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Thema: [Recht] Durchgestrichenes Hakenkreuz vom 24.09.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Durchgestrichenes Hakenkreuz
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Pulli
Threadersteller

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Verfasst So 24.09.2006 23:11
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[Recht] Durchgestrichenes Hakenkreuz

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Hi,

ich wollte auf einem Plakat für ein Konzert gegen Rechts ein durchgetrichenes Hakenkreuz verwenden. Ein bekannter von mir behauptet nun allerdings dies sei nicht erlaubt.

Meine Frage also: Darf ich ein durchgestrichenes Hakenkreuz (wie im Bild) auf Plakaten/Flyern verwenden?

[img]Bild entfernt[/img]

/// Mischpult ///


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 25.09.2006 11:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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hyko

Dabei seit: 29.04.2002
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Verfasst So 24.09.2006 23:13
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wiki fragen,
wiki hat geschrieben:
Durchgestrichenes Hakenkreuz [Bearbeiten]
Durchgestrichenes Hakenkreuz

Nach neuer Auffassung mehrerer deutscher Staatsanwaltschaften sind auch Darstellungen durchgestrichener Hakenkreuze verboten. Das Mannheimer Amtsgericht hat einen Studenten zum Ableisten von Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung und zur Zahlung einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt, da dieser einen Anstecker, auf dem ein durchgestrichenes Hakenkreuz abgebildet war, getragen hatte. Die Begründung des Gerichts war, dass es nicht eindeutig zu erkennen sei, dass sich der Träger eines solchen Ansteckers gegen den Nationalsozialismus äußert. Im Revisionsverfahren wurde der Student allerdings freigesprochen. Das Lager des Winnender Punk-Versandhandels „Nix-Gut“ wurde von der Polizei durchsucht und Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, beschlagnahmt.

Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Tübingen vor, nach dem Darstellungen von z.B. durchgestrichenen Hakenkreuzen nicht strafbar seien, wenn sie für einen „objektiven Beobachter“ eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrücken. Das Amtsgericht Tübingen hatte eine Strafbarkeit noch bejaht.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst So 24.09.2006 23:13
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Da gibt es im Moment ziemlich viel Zoff: Google.

Zuletzt bearbeitet von Zeithase am So 24.09.2006 23:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.09.2006 23:24
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Auch die durchgestrichene Form verfassungsfeindlicher Symbole ist eine Straftat. Also nicht nur ne Ordnungswidrigkeit. Hier bringst Du auch mit der Online-Stellung nicht nur DICH sondern auch die Admins bzw den Betreiber in den Knast. Also bitte umgehend löschen...!


* Ich muß mich mal kurz übergeben... * * Ich geb auf... *
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Pulli
Threadersteller

Dabei seit: 27.12.2005
Ort: Poppenricht
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.09.2006 00:03
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ok, danke für die schnelle Hilfe.
So schnell kann man sich also in die Sch*** reiten. Au weia!
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revolution

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 25.09.2006 01:38
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Zitat:
§ 86

Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel

1.


einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,

2.


einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,

3.


einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder

4.


Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.


Wasn Schwachsinn, zu verbieten, dass ein durchgestrichenes Hakenkreuz gezeigt wird, man müsste jedes Fussballstadion anzeigen, weil da überall auf den Verbotsschildern ein durchgestrichenes Hakenkreuz drauf ist.

Reine schikane gegen Menschen, welche sich demonstrativ gegen den Neo-/Faschismus aussprechen.
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.09.2006 06:47
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Also wir sind 2005 noch mit einem Plakat gegen Nazis an BKA, LKA und Verfassungsschutz vorbeigekommen. Dabei waren die Hakenkreuze nichtmal durchgestrichen. Es war aber deutlich erkennbar, welche Aussage dieses Plakat macht.
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tacker

Dabei seit: 22.03.2002
Ort: Trondheim, Norwegen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.09.2006 09:20
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Siehe hierzu auch: GEFÄHRLICHER BUTTON im law blog.
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