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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 14.10.2008 12:01 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Einmalige Rechnung ohne Gewerbe? vom 22.03.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Einmalige Rechnung ohne Gewerbe?
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Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
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Verfasst Sa 22.03.2008 19:10
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Einmalige Rechnung ohne Gewerbe?

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Hallo zusammen,

bevor sich die ersten hier beschweren, weil das Thema klingt als wäre es schon tausend mal dagewesen. Ich habe vorher natürlich die Suche benutzt und viel zum Thema Rechnungen und Kleingewerbe gefunden,allerdings nicht, was mir wirklich weiterhilft.

Zur Situation:
Momentan bin ich noch in der Ausbildung und habe in dieser Zeit auch nebenbei gearbeitet ( Kleingewerbe ). Hier habe ich Rechnung ohne MwSt. geschrieben. Da ich allerdings in 2 Monaten zwecks Studium ins Ausland gehe und die letzten Monate nebenbei nichts mehr angenommen habe, um mich auf meine Prüfung zu konzentrieren, habe ich auch das Gewerbe abgemeldet. ( Im Dezember)

Nun wurde ich aber von einer Firma gefragt für ein ein Produkt eine kleine Microsite zu entwerfen. Das ganze müsste relativ schnell geschehen, und wird gut vergütet. Ich würde dieses Projekt gerne machen, da es den zeitlichen Rahmen nicht sprengt und gut vergütet wird. Doch ich habe das Kleingewerbe ja nicht mehr. Muss ich jetzt extra für dieses eine Projekt ein neues anmelden und dann quasi in einem Monat direkt wieder abmelden? Oder gibt es eine Möglichkeit für diesen Fall eine Rechnung von Privat zu stellen?

Hätte auch schon beim Finanzamt angerufen, aber es ist ja Ostern und da arbeiten auch die fleißigen Beamten nicht. Da der Kunde aber Dienstag morgen Bescheid haben möchte, wollte ich hier mal nachfragen.

Freue mich über jeden Tip.

Vielen Dank und einen schönen Oster-Samstag!

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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst Sa 22.03.2008 20:10
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uns wurde in der schule gesagt, dass man im jahr privat rechnungen bis zu einem maximalbetrag von 700 euro (oder waren es sogar nur 70 euro?) schreiben darf.

aber das ist nun 2 jahre her.. und wurde nur kurz erwähnt.
was da wirklich stimmt, würde ich lieber nochmal recherchieren!
mich interessiert das thema auch *zwinker* hehe..
also bin ich ebenfalls für jede _belegbare_ info dankbar =)
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
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Verfasst Sa 22.03.2008 20:18
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Privatrechnungen darf jeder ausstellen bis zu einer gewissen Höhe im jahr. Umsatzsteuer darfst du nicht ausweisen und musst diese Einnahme dann am Jahresende bei deiner Einkommenssteuerabrechnung angeben. Weitere Fragen beantwortet dir dein freundliches Finanzamt, gibt sicherliche regionale Unterschiede was die Höhe angeht.
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throw

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 21
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Verfasst So 23.03.2008 13:01
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du hättest ja dein gewerbe nich gleich unbedingt abmelden müssen...
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Burk76

Dabei seit: 23.03.2008
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Verfasst So 23.03.2008 13:25
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Wenn Du nur mal zwischendurch für jemanden etwas machst, kannst Du am besten eine Honorarfoderung stellen. Wenn Du das natürlich häufig machst, müsstest Du wieder Gewerbe haben. Folgender Text ist von meinem Steuerberater schon mehrfach abgenickt worden, das kann Dein Auftraggeber dann von der Steuer absetzen, Du müsstest den Betrag auch bei deiner Steuererklärung angeben (wobei Du bi einem einmaligen Auftrag wahrsch. unter Freibeträge fällst)


Honorarabrechnung

Für die im Auftrage der [.... Dein Auftraggeber] erbrachten Leistungen am [.... Datum der Leistung] habe ich ein Honorar in Höhe von € ......... erhalten. In diesem Betrag ist keine Umsatzsteuer enthalten. Dem / Der Zahlungsempfänger/in ist bekannt, dass diese Einnahmen in der eigenen Einkommenssteuererklärung anzugeben sind. Betrag in bar erhalten.

[... Ort], den .............................. Unterschrift ............................
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Threadersteller

Dabei seit: 04.02.2008
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Verfasst So 23.03.2008 15:03
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vielen lieben Dank für Eure Antworten. Da habt Ihr mir schon wirklich mit geholfen.

Schönen Ostersonntag!

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