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Thema: Darf ein Freund Arbeiten aus der agentur zeigen? vom 08.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf ein Freund Arbeiten aus der agentur zeigen?
Autor Nachricht
Thome
Threadersteller

Dabei seit: 08.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 08.10.2008 01:04
Titel

Darf ein Freund Arbeiten aus der agentur zeigen?

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Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Webpage erstellt für einen Freund, die alle seine Arbeiten als Mediengestalter für die Agentur zeigen, bei der er fest angstellt ist. Nun will ich wissen, was man da bzgl. Copyright reinschreiben muss? Also man will die Arbeiten nur online zum Anschauen zur Verfügung stellen, das Copyright liegt eindeutig bei der Agentur und man erhebt nicht kompletten Anspruch an den Arbeiten, sondern lediglich eine Beteiligung an Projekten (sprich bei einem wurde nur die Photobearbeitung gemacht, beim andern wurde das Logo zur Broschüre gemacht etc)

Vielen Dank für jegliche Hilfe

Grüße

Thome

www.weissundweiss.com

[edit by Nimroy]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 08.10.2008 05:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.10.2008 02:54
Titel

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Hi.
Es gibt in Deutschland kein Copyright. Nur Urheber- und Nutzungsrechte.

Wie diese gelagert sind, klärt ihr am besten mit der Agentur, für die Dein Freund arbeitet. Solche Dinge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nicht, auf jeden Fall ne Genehmigung einholen.

LG, Chris
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.10.2008 12:38
Titel

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Illunatic hat geschrieben:
Solche Dinge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt. Wenn nicht, auf jeden Fall ne Genehmigung einholen.


er sollte sich tunlichst mit seinem arbeitgeber abstimmen. auch wenn er die werke erstellt hat, ist er nicht der inhaber der nutzungsrechte. er ist zwar urheber, kann mit diesem recht aber ohne nutzungsrechte nicht allzuviel anfangen. und (sofern im arbeitsvertrag nicht anders vereinbart) gehen die uneingeschränkten nutzungsrechte bei angestellten mit bezahlen des gehaltes an den arbeitgeber über. d.h. wenn er die werke ohne genemigung nutzt kann das oim extremfall sogar ein kündigungsgrund sein!
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 09.10.2008 11:47
Titel

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auf der seite werden die sachen als seine eindeutig verkauft. als wenn es seine kunden wären und nicht die der agentur. wenn ich das richtig gelesen habe wird es als leistung verkauft und nicht als portfolio.

wenn das die kunden der agentur sind und nicht die des seitenbetreibers ist das "betrug" und ein absoluter kündigungsgrund. du solltest diese seite schnleunigst vom netz nehmen oder eindeutig kenntlich machen, was er als angestellter gemacht hat und bei wem die rechte liegen.

sowas nie ohne zustimmung des arbeitgebers machen. egal was die rechtssprechnung sagt, mit dem chef anlegen ist immer falsch und kann schnell in die hose gehen auch wenn das recht auf deiner seite ist.
 
 
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