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Thema: Ebay virtuelle Güter an&verkaufen - gewerblicher Händler ? vom 11.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ebay virtuelle Güter an&verkaufen - gewerblicher Händler ?
Autor Nachricht
Derek
Threadersteller

Dabei seit: 11.08.2008
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Verfasst Mo 11.08.2008 17:19
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Ebay virtuelle Güter an&verkaufen - gewerblicher Händler

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Hallo,

ich habe vor über Ebay virtuelle Güter und auch ganz normale Sachen wie zB Elektroartikel bei anzukaufen um diese dann wieder teurer zu verkaufen. Nun bin ich aber nicht gewerblich dort angemeldet. Ich wollte nun für mich ein Gewerbe anmelden um so verkaufen zu dürfen wie ich es vor hab.
Habe heute bei der Stadt angerufen und dort wurde mir gesagt ein Gewerbeschein kostet mich 20 €, wenn ich dann aber zB Computerartikel oder ähnliches verkaufen möchte muss ich noch etwas zusätzliches beantragen. Wenn ich nun virtuelle Güter, heißt zB virtuelles Geld aus verschiedenen Onlinespielen vertreiben möchte - was muss ich für Vorraussetzungen haben ? Reicht da der "normale" Gewerbeschein ? Oder was muss ich noch haben ? Danke !
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.08.2008 17:28
Titel

Re: Ebay virtuelle Güter an&verkaufen - gewerblicher Hän

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Derek hat geschrieben:
Hallo,

ich habe vor über Ebay virtuelle Güter und auch ganz normale Sachen wie zB Elektroartikel bei anzukaufen um diese dann wieder teurer zu verkaufen. Nun bin ich aber nicht gewerblich dort angemeldet. Ich wollte nun für mich ein Gewerbe anmelden um so verkaufen zu dürfen wie ich es vor hab.
Habe heute bei der Stadt angerufen und dort wurde mir gesagt ein Gewerbeschein kostet mich 20 €, wenn ich dann aber zB Computerartikel oder ähnliches verkaufen möchte muss ich noch etwas zusätzliches beantragen. Wenn ich nun virtuelle Güter, heißt zB virtuelles Geld aus verschiedenen Onlinespielen vertreiben möchte - was muss ich für Vorraussetzungen haben ? Reicht da der "normale" Gewerbeschein ? Oder was muss ich noch haben ? Danke !


was sollst du da noch brauchen? du lässt halt alles in den gewerbeschein eintragen, was du verkaufen willst. also sprich elektroartikel und das ganze gedöns und eben die virtuellen güter und dienstleistungen. evtl. hat dich die dame am telefon falsch verstanden und dachte du willst mit geld handeln. da isses wohl mit sicherheit zu, das du dazu weitere genemigungen benötigst... lass einfach den begriff geld weg - dann sollte das kein problem sein. </halbwissen>

zur sicherheit evtl. nen steuerberater konsultieren.
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SL-Design

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Verfasst Di 12.08.2008 09:37
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Lies dir nochmal die eBay-RGB durch.
Kann sein, dass ebay es verbietet, virtuelle Waren zu verkaufen.
Kann mich aber auch täuschen.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Di 12.08.2008 09:44
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Im übrigen sind wir ein forum für mediengestalter und keine rechtsberatung. Alle aussagen hier sind Vermutungen, Halbwissen oder Sonstiges und keine Rechtsberatung. Lächel
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
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Verfasst Di 12.08.2008 09:48
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Nimroy hat geschrieben:
Im übrigen sind wir ein forum für mediengestalter und keine rechtsberatung. Alle aussagen hier sind Vermutungen, Halbwissen oder Sonstiges und keine Rechtsberatung. Lächel


Und?
Was hier als Antworten kommt, ist nie Rechtberatung.
Es sind immer nur Vermutungen und Meinungen.
Wo ist das Problem?
Weil die Ausgangsfrage nichts mit Medienrecht etc. zu tun hat?
Das wäre in einem Unterforum "Recht" doch etwas kleinlich.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.08.2008 09:58
Titel

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SL-Design hat geschrieben:
Nimroy hat geschrieben:
Im übrigen sind wir ein forum für mediengestalter und keine rechtsberatung. Alle aussagen hier sind Vermutungen, Halbwissen oder Sonstiges und keine Rechtsberatung. Lächel


Und?
Was hier als Antworten kommt, ist nie Rechtberatung.
Es sind immer nur Vermutungen und Meinungen.
Wo ist das Problem?
Weil die Ausgangsfrage nichts mit Medienrecht etc. zu tun hat?
Das wäre in einem Unterforum "Recht" doch etwas kleinlich.


ich denke was nimroy sagen wollte, ist, das sich der TE nicht auf die aussagen hier verlassen, sondern jemanden konsultieren sollte, der von sowas ahnung hat. sonst könnte der ganze spaß u.U. teuer für ihn werden. * Keine Ahnung... *
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johnny love

Dabei seit: 19.03.2004
Ort: Los Angeles, CA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.08.2008 10:26
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virtuelle güter dürfen nicht verkauft werden wenn sie per email verschickt. sie müssen auf einer cd gebrannt per post verschickt werden. abgesehen davon ist es doch - soweit ich mich erinnere - illegal virtuelles geld für computerspiele zu verkaufen.....
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choise

Dabei seit: 01.02.2007
Ort: Würzburg
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.08.2008 11:48
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soweit ich weis darf man das nicht.
man darf nur seine "spielzeit" verkaufen.

hab mal meinen wow-char verkauft. die auktion wurde rausgenommen von ebay.
mit der entsprechenden klausel wie etwa: "ich verkaufe hier nur meine spielzeit, alle virtuellen bla bla die auf den blizzard server gespeichert sind, werden hier nicht zum verkauf angeboten" hats dann geklappt
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