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Thema: Chef will ltd. gründen - Arbeitsrecht/ Gerichtsstand? vom 02.12.2005


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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.12.2005 17:43
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saucer hat geschrieben:
in welchem land wird die ltd. denn ihren firmensitz anmelden?


WurstOderWas hat geschrieben:
......... eine ltd. in England zu Gründen.
.........
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gleis24

Dabei seit: 22.12.2003
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.12.2005 20:10
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Müßt ich mir mal einen meiner Dozenten schnappen - aber ich denke mal das du solange du in DE arbeitest unter die Deutschen rahmenbedingungen fällst. Walmart darf seinen Angestellten in DE ja auch nciht verbieten was sie wollen, chinesische Arbeiter aus China die hier arbeiten, für einen Konzern in China und ne Fabrik abmontieren dürfen ja auch nicht 7 Tage durcharbeiten.
Die Sache mit dem Kündigungsschutz allerdings, wird das nicht am nächstes JAhr geändert? Evtl. kann er dir noch einmal eine Probezeit reindrücken. Aber viel mehr denke ich nicht. Hab jetzt aber nichts nachgeschlagen und müßte auch erst mal jemand vom Fach fragen.
Wenn du jetzt aber für ihn in England malochst, dann wird englisches Recht gelten - außer den Vertrag passt expliziet dortige Verhältnisse an unsere sozial formulierteren an.


Zuletzt bearbeitet von gleis24 am Sa 03.12.2005 20:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.12.2005 20:18
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MacCon hat geschrieben:
saucer hat geschrieben:
in welchem land wird die ltd. denn ihren firmensitz anmelden?


WurstOderWas hat geschrieben:
......... eine ltd. in England zu Gründen.
.........


man braucht nur ein registred office in england, der geschäftssitz ist ja mal was ganz anderes. aber sei es drum.
Es ist halt immer noch die Frage ob er seinen Vertrag bei der Englischen de-facto-nicht-vorhandenen Niederlassung unterschreibt oder bei der Deutschen.
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M_a_x

Dabei seit: 28.02.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.12.2005 21:13
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mizkA hat geschrieben:


Was ist denn pekuniär?? Mädchen!


"Pekunia non olet" -> Geld stinkt nicht

soll ein römischer Kaiser gesagt haben, der Gebühr für öffentliche Bedürfnisanstalten eingeführt hat.


BTT
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jarome

Dabei seit: 18.01.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 23.05.2007 16:48
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Für eine Limited gelten die gleiche Bedingungen wie für eine GmbH, wenn sie in Deutschland als ganz normale Niederlassung eingetragen ist (und du bei der angestellt wirst). Aber so genau was ich das nicht, sonst frage doch mal einen Rechtsanwalt oder gucke in einschlägigen Foren nach. Ich kenne da www.Limited-360.de, scheint aber noch relativ neu zu sein.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.05.2007 17:10
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Das kam jetzt aber über 1 1/2 Jahre zu spät ... Au weia!
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.05.2007 17:14
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yepp

und darum erstma zu.
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