ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 02.03.2015 10:32
Titel
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grundsätzlich ist alles, was nicht bestätigt und bewilligt und am besten noch über double-opt-verfahren verizifiert wurde nicht zulässig.
in UK und USA gibt es diese art von kontaktaufnahmen tatsächlich, die dürfen aber generell auch mehr und die kunden machen sich dort auch weniger gedanken über datenschutz, wie die deutschen.
bricht dein kunde die eingabe ab und würdet ihr seine daten trotzdem zur kontaktaufnahme speichern, dürftet ihr sehr schnell probleme mit dem datenschutz bekommen
was jedoch geht, wenn auch nur eingeschränkt, ist die möglichkeit bereits registrierten kunden z.b. innerhalb ihres checkout-prozesses eine "hilfe" anzubieten. sprich: wenn der kunde seinen bestellvorgang abbricht, könnte man eine kleine box aufpoppen lassen, ob etwas nicht funktioniert hat, ob man unzufrieden ist oder sonstwie behilflich beim einkauf sein könnte.
das ginge auch per mail, kann aber schon wieder als störend empfunden werden.
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