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Thema: Druckdaten für anderen Kunden nutzen vom 20.03.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Druckdaten für anderen Kunden nutzen
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Militia
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Verfasst Fr 20.03.2015 12:35
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Druckdaten für anderen Kunden nutzen

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Hallo zusammen,

angenommen, es liegt folgender Fall vor:

Ein Anzeigenvertreter arbeitet mehrere Jahre lang freiberuflich auf reiner Provisionsbasis für einen Zeitungsverlag, um Anzeigen zu akquirieren. Ein Mediengestalter arbeitet ebenfalls mehrere Jahre lang freiberuflich für diesen Zeitungsverlag und erstellt das komplette Layout der Anzeigen bis hin zur komplett fertigen Zeitungsvorlage, die er dann im Auftrag des Zeitungsverlages zur Druckerei sendet. Die Aufträge bzw. Gestaltungsvorgaben kommen grundsätzlich von den Kunden zum Zeitungsverlag, der sie seinerseits an den Mediengestalter zur Bearbeitung und Gestaltung weiterleitet.

Nun sind sowohl der Anzeigenvertreter als auch der Mediengestalter mit der Zeit immer unzufriedener mit dem Zeitungsverlag, da beispielsweise die Zahlungen immer länger auf sich warten lassen. Es kommt zum Streit. Der Anzeigenvertreter kommt nun infolge dessen auf die Idee, selbst in Eigenregie eine Zeitung herauszubringen und seine Kunden einfach dorthin "mitzunehmen" und fragt den Mediengestalter, ob er für ihn arbeiten würde, da die Beiden immer sehr gut miteinander ausgekommen sind und auch schon miteinander zusammengearbeitet haben, bevor beide überhaupt für diesen Zeitungsverlag tätig geworden sind. Der Mediengestalter würde das gerne tun, allerdings stellt sich ihm die Frage, ob er das überhaupt darf - nämlich die über die Jahre von ihm für den "alten" Zeitungsverlag angefertigten Kundenanzeigen für eine andere Zeitung zu verwenden (Urheberrecht?).

Beide, sowohl der Anzeigenvertreter als auch der Mediengestalter, haben zu keiner Zeit einen schriftlichen Vertrag mit dem Zeitungsverlag abgeschlossen, alles lief stets nur mündlich.

Hat jemand hier in der Runde eine Idee, wie in einem solchen Fall die rechtliche Lage für den Mediengestalter zu beurteilen ist?

Danke und Grüße, M.
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 20.03.2015 12:54
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Im Zweifel wird das korrekt nur ein Anwalt beantworten können.

Meiner Einschätzung nach, hältst du an den Anzeigen keinerlei Rechte und kannst sie auch nicht einfach "mitnehmen" (du arbeitest auf Anweisung). Was der Verlag mit den Anzeigenkunden vertraglich geregelt hat, ist wieder eine andere Geschichte. Der Anzeigenkunde könnte euch die Daten zur Verfügung stellen, wenn die Daten nicht objektgebunden sind (einfaches Nutzungsrecht). Alternativ beauftragt er dich für ein neues Design direkt.

Ob der Anzeigenverkäufer die Kunden übernehmen kann, ist ja nicht dein Problem.

Das du keinen schriftlichen Vertrag hast (was auch dein Nachteil sein kann), bedeutet nicht, das du die Regeln selber festlegen kannst. Im Urhebergesetzt gilt dann nämlich:

UrhG §31 Abs. 5 hat geschrieben:
Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.
 
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Verfasst Fr 20.03.2015 12:58
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Re: Druckdaten für anderen Kunden nutzen

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Militia hat geschrieben:
...allerdings stellt sich ihm die Frage, ob er das überhaupt darf - nämlich die über die Jahre von ihm für den "alten" Zeitungsverlag angefertigten Kundenanzeigen für eine andere Zeitung zu verwenden


Stellt sich doch eher die Frage, ob die Anzeigenkunden der "alten Zeitung" zur "neuen Zeitung" umziehen oder dort auch schalten wollen.
Und die Anzeigenvorlagen sollten eigentlich den Anzeigenkunden gehören und nicht der alten Zeitung.
Daher bestimmt doch über die Weiterverwendung der Anzeigen ausschliesslich der Anzeigenkunde, da er (normalerweise) für die Gestaltung sowie die Schaltung zahlt.
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Militia
Threadersteller

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Verfasst Fr 20.03.2015 13:12
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Re: Druckdaten für anderen Kunden nutzen

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Wow, schon einmal vielen Dank für die schnellen Antworten Lächel.

Gehen wir davon aus, dass der ehemalige Anzeigenvertreter tatsächlich die Kunden davon überzeugt hat, in der neuen Zeitung zu schalten (ob dieser das darf, muss ja hier nicht unbedingt zur Debatte stehen oder vielleicht doch?) und dem Mediengestalter den Auftrag gibt, die Anzeigen "so wie sie sind" in eine andere Zeitung zu setzen (somit also auf Kundenwunsch). Das könnte für den Mediengestalter also vielleicht doch zu einem großen Problem werden, auch, wenn er die Anzeigen selbst gebaut hat, oder? Okay, hier ist anwaltliche Beratung scheinbar ratsam, scheint ja evtl. doch eine heikle Sache zu sein... ich bedanke mich natürlich dennoch herzlich für die Antworten!

Grüße, M.
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qualidat

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Verfasst Fr 20.03.2015 13:59
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Das Problem ist, dass hierzulande im Streitfall nicht der Recht bekommt, der Recht hat, sondern der mit der größeren Anwalts-Meute. Der Verlag kann (wenn er kann und will) dir das Leben zur Hölle machen, auch wenn er zehnmal unrecht hätte.
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Militia
Threadersteller

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Verfasst Fr 20.03.2015 14:21
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Ja, ich denke auch, dass der Mediengestalter lieber davon Abstand nehmen sollte, möglicherweise ist die Sache für ihn wohl doch etwas zu "heiß".
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Mialet

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Verfasst Fr 20.03.2015 14:32
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Die vom Mediengestalter geleistete Arbeit oder Dienstleistung gehört dem, der ihn dafür bezahlt hat. Wurde also die Gestaltung der Anzeigen nur über den Verlag an ihn vermittelt und er hat direkt mit den Anzeigenkunden abgerechnet, gehören die Leistungen dem Anzeigenkunden, und dieser kann sie problemlos 'mitnehmen', oder deren Wiederverwendung/abwandlung beim Mediengestalter beauftragen.
Geht die Leistung des Mediengestalters aber durch die Entlohnung durch den Verlag an den über, und er verkauft im weiteren nur das fertige Endprodukt 'Anzeige x-tausendmal gedruckt in Zeitschrift y', so hat der Anzeigenkunde mit seiner Bezahlung an den Verlag auch keinerlei Rechte an dem Anzeigenlayout und den zugrundeliegenden Reinzeichnungen erhalten.

Letztendlich geht es nur darum, wer mit wem über was ein Geschäft abgewickelt hat.
Und wen der Partner des Anzeigenvertreters und des Mediengestalters der Verlag war, so können es beide nicht zweckentfremdet recyceln. Wobei 'zweckendfremdet' in dem Zusammenhang trivial 'zur Bereicherung des Verlages' bedeutet.


Zuletzt bearbeitet von Mialet am Fr 20.03.2015 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Fr 20.03.2015 15:01
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Re: Druckdaten für anderen Kunden nutzen

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Militia hat geschrieben:
Beide, sowohl der Anzeigenvertreter als auch der Mediengestalter, haben zu keiner Zeit einen schriftlichen Vertrag mit dem Zeitungsverlag abgeschlossen, alles lief stets nur mündlich.

Mündliche Absprachen sind ebenfalls bindend. Was wurde mündlich denn so abgesprochen?
 
 
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