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Thema: domainname und domaininhalt vom 27.06.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> domainname und domaininhalt
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stevenx
Threadersteller

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Verfasst So 27.06.2004 19:02
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versöhnen ist nicht drin.

ich habe angst das er mich irgendwie verklagen könnte... wenn ich einfach alles lösche
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webdeveloper

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Verfasst So 27.06.2004 19:03
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kein vertrag, keine klage. oder?
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stevenx
Threadersteller

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Verfasst So 27.06.2004 19:05
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das wäre zu klären.
ist das wirklich so?
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stevenx
Threadersteller

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Verfasst Mo 28.06.2004 23:16
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Alter Schwede. Mein Projekt wird untergraben. Einer meiner Mitarbeiter hat schon an etwas ähnlichem im anderen Bundesland gearbeitet - hat er gesagt. Fakt ist: Er ist dort immer noch und will über kurz oder lang mein Projekt klammheimlich übernehmen, bzw. durch mich hat er hier einen Fuß in der Tür und will mich dann mit seinem vom Markt drängen.

Ich raste gleich aus!

FUCK
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saucer

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Verfasst Mo 28.06.2004 23:26
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http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/konkurrenz.htm hat geschrieben:


Frage:
Darf eine Konkurrenzklausel vertraglich vereinbart werden?
Antwort:
Eine eventuell im Arbeitsvertrag enthaltene Konkurrenzklausel ist in der Regel wirksam. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Klausel nicht zur Folge haben darf, dass man seinen Beruf nur noch in dieser einen Firma ausführen darf. Die Stelle in dem anderen Betrieb aufzunehmen, dürfte nicht unter eine Konkurrenzklausel fallen. Ist in einem Vertrag keine Konkurrenzklausel vereinbart, wird vom Gesetzgeber auch keine fingiert.

Frage:
Wann darf ich eine Konkurrenztätigkeit ausüben ?
Antwort:
Dem Arbeitnehmer ist jede Tätigkeit zum Nachteil des Arbeitnehmers untersagt, auch wenn der Arbeitsvertrag dieses nicht ausdrücklich regelt. Dies ergibt sich aus der vertraglichen Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber.

Frage:
Gibt es Ausnahmen?
Antwort:
Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn eine Genehmigung des Arbeitgebers vorliegt. Bei Streitigkeiten trägt der Arbeitgeber die Beweislast für das Vorliegen und den Umfang der Gestattung. Der Arbeitnehmer muss allerdings die Tatsachen vortragen, aus denen sich die Bewilligung des Arbeitgebers ergeben soll.

Frage:
Welche Konsequenzen können sich aus einer unerlaubten Tätigkeit ergeben?
Antwort:
Sie berechtigt den Arbeitgeber zur Kündigung.

Frage:
Was kann passieren, wenn ich eine Konkurrenztätigkeit vorbereite ?
Antwort:
Die Vorbereitung einer Konkurrenztätigkeit kann eine Kündigung, gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung, rechtfertigen.
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Verfasst Mo 28.06.2004 23:39
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Benutzer 13273
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Verfasst Di 29.06.2004 10:02
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Irgenwie wird mir das Arbeitsverhältnis nicht klar:
wart ihr gleichberechtigte Partner,
warst du angestellt,
freie bezahlte Mitarbeit??
Sofern du für die Arbeit entlohnt wurdest und keinen mindestens 50%igen Anteil an der Firma hattest wirst du keinerlei Ansprüche haben und auch Schadenersatzpflichtig beim Löschen der Daten.
Wenn ihr gleichberechtigt wart (auch eine mündliche Vertragsform einer GbR reicht), gehören euch die Daten zu gleichen Teilen. D.h. du kannst über sie bis zum letzten Stand eurer Trennung verfügen, dein Partner aber auch.
Nur wenn er dir lediglich, mehr oder weniger, eine kostenlose Arbeitsplattform zur Verfügung gestellt hat und ansonsten an der Arbeit nicht beteiligt war, läßt sich hier ein Konstrukt spinnen, in dem du alleinberechtigt an den Daten bist. Aber ich bezweifle mal...
 
 
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