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Nachricht |
Aaxxon
Threadersteller
Dabei seit: 28.06.2006
Ort: Stuttgart
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.02.2007 17:33
Titel E-Mailadresse Ja oder Nein? |
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Hallo folgendes Problem:
Ein Kunde will eine Web-auftritt (nur Informationen über Ihn und seine Produkte) haben.
Will aber im Impressum KEINE Telefonnummer und auch KEINE E-Mail-Adresse kennzeichnen.
Reicht es im Impressum, wenn nur eine komplette Post-Adresse aufgeführt ist oder muss er mit seinem Web-Auftritt auch automatisch eine E-Mail Adresse besitzten. Ich habe leider nur Auszüge aus ähnlichen Gestetzen gefunden:
wie z.B.
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Urteil zu: Internetseite Impressum Telefonnummer
Gewerbliche Anbieter - hierzu gehören auch gewerbliche eBay-Verkäufer -
müssen auf ihrer Internetseite nicht nur den Namen und die Anschrift, unter
der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den
Vertretungsberechtigten, sondern leicht erkennbar und ständig verfügbar auch
Angaben bereithalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen. § 6 Nr. 1 TDG
(Teledienstegesetz) fordert die Angabe der Postanschrift, die Angabe der
E-Mail-Adresse (elektronische Post) schreibt § 6 Nr. 2 TDG zwingend vor.
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass nach keiner dieser
Vorschriften die Angabe einer Telefonnummer zwingend ist. Daher ist es
rechtlich nicht zu beanstanden, wenn im Zusammenhang mit der Anbahnung bzw.
dem Abschluss von Fernabsatzverträgen oder Verträgen im elektronischen
Geschäftsverkehr im so genannten Impressum des Anbieters keine Telefonnummer
aufgeführt wird. In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall ging
es um das Angebot einer Autoversicherung, die zunächst nur ihre
Postanschrift und ihre E-Mail-Adresse angegeben hatte. Daneben enthielt die
Seite ein komfortables elektronisches Abfragesystem, durch das Interessenten
auch individuelle Fragen übermitteln konnten. Die Telefonnummer der
Versicherung wurde erst nach Vertragsschluss bekannt gegeben.
Hinweis: Die Notwendigkeit der Angabe einer Telefonnummer im
Website-Impressum ist in der Rechtsprechung umstritten. Das
Oberlandesgericht Hamm hat die Revision gegen das Urteil zugelassen. Das
Aktenzeichen beim Bundesgerichtshof lautet VI ZR 150/04.
Urteil des OLG Hamm vom 17.03.2004
20 U 222/03
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Wer weiss mehr und kann mir helfen??
Mir würden auch Links oder so reichen!
Grüße und danke aus Stuttgart
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.02.2007 17:42
Titel
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Ohne Jurist zu sein, würde ich davon ausgehen, dass eine ladungsfähige Adresse ausreichen sollte.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht:
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Verfasst Mi 14.02.2007 23:07
Titel
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aber warum will er keine adresse reinpacken? ne info@domainname oder mail@domainname ist doch eigentlich zu 99% immer eingerichtet. und ne telefonnummer kann man auch recht einfach übers telefonbuch ausfindig machen. warum sollte man gerade auf der eigenen internetseite dann so ein geheimnis drum rum machen. mich als user nervt das immer tierisch, wenn ich mit einer firma kontakt aufnehmen will, aber dann erstmal zig andere portale nach telefon- und faxnummer durchforsten muss. irgendwie ist das dem zweck nicht gerade dienlich find ich...
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quasimodo
Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Mainhatten
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 15.02.2007 12:19
Titel
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Soviel ich weiß, und ist glaube ich auch noch aktuell, steht im §6 Teledienstegesetz drin, dass im Impressum eine Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme gegeben sein muss.
http://bundesrecht.juris.de/tdg/__6.html
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: -
Alter: -
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