Autor |
Nachricht |
worshipper
Threadersteller
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 17:11
Titel Druckfreigabe an externen Grafiker? |
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Hallo,
wir arbeiten sonst nicht mit externen zusammen, jedoch wurde für ein Projekt jemand externes dazugezogen.
Das Projekt ist soweit zum Druck freigegeben, also Druckfreigabe an Druckerei erteilt. Nun möchte gerne der externe Grafiker ebenfalls eine Druckfreigabe... .
Nur interessehalber: Ist diese Freigabe irgendwie bindend für uns als Auftraggeber?
Ich denke es geht hier um die Absicherung falls ein Fehler auftritt... aber belangen könnten wir ihn ja sowieso nicht, da wir schon die Freigabe an die Druckerei erteilt haben und somit auch seine Arbeit freigegeben wurde.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mo 12.01.2009 17:17
Titel
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türlich ist die bindend, genauso wie deine freigabe der druckerei gegenüber.
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.01.2009 09:54
Titel
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Na ja... aber der Arbeitet ja für die Firma die die Druckfreigabe erteilt hat. Hat er da dann überhaupt in dieser Sache was zu sagen? Wenn nachher von ihm verursachte Fehler drin sind hat die Agentur halt nicht geguckt und er kann nicht belangt werden.
Oder verstehe ich da jetzt was falsch?
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worshipper
Threadersteller
Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.01.2009 10:03
Titel
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Genau das meine ich.
Vielleicht gibt es hier noch ein paar mehr Stimmen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.01.2009 10:19
Titel
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der freelancer sichert sich nur gegen irgendwelche ansprüche ab, die von euch kommen könnten - das finde ich völlig legitim und würde ich auch nich anders machen. selbst wenn eine freigabe vom kunden existiert, könntest ihr als agentur ja hinterher kommen und z.b. sagen "die farben da passen aber ned - da wollmer nur die hälfte zahlen" oder irgendsowas. und für den freelancer seid ihr in erster linie der auftraggeber, vor dem er seine arbeit verantworten muss und nicht der endkunde. wenn mit dem ding alles ok ist, könnt ihr auch ruhigen gewissens die freigabe unterschreiben.
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airball
Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 13.01.2009 10:28
Titel
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Okay, so gesehen macht das natürlich Sinn.
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