mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 12:24 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Domainsperrung trotz Bezahlung? vom 02.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Domainsperrung trotz Bezahlung?
Autor Nachricht
vnna
Threadersteller

Dabei seit: 06.12.2005
Ort: Celle
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2006 09:41
Titel

Domainsperrung trotz Bezahlung?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vorwort:
Habe über einen deutschen Provider (Speicherhosting) eine .ch Domain registrieren lassen. Diese stand mir innerhalb weniger stunden zur Verfügung. Ein paar Tage später wurde mir die Jahresgebühr für diese Domain vom Konto abgebucht.

Wiederum ein paar Tage später, habe ich diese .ch Domain auf einen anderen Server umgeleitet (man kann ja bei der "Switch" selber alle Einstellungen verwalten).

Nun erhielt ich nach zwei Monaten von der schweizer Switch eine Mahnung, das die Domaingebühr nicht bezahlt wäre und man mir 10 Tage Zeit gibt dies zu tun.

Ein elendig langes Gespräch mit Speicherhosting hat ergeben, das man dort die Meinung vertritt, da die Domain nicht mehr von denen verwaltet wird, sei der andere Server-verwalter zuständig die Rechnung zu zahlen.
"Hallo? Ich habe bei Speicherhosting für ein Jahr voraus bezahlt? Was haben die mit den Geld gemacht? Weitergeleitet bestimmt nicht". Speicherhosting meint: Wenn Sie die Domain nicht mehr verwalten, ist Sie automatisch gekündigt und muß vom neuen Hoster erneut bezahlt werden. (Ist aber nicht so. Switch meint: Sie haben für ein Jahr bezahlt, und was sie damit machen ist denen egal)


Auszug AGB bei Speicherhosting:

1. Leistungsumfang, Entgelte, verbindliche Bestellung ( 1.1 bis 1.14 )


1.3
Sollte der Kunde eine Leistung dritter Anbieter über Speicherhosting bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Technologiepartner von Speicherhosting auf der Grundlage seiner Vertrags- und Geschäftsbedingungen.
Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Derartige Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen Speicherhosting und dem Kunden und berühren dieses nur im ausdrücklich angegebenen Umfang.

1.5
Domainnamen auf dem virtuellen Server werden durch Speicherhosting beim jeweiligen Network Information Center (NIC) registriert und direkt mit dem Kunden abgerechnet. Die Domainnamen werden auf die persönlichen Daten des Kunden registriert, d.h. der Kunde ist alleiniger Domaininhaber (Admin-C). Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung vollständige und wahrheitsgemäße Kontaktangaben zu machen.
Speicherhosting versichert alle Domainnamen unverzüglich freizugeben, sofern alle fälligen Forderungen ordnungsgemäß beglichen wurden, andernfalls ist Speicherhosting berechtigt einen Eigentumsvorbehalt gem. BGB geltend zu machen und eine Umkonnektierung, nötigenfalls durch Übertragung auf sich selbst, zu verhindern und vom Rückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an das jeweilige NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde erkennt bei der Bestellung einer Domain oder der Beauftragung einer Domainübernahme die Vergaberichtlinien der jeweiligen NICs an und haftet bei Verstößen gegen diese Richtlinien.



So nun ist die Domain gesperrt, wie seht Ihr das?

1. Domain wurde ordnungsgemäß von mir bezahlt.
2. Speicherhosting hat offensichtlich die Gelder nicht weitergeleitet
3. Domain wurde gesperrt und damit sicherlich ein paar Umsatzeinbußen


Zitat:


edit: Titel geändert


Zuletzt bearbeitet von tacker am Do 02.02.2006 10:07, insgesamt 3-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2006 11:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hi,

das ist sicherlich ein Fall auf den man nicht pauschal antworten kann. schon garnicht rechtsberatend *zwinker*

Sieht so aus, als ob Du im Recht bist, aber wohl noch kein Recht hast.

Ich empfehle da ein Vorabgespräch mit einem Anwalt. Hast DU ne Rechtschutz-Versicherung ? Private Nutzung der Domain oder gewerblich ?

Bei Bedarf Info per PN über ne sehr gute Kanzlei mit effizienter Beratung.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 02.02.2006 12:26
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Vielleicht ist hier auch was dabei:

http://www.dr-bahr.com (Vorträge & Veröffentlichungen bzw. Rechts-FAQ)


Zuletzt bearbeitet von Lazy-GoD am Do 02.02.2006 12:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Bezahlung für Logodesign
bezahlung jobvermittler
Nutzungsrechte - Bezahlung
Anspruch auf Bezahlung für Konzeptentwurf?
Bezahlung nach Konzept/Logoentwurf
Bezahlung nach freiem Ermessen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.