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Thema: Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen. vom 21.04.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen.
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webdeveloper

Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 20:24
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ist es nicht so, dass wenn der (Ver-)Käufer nachweisen kann bzw. es offensichtlich ist, dass es ein tippfehler war, dass du dann keinen anspruch hast??
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 21.04.2004 20:41
Titel

Re: Ebay, Verkäufer will nicht zum Endpreis verkaufen.

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TinCup hat geschrieben:
//edit:
mahzell hat geschrieben:
zweitens: bei fälschlich ausgeschrieben preisen beim sofortkauf ist der kaufvertrag nicht bindend.
es gab leute die hatten fälschlicherweise auktionen mit sofortkauf ab 1EUR anstatt als startpreis reingestellt.

Das ist genau der Punkt: Irrtum - Anfechtung - kein Vertrag.
Wollts nur nochma deutlich machen *zwinker*

dann scheint ja mein post gar nicht so gefährlich gewesen zu sein. Lächel
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myel
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 20:43
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hm erstmal danke für die ganzen posts.

zu dem punkt den tincup angesprochen hat:
ich wußte vor dem kauf nicht das es ein tippfehler war, dies ist mir jedoch später klargeworden. leider ist der tippfehler dann auch sehr offensichtlich, wann man es erstmal entdeckt hat...
Der fehler wurde auch nach meinem kauf geändert, aber erst etwa 12 Stunden dananch. Desweiteren war die auktion auch schon ziemlich lange online, bestimmt 3 tage oder so, da hätte der Verkäufer das ja auch merken können oder?

Was ich halt sehr "unschön" vom verkäufer fand (obwohl der jetzt am telefon nicht unfreundlich war), dass er erstmal nichts von dem fehler erwähnt hat sondern sofort die höhere rechnung an mich rausgeschickt hat, also da war ich erstmal baff woher der preis kam. Und halt die Sache mit dem "ich mache micht strafbar gegenüber dem Hersteller, da ich unter einkaufspreis verkaufe"...

also bleibt zufasssengefaßt:

1. eigentlich muss zum endpreis verkauft werden
2. bei sofort kaufen aber auch wieder nicht?
3. bei einem Tippfehler kann der Verkäufer eh anfechten..

im endeffekt kann ich wieder nix machen und ebay bringt mir mehr stress als nutzen, richtig ?


Zuletzt bearbeitet von myel am Mi 21.04.2004 20:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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shureido

Dabei seit: 04.09.2002
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 20:55
Titel

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myel hat geschrieben:
hm erstmal danke für die ganzen posts.
1. eigentlich muss zum endpreis verkauft werden
2. bei sofort kaufen aber auch wieder nicht?
3. bei einem Tippfehler kann der Verkäufer eh anfechten..

im endeffekt kann ich wieder nix machen und ebay bringt mir mehr stress als nutzen, richtig ?


1. richtig

2. falsch

3. das muss er erst einmal nachweisen!

Und zum letzten Satz, genau so macht man bei EBAY Geschäfte und fährt dann nen dicken Porsche! Laß Dich nicht verarschen!
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TinCup

Dabei seit: 07.10.2003
Ort: Freiburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 21:26
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Hi,

ich machs mir wieder einfach mit dem Antworten *zwinker*

@myel: ahso, ich hatte den ersten Post zunächst so verstanden, daß er quasi zeitgleich verschiedene Preise verlangt hat. Dann wärs natürlich einfacher (für ihn).
Jetzt mit den zusätzlichen Details kommt der geneigte Leser natürlich ins Grübeln. Natürlich steht ihm auch weiterhin die Anfechtung zur Seite, aber es wird wohl zunehmend auf weniger stabile Beweisführung rauslaufen.
Achja, über die "Rechnung" reden wir gar nicht, die ist ja ... ähm... *ha ha*

Kannst uns nicht mal so den preislichen Rahmen anreißen, in dem sich die Sache bewegte?

[OT]ebay macht irgendwie schon lange nicht mehr wirklich Spaß [/ot]

--Cup
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myel
Threadersteller

Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 21.04.2004 21:42
Titel

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ja er hatte zeitgleich mehrere auktion des gleichen artikels mit unterschiedlichen preisen, hab ich aber erst am nächsten tag so richtig entdeckt.

habe den artikel mitten in der nacht gekauft, hab mich gefreut ein schnäppchen gemacht zu haben, am nächsten morgen hab ich mal bei den andere auktionen des verkäufers geschaut und gesehen das es wohl kein schnäppchen, sondern ein fehler war.

Ums nochmal klar zu machen ich möchte dem Verkäufer nicht schaden (sonst hätte ich alle 10 gekauft, am nächsten morgen war der fehler ja noch lange genug da um alle zu kaufen), trotzdem will ich ja irgendwie mein recht!

der preisliche ist folgender, zu meinen Preis kostete ein artikel halt 84,5 und richtig war, bzw nach korrektur des verkäufers sind es 184,5, also schon ein eindeutiger tippfehler, deswegen tut mir der typ ja sogar irgendwie leid *zwinker* (hab 2 mal den artikel gekauft, einen für privat einen für work)

naja ich bin für mein angebot, er soll mir ein mal das ding für 84,5 verkaufen, dann habs ichs privat und bin auch zufrieden.

zum OT: stimmt, man hat vielleicht nur bei 1 % mal probleme aber dann kommt es immer richtig dicke..hmpf

edit: sorry wenn ich wirr schreibe...
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Benutzer 13273
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.04.2004 17:28
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Jo!1.Vergesst einfach alles was ihr gehört habt, von wegen er muß 100%ig verkaufen. Sofortkauf hat mit einer Auktion absolut nichts zu tun. Gemäß GWB macht ein Verkäufer sich tatsächlich strafbar, wenn er Artikel unter Einkaufspreis anbietet (Dumpingverbot).
(Nach der BGH-Entscheidung obliegt beim Verkauf unter Einstandspreis dem jeweiligen Unternehmen die Beweislast dafür, dass der Preis ausnahmsweise sachlich gerechtfertigt ist. Gelingt dies nicht, dann sind die entsprechenden Preise unzulässig. Ein Verbot von Dumpingpreisen durch das Bundeskartellamt hängt dabei nicht davon ab, dass durch den "Billig-Preis" die Wettbewerbssituation spürbar beeinträchtigt wird.
(BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - KVR 5/02) etc. ... )
Jo!2. Es steht noch nicht einmal fest, dass selbst eine ebay Versteigerung eine Versteigerung darstellt, da wichtige Punkte die eine Versteigerung beinhalten hier schlichtweg nicht vorhanden sind! (es ist einm Steigernden nicht bekannt, was die anderen bieten!)
Auch hier gibt es schon Urteile, die entgegen erster Urteile einen Verkäufer nicht mehr zur Abgabe der Ware zwingen!
3. auch ebay mit seien AGBs kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Wenn du dem Verkäufer nicht passt, gibt es kein Gesetz, dass ihn zum Verkauf von Ware an dich zwingen kann. Und etwaige Schadensersatzanprüche, die du tatsächlich hast, mußt du belegen. Und es ist kein Schaden allein eine Sache nicht bekommen zu haben! Formuliere nun deinen Schaden, dann wirst du darauf stoßen, das dieses fast immer nicht möglich ist. (anders sieht es im Winter bei einer nicht gelieferten Heizungsanlage aus - der Schaden kann schon sehr erheblich sein).
Also meidet ebay!!!!!!!!!!!!
Ich habe mich schon genug über den Sche... geärgert.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 26.04.2004 18:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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