nun beantrage ich Elterngeld. Laut Elterngeldkasse Wuppertal und der KSK wird zur Bestimmung der Höhe des Elterngeldes ein durchschnittliches Einkommen aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt meiner Tochter ermittelt, sprich von April 2012 bis April 2013. Diese Einkünfte habe ich der Elterngeldkasse anhand vom Steuerbescheid 2012 und der EÜR für das erste Quartal 2013 zukommen lassen.

Nun lese ich überall, dass für Selbständige nur die Einkünfte des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt wird, also meine Einkünfte laut Steuerbescheid 2012. Da ich im ersten Quartal 2013 sehr gut verdient habe, wäre ich dadurch schlechter gestellt. Was stimmt den jetzt? Oder ist es vielleicht so, dass ich als KSK-Mitglied vom Status her, wie ein Angestellter betrachtet werde? Immerhin habe ich ja auch Mutterschutzgeld erhalten.

Außerdem würde mich interessieren, ob die Elterngeldkasse meine Einnahmen für 2012 an die KSK übermittelt, denn wie sich vor Kurzem im Steuerbescheid 2012 heraus stellte, habe ich besser verdient, als in der Gewinnerwartung 2012 angegeben und befürchte nun, dass ich Nachzahlungen an die KSK zu leisten habe.

Über Antworten würde ich ich freuen und sage schon mal im Voraus: DANKE!

funchum
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 15.08.2013 00:02
Titel

Re: Elterngeld für KSK-Mitglieder/Bemessungszeitraum

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funchum hat geschrieben:

Nun lese ich überall, dass für Selbständige nur die Einkünfte des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt wird, also meine Einkünfte laut Steuerbescheid 2012.


Ja, seit den Änderungen zum 1.1.2013. Siehe http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/elterngeld/121227wesentlicheaenderungen.pdf

Zitat:
Da ich im ersten Quartal 2013 sehr gut verdient habe, wäre ich dadurch schlechter gestellt. Was stimmt den jetzt?


Siehe oben, die gesetzlichen Grundlagen haben sich zum 1.1.2013 geändert.

Zitat:
Oder ist es vielleicht so, dass ich als KSK-Mitglied vom Status her, wie ein Angestellter betrachtet werde?


Nein.

Zitat:
Immerhin habe ich ja auch Mutterschutzgeld erhalten.


Die Zahlung von Mutterschafts- nicht Mutter"schutzgeld" *zwinker* hat damit nichts zu tun.

Zitat:
Außerdem würde mich interessieren, ob die Elterngeldkasse meine Einnahmen für 2012 an die KSK übermittelt, denn wie sich vor Kurzem im Steuerbescheid 2012 heraus stellte, habe ich besser verdient, als in der Gewinnerwartung 2012 angegeben und befürchte nun, dass ich Nachzahlungen an die KSK zu leisten habe.


Von einem Datenaustausch ist auszugehen; Nachzahlungen für 2012 musst du nicht leisten, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Außerdem kann man sich eben mal verschätzen, in einer Prognose.

Aber: Es wäre deine Pflicht gewesen, dein tatsächlich höheres Einkommen zu melden und dann zukünftig auf Grundlage des erhöhten Einkommens mehr zu zahlen. Das ist aber eigentlich selbstverständlich, die Beiträge sind nun mal einkommensabhängig. Wenn du dein Mehreinkommen bisher nicht gemeldet hast, können für den seitdem (!) abgelaufenen Zeitraum durchaus Nachforderungen auf dich zu kommen und ggf. auch ein Bußgeld (die Wahrscheinlichkeit für ein Bußgeld ist aber eher niedrig, sie steigt allerdings, je länger höhere Einkommen nicht gemeldet werden, um von dem irgendwann mal angesetzten niedrigeren Beitrag zu profitieren). Also hole das schleunigst nach.

BTW Ob du während der Elternzeit weiter über die KSK versichert sein kannst, hängt davon ab, ob du deine selbstständige Tätigkeit weiter betreibst oder ganz einstellst … das steht aber alles in dem Merkblatt der KSK, das du sicher kennst.
 
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funchum
Threadersteller

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Ort: ruhrpott
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 15.08.2013 09:04
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ja, danke für Deine Infos, die ich auch so schon hatte. Ich war nur sehr verwundert, dass sowohl die Elterngeldstelle selber und auch die KSK eine andere Info an mich weitergaben, nämlich, dass die letzten 12 Monate zur Berechnung genommen werden.

Mal sehen, was die Elterngeldstelle macht - ich schreibe hier dann mal auf, was genau dabei raus kam. Aber es wird wohl 2012 als Berechnungsgrundlage genommen werden, nehme ich mal an.

Grüße funchum
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 15.08.2013 11:10
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funchum hat geschrieben:
ja, danke für Deine Infos, die ich auch so schon hatte.


Warum fragst du dann?
 
 
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