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Thema: Einzelunternehmen gründen so einfach? vom 21.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Einzelunternehmen gründen so einfach?
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nickno

Dabei seit: 15.11.2005
Ort: Bielefeld
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.02.2006 11:26
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
ich hatte bis letztes jahr n gewerbe für veranstaltungen und eventmanagement laufen, bei dem seit 3 jahren keine umsätze mehr passiert sind. da hatte das finanzamt nix gesagt bisher.

Aber da du vorher Einkünfte hattest, war es ja offensichtlich, dass das dein Gewerbe ein Erwerbszweck hatte...
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.02.2006 11:36
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das ist wohl richtig Lächel
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easy-way-design

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 24.02.2006 13:30
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nickno hat geschrieben:
Wenn nach einiger Zeit (in einer BWL-Vorlesung hiess es mal 3-5 Jahre) keine Gewinne erwirtschaftet werden, dann wird deine "Unternehmung" als Liebhaberei, also als Hobby, eingestuft.


genau meine worte, hatte nur keine ahnung von zeiträumen. und das am anfang nicht immer gleich gewinne anfallen ist auch klar, aber wie bereits erwähnt sieht das finanzamt ja ob auch einnahmen den ausgaben gegenüber stehen.
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framemaster

Dabei seit: 11.02.2006
Ort: Hamburg
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.02.2006 03:28
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Und die können einem dann den gewerbeschein einfach entziehen? nicht dass hier ein falscher eindruck entsteht, ich habe meine kleingewerbe immer unter gewinnabsichten eröffnet und auch noch nie einen edlen club unter dem gesichtspunkt eröffnet, günstig einzukaufen... aber so in der praxis habe ich von der liebhaberei noch nichts gehört. mag daran liegen, dass die wenigsten in meinem bekanntenkreis ein gewerbe dazu angemeldet hatten;-) naja, man lernt ständig dazu. also sorry für meine unwissenheit. macht aber auch sinn vom gesetz her...
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.02.2006 09:54
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easy-way-design hat geschrieben:
nickno hat geschrieben:
Wenn nach einiger Zeit (in einer BWL-Vorlesung hiess es mal 3-5 Jahre) keine Gewinne erwirtschaftet werden, dann wird deine "Unternehmung" als Liebhaberei, also als Hobby, eingestuft.

genau meine worte, hatte nur keine ahnung von zeiträumen. und das am anfang nicht immer gleich gewinne anfallen ist auch klar, aber wie bereits erwähnt sieht das finanzamt ja ob auch einnahmen den ausgaben gegenüber stehen.


Es geht nicht bloß darum, daß Einnahmen und Ausgaben anfallen, sondern daß die Einnahmen unter dem Strich höher sind als die Ausgaben und das Gewerbe auch einen Gewinn abwirft!

Bei der Prüfung, ob Liebhaberei vorliegt, geht das Finanzamt nach meinen Informationen von folgendem aus:

Es muss in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren in der Gesamtsumme ein Totalgewinn erwirtschaftet werden. Sobald dieser Totalgewinn vorliegt, geht das Finanzamt nicht mehr von Liebhaberei aus.

Das entspricht auch der Lebenserfahrung: Man betreibt ein Gewerbe ja wohl aus dem Grund, um davon leben zu können und einen Gewinn einzufahren.
Wer ständig / dauerhaft nur Verluste produziert, kann wohl kaum davon leben.

framemaster hat geschrieben:

Und die können einem dann den gewerbeschein einfach entziehen?


"Die" wäre das Gewerbeamt der Stadt.
Das Gewerbeamt "entzieht" keinen Gewerbeschein, wenn das Unternehmen keinen Gewinn abwirft. Das ist denen egal.
Bei dem Gewerbeschein geht es eher um die Thematik: Prüfung, ob ein Gewerbe ordnungsgemäß geführt wird, z.B. i.V.m. Gaststättenerlaubnis, oder ob notwendige berufliche Qualifikationen für die Ausübung des Gewerbes vorliegen etc.


Zuletzt bearbeitet von RickMKK am Mo 27.02.2006 10:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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