Sindarin
Threadersteller
Dabei seit: 21.12.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst So 21.12.2008 21:33
Titel Einbinden von CD-Cover und Screenshots auf Homepage |
|
|
Hallo,
Ich bin gerade dabei eine kleine private Homepage aufzubauen. Inhalte sollen unter anderem Rezensionen über Filme, Bücher, Musik und PC-Programme sein. Dabei verfolge ich in keinster Weise einen komerziellen Zweck. Ich mag den Leuten, die meine Seite besuchen zeigen, was ich von diversen Dingen halte. Da Bilder einen Text ja etwas auflockern, möchte ich gerne welche benutzen. Doch mir ist die Rechtslage dazu nicht in allen Bereichen ganz klar.
Da CD Cover dem Urheberrecht unterliegen, gehe ich davon aus, dass ich diese auch nicht auf einer Seite einfach so einbinden darf, ohne Genehmigung. Gleiches dürfte auch für Cover/Einbände von Büchern gelten.
Wie sieht es von Bildern von Autoren aus? Gibt es die Möglichkeit irgendwie möglichst kostenfrei Genehmigungen für die Veröffentlichung dieser Bilder zu bekommen? Vom Amazon Partnerprogramm habe ich schon gehört. Verstehe ich es richtig, das ich, wenn ich dort angemeldet bin, die Grafiken, wenn sie auf Amazon verlinken, bedenkenlos verwenden darf?
Würde als Alternative eine Mail an den Verlag ausreichen?
Bei Bildern von Personen sieht die Lage anders aus denke ich. Kann ich ein Bild von einem Autor (zb. Markus Heitz, J.R.R. Tolkien, Hugh Laurie etc) einfach so verwenden? Ich denke mal, dass ich das nicht darf. Wo muss ich da anfragen um herauszufinden ob ich die Bilder verwenden darf? Manchmal haben ja auch ausschließlich die Verlage Rechte an einzelnen Bildern...
Und nun zum Schluss eine Frage, über die ich bisher eigentlich gar nichts gefunden habe. Ich habe vor ein Review über einen Musikspieler zu verfassen. Wie schaut es dabei zum Beispiel mit so einem Bild aus. Ich gehe mal davon aus, dass es generell kein Problem ist Screenshots von PC-Spielen oder Software auf einer Homepage zu zeigen. In diesem Fall sind aber Cover von CDs zu sehen. Ist das immernoch Problemlos oder ist das schon urheberrechtsverletzung, wenn ich das Bild oben zeigen würde? Was weiter dazu beiträgt, dass ich unsicher bin ist, dass ich meine gelesen zu haben, dass Screenshots zu Informationszwecken veröffentlicht werden dürfen...(Natürlich würde ich nicht das verlinkte Bild zeigen, sondern einen Screenshot, den ich selbst aufgenommen habe)
So, das sind meine Fragen... Ich hoffe ihr verzeiht mir diese vielen Fragen auf einmal. Ich habe im Vorfeld lange versucht so gut es geht selbst Antworten auf diese Fragen zu finden. Natürlich seid ihr keine professionellen Rechtsberater, aber dennoch würde ich mich freuen, Hilfe dabei zu bekommen.
Zuletzt bearbeitet von Sindarin am So 21.12.2008 21:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
|
|