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Thema: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website vom 09.01.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Mi 10.01.2007 14:35
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Re: hast vollkommen recht...

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mayer hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:


naja wo is da das problem? wenn die dreamweaver nutzen ziehen sie sich die daten vom server (oder du kannst denen auch ne cd damit brennen), kopieren sich den summs aufn rechner und wechseln mitm dreamweaver in das entsprechende verzeichnis. großartig einrichten und installieren muss man da nicht... programmdateien gibts da im grunde auch nich... du könntest die webseite ja auch mitm notepad-editior geschrieben haben... lesen können sie programme das deswegen trotzdem...


genau das mein ich auch, ich seh da auch kein Problem. Sind halt wohl nicht fähig dazu...


naja deren unfähigkeit is aber dann nicht dein problem... ausser sie bezahlen es dir Grins
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.01.2007 14:37
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Re: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website

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mayer hat geschrieben:
...
Problem & Frage 1
Wer hat das Urheberrecht an der Website...?


Ich denke mal weder du noch die Agentur. So weit ich das mitbekommen habe erreichen Webseiten in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht geschützt zu werden. Ob deine Programmierung (also nicht HTML - dies ist eine Seitenbeschreibungssprache und keine Programmiersprache!) schon schutzfähig ist kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass simple Programm ("Hallo Welt" usw. *zwinker* ) nicht schutzfähig sind.

mayer hat geschrieben:

Problem & Frage 2
Welche Daten muss ich der Agentur nach Beendigung der Zusammenarbeit übergeben?


Ich denke nicht, dass sie an den Arbeitsdateien Rechte hätten. Wenn du dir einen Maßanzug kaufst wirst du wohl auch kaum Schnittmuster und Stoffreste mitbekommen. Grins
Wie viel oder ob überhaopt die Agentur bereit ist dafür zu zahlen kann ich dir auch nichts raten. * Keine Ahnung... *
Eine CD mit einem Backup vom Server würde ich noch machen und dem Kunden geben damit er die Seite im Notfall noch mal neu aufspielen kann.

mayer hat geschrieben:

Problem & Frage 3
An die Webdesigner unter Euch. Bekommt Ihr bei Übernahme einer Website stets die Programmdatei (z.B. von Fusion, Dreamweaver) oder müsst Ihr Euch die Daten vom Server holen und diese in Euer Programm importieren?


Ist mir noch nicht vorgekommen - aber so viele Seiten habe ich auch noch nicht umgesetzt. Meistens gibt es sowieso ein neues Layout. *zwinker*
Viel Spaß
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.01.2007 15:47
Titel

Re: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website

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top hat geschrieben:
mayer hat geschrieben:
...
Problem & Frage 1
Wer hat das Urheberrecht an der Website...?


Ich denke mal weder du noch die Agentur. So weit ich das mitbekommen habe erreichen Webseiten in der Regel nicht die nötige Schöpfungshöhe um vom Urheberrecht geschützt zu werden. Ob deine Programmierung (also nicht HTML - dies ist eine Seitenbeschreibungssprache und keine Programmiersprache!) schon schutzfähig ist kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nur, dass simple Programm ("Hallo Welt" usw. *zwinker* ) nicht schutzfähig sind.

mit der schutzfähigkeit hast du zwar recht - das hat aber mit dem urheberrecht rein gar nix zu tun. das urheberrecht hat immer der urheber (also der schöpfer) eines werkes. dieses recht ist allerding nicht abtretbar und ist in der praxis auch nicht all zu viel wert. was du meinst ist die sog. schöpfungshöhe, die oft nicht erreicht wird um schützenswert zu sein.

top hat geschrieben:

mayer hat geschrieben:

Problem & Frage 2
Welche Daten muss ich der Agentur nach Beendigung der Zusammenarbeit übergeben?


Ich denke nicht, dass sie an den Arbeitsdateien Rechte hätten. Wenn du dir einen Maßanzug kaufst wirst du wohl auch kaum Schnittmuster und Stoffreste mitbekommen. Grins
Wie viel oder ob überhaopt die Agentur bereit ist dafür zu zahlen kann ich dir auch nichts raten. * Keine Ahnung... *
Eine CD mit einem Backup vom Server würde ich noch machen und dem Kunden geben damit er die Seite im Notfall noch mal neu aufspielen kann.

wie schon erwähnt wurde - er muss alle daten die zum betrieb der webseite nötig sind abgeben. dabei kann er z.b. scripte auch codieren, so das diese zwar lauffähig sind aber nicht editierbar.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 12.01.2007 17:51
Titel

Re: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website

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aUDIOfREAK hat geschrieben:

mit der schutzfähigkeit hast du zwar recht - das hat aber mit dem urheberrecht rein gar nix zu tun.


Äh - doch, klar. Auch nach dem Urheberrecht hat ein Werk schutzfähig zu sein und diese Schutzfähigkeit ergibt sich aus der Schöpfungshöhe.

Zitat:
das urheberrecht hat immer der urheber (also der schöpfer) eines werkes.


Nur dann, wenn das "Werk" eine entsprechende Schöpfungshöhe hat. Hat es das nicht, bleibt es gemeinfrei nach dem Urheberrecht.

c_writer
 
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 12.01.2007 18:24
Titel

Re: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website

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c_writer hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

mit der schutzfähigkeit hast du zwar recht - das hat aber mit dem urheberrecht rein gar nix zu tun.


Äh - doch, klar. Auch nach dem Urheberrecht hat ein Werk schutzfähig zu sein und diese Schutzfähigkeit ergibt sich aus der Schöpfungshöhe.

Zitat:
das urheberrecht hat immer der urheber (also der schöpfer) eines werkes.


Nur dann, wenn das "Werk" eine entsprechende Schöpfungshöhe hat. Hat es das nicht, bleibt es gemeinfrei nach dem Urheberrecht.

c_writer


bist du dir da sicher? hast du da offizielle quellen? also ich hab mal gelernt, das der urheber immer der schöpfer eines werkes ist (was ja auch logisch ist), unabhängig von der schöpfungshöhe. nur das urheberrecht bringt einem nicht wirklich viel - das nutzungsrecht ist da entscheidender.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 12.01.2007 19:01
Titel

Re: Datenübergabe Website u. Urheberrecht an einer Website

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aUDIOfREAK hat geschrieben:


bist du dir da sicher? hast du da offizielle quellen? also ich hab mal gelernt, das der urheber immer der schöpfer eines werkes ist (was ja auch logisch ist), unabhängig von der schöpfungshöhe.


Rein vom Wortsinn her schon. Aber rechtlich nicht.

http://www.techwriter.de/thema/urheberr.htm

Das Beispiel mit den (urheberrechtlich nicht geschützten) Handy-Logos ist ja vielleicht bekannt:

http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/222.html

Der Designer der Logos ist also schon 'der Schöpfer' und 'der Urheber', aber durch das Urheberrecht geschützt sind seine Werke trotzdem nicht.

c_writer
 
worshipper

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Verfasst Mo 15.01.2007 17:28
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Hallo,
wollte nichts neues aufmachen, das passt ja auch hier her.

Folgende Situation:
Auftraggeber A beauftragt Grafiker G eine Webseite zu gestalten.
Das ganze sollte dann der Programmierer, ich, als Internetseite online stellen.

Nachdem der Grafiker aus der Printbranche kommt und vorher mit Internet nie etwas zu tun gehabt hat, habe ich ihm natürlich auf gewisse Probleme bzw.
Einschneidungen beim Design hingewiesen. Da er mit einer alt Quark Express Version sowie Mac OS 9 arbeitet einigten wir uns darauf, dass er die Seiten einzeln als PDF abspeichert und mir übermittelt. ich baue daraufhin die Seite nach.

Der Grafiker und ich stellen jeweils ein Angebot an den Auftraggeber.
Das passt und wir beginnen mit dem Projekt.

Das Projekt nähert sich nun so langsam dem Ende und der Grafiker möchte nun mehr Geld vom Auftraggeber, da Zusatzleistungen bzw. der zeitliche Aufwand höher waren als er selbst beim Angebot dachte.

nun fragt mich der Auftraggeber ob das gerecht sei?
ich will jetzt den Grafiker nicht schlecht reden, aber diesen höheren zeitlich Aufwand kann ich nur so begründen, dass er mit dem alten 9er System und Quark arbeitet. so ist es z. B. vorgekommen, dass der Datenbestand von 5 Seiten aufgrund eines Systemabsturzes komplett weg war.
Aber ist das gerechtferigt?

Darf ich das dem Auftraggeber sagen oder komme ich da in rechtliche Schwierigkeiten?

Zudem möchte der Auftraggeber, dass ich Falle eines absrunges des Grafikers aus dem Projekt die noch fehlenden Seiten auf Basis der bestehenden vollende.
Das darf ich doch nicht, schließlich liegt ja das urheberrecht beim Grafiker?

ich bin ehrlich gesagt nicht scharf drauf mich beim Grafiker bzw. auch beim Auftraggeber unbeliebt zu machen. Was soll ich tun?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.01.2007 17:38
Titel

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worshipper hat geschrieben:
Hallo,
wollte nichts neues aufmachen, das passt ja auch hier her.

Folgende Situation:
Auftraggeber A beauftragt Grafiker G eine Webseite zu gestalten.
Das ganze sollte dann der Programmierer, ich, als Internetseite online stellen.

Nachdem der Grafiker aus der Printbranche kommt und vorher mit Internet nie etwas zu tun gehabt hat, habe ich ihm natürlich auf gewisse Probleme bzw.
Einschneidungen beim Design hingewiesen. Da er mit einer alt Quark Express Version sowie Mac OS 9 arbeitet einigten wir uns darauf, dass er die Seiten einzeln als PDF abspeichert und mir übermittelt. ich baue daraufhin die Seite nach.

Der Grafiker und ich stellen jeweils ein Angebot an den Auftraggeber.
Das passt und wir beginnen mit dem Projekt.

Das Projekt nähert sich nun so langsam dem Ende und der Grafiker möchte nun mehr Geld vom Auftraggeber, da Zusatzleistungen bzw. der zeitliche Aufwand höher waren als er selbst beim Angebot dachte.

nun fragt mich der Auftraggeber ob das gerecht sei?
ich will jetzt den Grafiker nicht schlecht reden, aber diesen höheren zeitlich Aufwand kann ich nur so begründen, dass er mit dem alten 9er System und Quark arbeitet. so ist es z. B. vorgekommen, dass der Datenbestand von 5 Seiten aufgrund eines Systemabsturzes komplett weg war.
Aber ist das gerechtferigt?

Darf ich das dem Auftraggeber sagen oder komme ich da in rechtliche Schwierigkeiten?

Zudem möchte der Auftraggeber, dass ich Falle eines absrunges des Grafikers aus dem Projekt die noch fehlenden Seiten auf Basis der bestehenden vollende.
Das darf ich doch nicht, schließlich liegt ja das urheberrecht beim Grafiker?

ich bin ehrlich gesagt nicht scharf drauf mich beim Grafiker bzw. auch beim Auftraggeber unbeliebt zu machen. Was soll ich tun?


ich würd mich aus der diskussion zwischen dem grafiker und dem auftraggeber an deiner stelle ganz raushalten. das machen die besser untereinander aus... wegen dem urheberrecht. das hat zwar der grafiker - allerings erreicht auch ein weblayout nicht die vorher angesprochene nötige schöpfungshöhe um schützenswert zu sein. deswegen kannst du auf basis der bisherigen seiten weiterarbeiten.
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