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Thema: [Ebay] Versand/Rechtslage vom 13.03.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Ebay] Versand/Rechtslage
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ventura
Threadersteller

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Verfasst Sa 13.03.2004 21:14
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[Ebay] Versand/Rechtslage

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Problem:

Artikel wurde frankiert an den käufer versand. unversichert, weil vom käufer auch nicht explizit erwünscht. frankierung erfolgte in der postfiliale direkt duch den angestellten der post. ich gehe also von korrekter frankierung aus. der vorgang kann so durch eine weitere person bezeugt werden.

nach 3 wochen wurde der artikel immer noch nicht zugestellt, der käufer fordert sein geld nun komplett zurück.

frage: wer trägt hier die verantwortung? ich als versender? die post?liegt hier betrug von seiten des verkäufers vor? die richtige aufgabe bei der post ist nachzuweisen, aber ob der käufer nicht doch den artikel, entgegen seiner angaben, erhalten hat bleibt offen.

hätte der käufer nicht explizit versicherten versand wünschen müssen um nun ansprüche geltend zu machen? ansonsten wäre betrug doch tür und tor geöffnet. ersteigern, emfangen, dann den erhalt leugnen.

auffällig: der käufer bat bei noch aktiver auktion um abbruch seines gebotes, da er seine entscheidung bezweifelte auf den richtigen artikel geboten zu haben. dies zog er aber dann später nach erfolg seines gebotes wieder zurück.

fazit: ebay ist ein sammelbecken von spasten udn die post bereichert sich an ihren kunden.

wer sich traut das rechtlich zu beurteilen, kann das ja mal hier tun. danke.
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heim_experimente

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Verfasst Sa 13.03.2004 21:30
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mit welcher versandart hast du es denn versendet ?? ..haste denn noch einen beleg von der post ??
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ventura
Threadersteller

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Verfasst Sa 13.03.2004 21:36
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heim_experimente hat geschrieben:
mit welcher versandart hast du es denn versendet ?? ..haste denn noch einen beleg von der post ??


nein wurde ja frankiert. also kein paketschein oder sowas.

der warenwert beträgt ca. 50 euro und ich trau den angaben des käufers nicht.

*hu hu huu*
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heim_experimente

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Verfasst Sa 13.03.2004 21:39
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bin mir nicht sicher aber für den käufer würde wahrscheinlich der ebay-käuferschutz in frage kommen und du wärst raus (musste dich mal informieren):

http://pages.ebay.de/help/confidence/questions/protection-program.html


über die rechtliche bewertung will ich mir eigentlich auch kein urteil bilden aber schau mal bei den ebay-foren (z.b. benutzer helfen benutzern) rein, da kann dir bestimmt jemand weiterhelfen:

http://pages.ebay.de/community/chat/index.html[url]


Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Sa 13.03.2004 21:40, insgesamt 2-mal bearbeitet
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heim_experimente

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Verfasst Sa 13.03.2004 21:43
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ich glaub der käuferschutz is doch nix

du kannst ja dem käufer folgendes anbieten: du stellst einen antrag für zurückverfolgung deiner sendung bei der post und er muss ihn bezahlen, denn der wird teuer.. so würde ich es machen


Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Sa 13.03.2004 21:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Waschbequen
Account gelöscht


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Verfasst Sa 13.03.2004 21:54
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VENTURA hat geschrieben:
der warenwert beträgt ca. 50 euro und ich trau den angaben des käufers nicht.

imho gilt ein paket als zugestellt, wenn die post nix anderes behauptet. und bei nem streitwert von 50 euro wird sich glaube ich auch keines unserer überlasteten gerichte mit sowas beschäftigen...

btw.: ich hab kürzlich bei nem buchhändler nen buch bestellt, was laut deren aussage versandt wurde - bei mir allerdings nie ankam. als ich ihn darauf aufmerksam gemacht hatte, hat er mir ohne zu murren nen neues exemplar geschickt - keine ahnung ob es sich dabei nur um kulanz gehandelt hat - war meine erste bestellung da.
 
ventura
Threadersteller

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Verfasst Sa 13.03.2004 22:06
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DANKE! schonmal

aus dem ebay käuferschutz:

Zitat:
Erstreckt sich der eBay Käuferschutz auch auf den Versand?
Nein. Der Käuferschutz erstreckt sich nicht auf den Verlust oder auf Schäden, die durch den Transport des Artikels verursacht wurden. Für alle Forderungen in diesem Zusammenhang müssen Sie sich an den Verkäufer wenden, sofern der Artikel nicht sorgfältig und ausreichend geschützt verpackt wurde. Oder Sie wenden sich an den Versanddienst, falls Verlust oder Beschädigung durch nicht sorgfältige Behandlung des Artikels während des Transports verursacht wurde.



komische sache dieser verkäuferschutz. eigentlich kann ich die rückzahlung ja getrost, samt frist, verstreichen lassen. den rest regelt der käufer dann ja mit ebay, incl. 25 euro seiner selbstbeteiligung.

die frage ist nur ob ebay, dann forderungen an mich heranträgt, bzw denn acoount sperrt. das wäre nicht weiter schlimm.



EDIT:

also laut der meinung in den ebay foren, trägt bei nicht gewerblichem verkauf und unversichertem versand der KÄUFER das volle risiko
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ventura
Threadersteller

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Verfasst Sa 13.03.2004 22:30
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danke jungs,

auf die email des käufers, wo er sein geld zurückfordert,sende ich so ungefähr erstmal folgende antwort morgen:



Zitat:
Hallo,

Ihre Informationen sind nicht richtig.

Da ich kein gewerblicher Verkäufer bin, Sie keinen versicherten Versand formuliert haben,
und ich den Versand durch einen Zeugen glaubhaft machen kann, geht wie üblich- in diesem
Fall das Versandrisiko auf den Käufer über.

Gesetzt den Fall, dass mir Ihr ausformulierter Wunsch nach versichertem Versand entgangen ist,
bitte ich Sie mir dazu den Nachweis zu senden. Dann erstatte ich umgehend den Betrag.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein trete ich hiermit auch von meinem kulanten Angebot zurück,
die Hälfte des Betrages zu erstatten.

--> Gem. § 447 Abs. 1 BGB

Mit freundlichen Grüssen

...

...
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