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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 13:53 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Ebay] Versand/Rechtslage vom 13.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Ebay] Versand/Rechtslage
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karmacoder

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: Fürth
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.03.2004 00:42
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post:
der status einer unversicherten sendung kann nicht verfolgt werden, eine bestätigung das irgendwas zugestellt worden ist gibt es nicht.
selbst wenn es der postbote unterwegs dein packet einfach in die mülltonne schmeist wird kein ersatz geleistet.
wer nicht versichter trägt also volles risiko, ohne ausnahmen wird nichts erstattet.
allerdings hab ich mal nach lagen diskussionen 20? für den verlust eines 40? päckchens erhalten *zwinker* daher weis ich das auch mit sicherheit.

ebay:
käufer trägt volles risiko, soweit keine anderen optionen eingestellt, vereinbart worden sind. der käufer muss dem verkäufer erstmal den betrug nachweisen und das ist im falle eines echten betruges schon nicht einfach.

alles was dir vielleicht bevorsteht ist eine schlechte bewertung durch den ebay-käufer.
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heim_experimente

Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 14.03.2004 00:58
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karmacoder hat geschrieben:
post:
der status einer unversicherten sendung kann nicht verfolgt werden, eine bestätigung das irgendwas zugestellt worden ist gibt es nicht.


stimmt natürlich - da wird ja keine zustellung bestätigt bzw. nichts unterschrieben - hab ich vorhin gar nich so drüber nachgedacht

@ventura: sehr professionell
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JB

Dabei seit: 09.03.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 15.03.2004 15:16
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Also ich trau mich mal meine kleine unbedeutende Meinung dazu abzusondern Lächel

Es handelt sich um eine sogenannte "Schickschuld", d.h. der Verkäufer hat seinen Teil der Abmachung erfüllt, wenn er das Paket ordnungsgemäß verpackt zur Post gebracht und ausreichend frankiert hat, was ja zweifellos passiert ist. Das was der Käufer dann trägt ist die sogennante Versendungsgefahr, sprich das Risiko, dass das Paket verschütt geht.

Du solltest Dir für das ganze nur einen Zeugen suchen, sprich die Freundin oder einen Kumpel, der mit Dir oder für Dich verpackt und versendet hat, da Du selbst nicht als Zeuge fungieren kannst.

Wenn das alles vorliegt, dann klappts auch mit dem überarbeitetem Richter *hehe*
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 15:19
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Wie schaut das aus, wenn man das mit einem Zeuge bei der Post abgibt?

Also als unversichertes Päckchen OHNE Beleg?
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ventura
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 15:27
Titel

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//

habe dazu mal weitere informationen gesucht- und es ist tatsächlich so:

das risiko bei unversichertem versand trägt der käufer. dieser muss explizit versicherten versand wünschen um später ansprüche stellen zu können.
im zweifelsfall muss der verkäufer den versand durch zeugen glaubhaft machen.

damit ist für mich die sache eigentlich erledigt.

allerdings ist es selten dreist vom käufer, zu behaupten er habe sich bei ebay erkundigt und nun eine frist zu setzen in der ich ihm gefälligst den betrag zu überweisen hätte. voll, versteht sich. für mcih ist das schone ien versuchte täuschung.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 15:29
Titel

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Eine Quellenangabe wäre interessant - für ähnliche Fälle.
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ventura
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 15:30
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cyanamide hat geschrieben:
Wie schaut das aus, wenn man das mit einem Zeuge bei der Post abgibt?

Also als unversichertes Päckchen OHNE Beleg?



für den fall das das päkchen nur frankiert wurde, erhälst du auch keinen beleg. höchstens die quittung für briefmarken. es ist also wichtig einen zeugen für den vorgang zu haben oder sich das irgendwie bescheinigen zu lassen.

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ventura
Threadersteller

Dabei seit: 07.04.2002
Ort: -
Alter: 83
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 15.03.2004 15:32
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
Eine Quellenangabe wäre interessant - für ähnliche Fälle.


http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4122
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