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Thema: [Datenschutz] Namensnennung in internen Foren vom 19.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Datenschutz] Namensnennung in internen Foren
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cyanamide
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:01
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Nein,
ein 'Datenschutzbeauftragter' des Unternehmens hat geschrieben:
Liebe Kollegen,

ich bin der zuständige Datenschutzbeauftragte und kann daher vielleicht etwas Licht in die ganze Angelegenheit bringen:

Der Datenschutz beschäftigt sich mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten. Zu den Rechten eines jeden Einzelnen gehört auch, dass er darüber informiert werden muss, wer, wo was über ihn veröffentlicht, er dieser Veröffentlichung schriftlich zustimmen muss und ihr jederzeit widersprechen kann. Da all diese Voraussetzungen im vorliegen Fall nicht zutreffen, musste aus Sicht des Datenschutzes der Name der Mitarbeiterin entfernt werden.
Der von Herrn XXX angesprochene Fall (Firma XXXX) fällt nicht unter das Datenschutzrecht, da es sich um ein Unternehmen handelt. Dieser Fall wird zurzeit von anderen Stellen geprüft.

Mit freundlichen Grüssen
XXXx
-Konzernbeauftragter Datenschutz XXX Deutschland-


Wobei ich kaum glaube, dass er wirklich ein extra-Datenschutzbeauftragter ist.

Woher er das wohl weiss?
Aus dem Forum.


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Mi 19.01.2005 20:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:09
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Zitat:
Geht ja nicht darum, den MA vor den Pranger zu stellen.


Doch genau das ist der Punkt. Ist das Forum nicht "öffentlich", doch bedient es - wenn auch durch Anmeldung - eine große Zahl Menschen, die u.U. auch noch anonym agieren können, ist es genau das. Die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters - ob er nun gut oder schlecht sein mag - MÜSSEN gewahrt werden. Es gibt nämlich keine Kontrolle des Wahrheitsgehalt der Meldung über den betr. MA. EINE EINZIGE Interessensgruppe tauscht willkürlich Meinungen aus, evtl. zu Ungunsten eines Einzelnen "Opfers". Vielleicht ist der MA ja nicht einzustellen, weil Chefs Frau Sie/Ihn in Flagranti erwischten?

Denkt doch ein mal nach hier!


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 20:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
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cyanamide
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Threadersteller

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Verfasst Mi 19.01.2005 20:11
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Nein, nein, nein.

Weder mit einfacher Anmeldung, noch Anonym.

Nur von der Geschäftsleitung zugelassene Führungskräfte bekommen einen Zugang
zu dem Forum. Auch dort nur unter ihrem echtem Namen.
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:12
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Das ist mir zu dubios. Die "Führungskräfte" können von sonst wo kommen. Die Kontrollinstanz ist für mich keine. Aber was erzähl ich, du raffstet eh nich...


//
mich würden Bestimmungen hier auch einmal interessieren...


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 20:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
cyanamide
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Threadersteller

Dabei seit: 09.12.2002
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 19.01.2005 20:14
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? Nein.

Die können nicht von sonst wo kommen.

Nochmal:
Ein Konzern, eine Geschäftsleitung mit Sitz in XY.
Der Konzern hat rund 900 Zweigstellen, wenn nicht
paar mehr. Alle jeweiligen Betriebsleiter sind zwangs-
läufig in XY gemeldet, weil diese ja für XY arbeiten.

Und nur diese Betreibsleiter bekommen den Zugang aus XY.

Ist das so schwer?
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:16
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Lasst uns abwarten... ich bin kein Jurist... abwarten... *zwinker*
 
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:26
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http://www.einblick.dgb.de/archiv/0001/tx000101.htm Insbesondere ab Nummer 3.

Google mal nach Stichwort "Arbeitnehmerdatenschutz".

Naja... ist alles sehr schwammig, aber auf ein Verfahren würde ichs nicht ankommen lassen. Wenigstens muss der Betreffende über die Nachrede informiert werden, damit er sich wenigstens dagegen wehren kann, da bin ich sicher!!!

//
wenn es eine firma ist mit gleichem sitz gleichem namen u.s.w.: was soll die Frage dann? Dennoch muss der Ex-Arbeitnehmer streng genommen über die Datenspeicherung informiert werden.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 19.01.2005 20:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Verfasst Mi 19.01.2005 20:26
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Punkt a) bin ich kein Jurist und dies ist auch keine Rechtsbelehrung


ein 'Datenschutzbeauftragter' des Unternehmens hat geschrieben:

Zu den Rechten eines jeden Einzelnen gehört auch, dass er darüber informiert werden muss, wer, wo was über ihn veröffentlicht, er dieser Veröffentlichung schriftlich zustimmen muss und ihr jederzeit widersprechen kann. Da all diese Voraussetzungen im vorliegen Fall nicht zutreffen, musste aus Sicht des Datenschutzes der Name der Mitarbeiterin entfernt werden.


Diese "Behauptung" kann ich leider nicht nachvollziehen. Damit muessten auch saemtliche Gespraeche der Geschaeftsfuehrung dem "Datenschutzbeauftragtem" offen gelegt werden, denn auch ein Gespraech ist eine Veroeffentlichung von Daten - auch Randnotizen von Konferenzen etc.

Nach dem oberen Prinzip duerfte sich die Geschaeftsfuehrung oder andere Mitarbeiter gar nicht ueber einzelne Mitarbeiter austauschen. Der Betrieb einer Personalabteilung waere somit fast unmoeglich.

In dem Fall waere ich sehr an einem "kompetenten" Richterspruch interessiert


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 19.01.2005 20:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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