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Thema: Darf man eine erstellte Website bei Nicht-Zahlung löschen? vom 23.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf man eine erstellte Website bei Nicht-Zahlung löschen?
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Weltraumaffe
Threadersteller

Dabei seit: 21.06.2009
Ort: Bonn
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.06.2009 18:57
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Darf man eine erstellte Website bei Nicht-Zahlung löschen?

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Hallo @ all,

Ich empfinde das mein Kunde dem ich zum Freundschaftpreis kurzfristig eine site erstellt habe nicht Zahlen will.
In den ersten Woche waren es 12.000 Besucher und einige hatten sich auch bei mir via mail gemeldet und die Seite gelobt.

Die Fotos, Texte und Programmierung sind alle von mir, müßten also mein Eigentum sein.

Einen Vertrag gibt es nur mündlich zwischen mir (Personengesellschft) und Kunde (eine Kultur Initative)

FTP Zugangsdaten habe ich, es wäre also ein leichtes die Site zu Löschen.

Jetzt Ohrfeigt mich nicht, es geht um eine lächerliche Summe von 400,00 Euro.
Auf die würde ich verzichten, da keine Lust mehr habe dem Geld hinterherzulaufen
Die gleiche Leistung kostet normal min. 2.000 Euro soll er doch mal ohne Freundschaftbonus sich was erstellen lassen.
(18sites ca. 90 Bilder erstellt und retuschiert und 2 Vektorgrafiken)

Der Imageschaden wäre für den Kunden groß, aber mache haben ja nichts anderes verdient !!!

FRAGE: Habe ich das Recht zur Löschung?

Danke für Deine Antwort,
wenn das Thema hier schonmal diskutiert wurde postet mir bitte den deeplink.
(ist echt schwierig hier das zu finden was man sucht)

ps. Freunde werde ich in Zukunft direkt zum Mitbewerbern schicken!
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 23.06.2009 19:13
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http://www.mediengestalter.info/forum/41/website-loeschen-wenn-der-kunde-nicht-zahlen-will-113352-1.html
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.06.2009 08:52
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Nein löschen darfst Du nicht. Das wäre genauso wenn Du dir einen TV auf Raten kaufst, Deine Raten nicht mehr bezahlst, und jemand vom Mediamarkt zu Dir heimkommt und die Kiste einfach wieder mitnimmt.

Du kannst Deine Forderung nur auf dem üblichen Mahnweg durchsetzen und dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung die Nutzung untersagen und ggfl. hierfür noch Geld verlangen, falls er sich nicht dran hält. Aber im Zeifelsfall endet sowas dann vor Gericht. Ob's das wegen 400 € dann wert ist, ist die andere Frage.

Das nächste mal (auch bei Freunden und Bekannten) was schriftliches festmachen. Denn damit hat man dann auch vor Gericht quasi nen Freischein zum Gewinnen.
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Weltraumaffe
Threadersteller

Dabei seit: 21.06.2009
Ort: Bonn
Alter: 55
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 24.06.2009 19:24
Titel

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*news*
Hatte heute ein Gespräch mit dem Kunden
~ Fazit
ein paar kleine Änderungen (ist schon erledigt) und er will bis zum Ersten gezahlt haben.
Naja, bin mal gespannt ob er Wort hält.
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 24.06.2009 19:47
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ich hätte dem gesagt: erst geld, dann änderungen... Au weia!

naja, ich drück dir trotzdem die daumen
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Marcell

Dabei seit: 11.04.2009
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 17:20
Titel

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Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.

Es wäre außerdem klug, die Webseite erst dann auszuhändigen wenn bezahlt ist.

Wenn ich bei Mediamarkt einen TV kaufen will und sag an der Kasse, dass ich leider kein Geld dabei hab, darf ihn ja auch nicht mitnehmen oder?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 17:22
Titel

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Marcell hat geschrieben:
Also wenn bei uns ein Kunde nicht zahlt ist die Webseite dann offline.
Rechtlich sollte man trotzdem dagegen vorgehen, denn man will ja auch nicht für umsonst arbeiten.


Das dürft ihr aber nur, wenn ihr auch der Hoster seid.
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Marcell

Dabei seit: 11.04.2009
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 25.06.2009 17:27
Titel

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ja so ist es in den meisten Fällen.

Ernsthaft, in der Anfangsphase haben wir mal eine Webseite für eine privatperson erstellt, welche nach Abschluss des Projekts angeblich nicht mehr zahlungsfähig war. Es wurde nur ein mündlicher Vertrag geschlossen, und naja, unsere jetzigen Verträge sind beinahe ausführlicher, als die zur Eröffnung eines Bankkontos Lächel

Aus Fehlern sollte man lernen!
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