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Thema: "doves" Markenrecht? vom 09.03.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> "doves" Markenrecht?
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mildi
Threadersteller

Dabei seit: 22.12.2004
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Verfasst Mi 09.03.2005 15:54
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"doves" Markenrecht?

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Ooops Also ich finde das irgentwie verwunderlich:

- es gibt einmal die "dove"-Pflegereihe und

- auch eine "dove"-Schocki...

Von verschiedenen Herstellern!


Warum ist das erlaubt?

Liegt das daran dass "dove" nicht schützbar ist,

weil es ein allgemein verwendetes Wort ist?


*pah* Was ist dann mit: "Mars", "Milky Way", "Shell", "Aral", "Apple" usw??

Weis jemand wie sich das grundsätzlich verhält?
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
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Alter: 48
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Verfasst Mi 09.03.2005 16:04
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vielleicht haben die ihren markennamen halt nur in ihrer jeweiligen branche geschützt, das eine ist seife, das andere lebensmittel/süßwaren.

soweit ich weiss kann man da unterscheiden,was auch ein kostenersprarniss sein kann. allerdings nur eine wage vermutung ...
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mi 09.03.2005 16:09
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Stimmt. Branchenverschiedenheit - Gibt ja sicher auch tausende Schreinerei "Müller" und Malermeister "Müller" und so weiter... und Müller Milch gibt's eben auch.
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
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Verfasst Mi 09.03.2005 16:10
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Bei Müller ist es ein "Name", bei Dove aber nicht.

Bei verschiedenen Branchen kommt es aber wie gesagt häufiger vor. Liegt, wie schon gesagt, auch daran wie das Patent geschützt ist.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
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Verfasst Mi 09.03.2005 16:12
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Lupus hat geschrieben:
Bei Müller ist es ein "Name", bei Dove aber nicht.

...der aber vollständig als Firmen-/Markenname verwendet wird und wohl auch so eingetragen ist.
www.marken-recht.de hat geschrieben:
Relative Schutzhindernisse
In § 9 MarkenG sind die relativen Schutzhindernisse geregelt. Sie betreffen die Fälle, in denen die neu eingetragene Marke mit einer bereits zuvor eingetragenen, älteren Marke identisch oder verwechselbar ähnlich ist. Der Inhaber der älteren Marke kann in einem solchen Fall gem. §§ 51 Abs. 1, 9 MarkenG die Löschung der Eintragung vor den ordentlichen Gerichten betreiben.

§ 9 Abs. 2 MarkenG sieht folgende Fallgestaltungen vor:
1. identisches Zeichen für identische Waren oder Dienstleistung
2. identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistung, sofern eine Verwechslungsgefahr besteht
3. identisches oder ähnliches Zeichen für nicht ähnliche Waren oder Dienstleistung sofern die älteres Zeichen eine bekannte Marke ist und die Gefahr der Verwässerung oder Rufausbeutung besteht.

Die Begriffe "Ähnlichkeit" und "Verwechslungsgefahr" werden im Gesetz nicht hinreichend definiert. Für die Auslegung des Begriffs "ähnlich" führte das Bundespatentgericht aus:

"Als ähnlich sind demzufolge solche Waren anzusehen, die sich wirtschaftlich so nahe stehen, daß bei den angesprochenen Verkehrskreisen mit herkunftsbezogenen Irrtümern gerechnet werden muß, wenn die Waren - dies unterstellt - mit identischen Marken versehen werden. Unähnlich sind Waren, die keine oder doch so geringe wirtschaftliche Berührungspunkte aufweisen, daß selbst im Falle identischer Kennzeichnung ein herkunftsbezogener Irrtum ausgeschlossen werden kann." [BPatG, NJWE-WettbR 1997, 225, 226]
Die Verwechslungsgefahr in § 9 Abs. 1 Ziffer 2 MarkenG läßt sich mit der Rechtsprechung in drei Gruppen einteilen: zum einen kann eine klangliche Verwechslungsgefahr bestehen, darüberhinaus eine bildliche bzw. schriftbildliche Verwechslungsgefahr. Schließlich kann auch eine Verwechslungsgefahr dem Sinngehalt nach vorliegen.


Das viel seltsamere bei Dove ist doch, dass sich Lever Farbergé überhaupt für Dove entschieden hat, obwohl es schon eine Firma Dove gibt, die Seife herstellt. Schmeckt damit nicht jede Schokolade/Süssigkeit von Dove nach Seife? Also ich assoziiere das zumindest oft damit...


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Mi 09.03.2005 16:17, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Lupusfried

Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
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Verfasst Mi 09.03.2005 16:16
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Ja das stimmt.

Aber so ist es zum Beispiel möglich, dass es zweimal die "Fleischerei Müller" oder die "Buchhandlung Schulz" gibt.

Zweimal "Irgendeinname" wird es dagegen nicht so häufig geben!


Lasse mich da gern eines besseren belehren, sind alles nur Vermutungen von mir!
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 16:20
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Lupus hat geschrieben:
Ja das stimmt.

Aber so ist es zum Beispiel möglich, dass es zweimal die "Fleischerei Müller" oder die "Buchhandlung Schulz" gibt.

Zweimal "Irgendeinname" wird es dagegen nicht so häufig geben!


Lasse mich da gern eines besseren belehren, sind alles nur Vermutungen von mir!

Also es gibt Saturn als Elektrofachgeschäft.
Und es gibt auch eine Saturn GmbH, die Tierfutter herstellt. Bei Branchenverschiedenheit geht das anscheinend also schon.

(Nur als Beispiel).

Nettes Beispiel ist auch der VW Käfer und Feinkost Käfer.
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Der_Morph

Dabei seit: 30.03.2004
Ort: Brandenburg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 09.03.2005 16:25
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und was macht ökobauer müller, der seine milchprodukte an den mann bringen möchte? dachte immer, richtige namen kann man nicht schützen
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