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Nachricht |
Stier-Media
Threadersteller
Dabei seit: 14.08.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 04.05.2009 16:16
Titel Einnahme-Ausgabe -Rechtlich? |
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Hallo allerseits,
habe eine kurze Frage! Darf ich als Kleinunternehmer Aufgaben an andere Kleinunternehmer verteilen, die mir dann eine Rechnung schreiben und diese dann in meine Einnahme-Ausgabe-Rechnung integrieren?
Also folgender Fall:
Ich als Kleinunternehmer habe ein Großprojekt erhalten: 100h
Ich gebe Kleinunternehmer A Arbeit von 50h ab! Er schreibt mir eine Rechnung darüber!
Habe ich dann bei der Steuererklärung nur meine 50h verdient??? (100h-50h = 50h)
Danke schonmal
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burnout
Moderator
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Mo 04.05.2009 16:27
Titel
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Ähm Du verdienst nicht in Stunden, sondern in Euro...
Den Gewinn, den Du machst musst Du versteuern.
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instinkt
Dabei seit: 25.01.2006
Ort: Schwäbisch Hall
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.05.2009 05:55
Titel
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Einnahmen
100*stundenlohn
______________
Ausgaben
50*stundenlohn
______________
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn v. St.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 32
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.05.2009 07:21
Titel
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ja natürlich darfst du als kleinunternehmer auch andere dienstleister beauftragen, die für dich jobs übernehmen. das ist im grunde wie der einkauf von waren zu betrachten. wenn der dir dann eine ordentliche rechnung stellt, ist das kein problem. beachte allerdings, das du mit der beauftragung eines dienstleisterst evtl. auch der ksk-abgabepflicht unterliegst.
ein problem könntest du allerdings bekommen, wenn dein dienstleister kein kleinunternehmer ist und somit seine rechnung mit umsatzsteuer ausweist. da musst du nämlich den vollen bruttobetrag überweisen.
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