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Thema: Che Guevara Bildrecht vom 08.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Che Guevara Bildrecht
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Mo 11.02.2008 18:04
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Mein Wissensstand:
So lange das Ansehen und Vermächtnis Che Guevaras mit eurem T-Shirt-Druck nicht verunglimpft oder grob verletzt wird, wird nichts dagegen unternommen. Die Verbreitung wird sogar ausdrücklich begrüßt. Die Klage gegen Smirnoff (Wodka-Marke) und das Verbot der Verwendung erfolgte seinerzeit, weil Che in einem Werbecomic lächerlich gemacht wurde.

¡Venceremos!


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 11.02.2008 18:16, insgesamt 6-mal bearbeitet
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fluxus

Dabei seit: 11.02.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 11.02.2008 18:42
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Hallo GreenMan
Besten Dank für dein feedback.

Von dem Werbecomic mit Smirnoff habe ich nichts mitbekommen.


Die Verbreitung wird ausdrücklich begrüßt. Das würde schon fast zu einfach klingen. Existieren keinerlei Haken oder sonstige gesetzliche Stolperfallen. Woher hast du denn deine Info, so dass ich auch evtl. nachlesen könnte. Ein Link oder ähnliches wäre klasse von dir, da ich gerne in Erfahrung bringen möchte, wer denn genau die Verbreitung begrüßt.

Beste Grüße GreenMan
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TomRohwer

Dabei seit: 05.10.2007
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Verfasst Di 12.02.2008 18:56
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Re: Che Guevara Bildrecht

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baklaus hat geschrieben:
Hallo meine Lieben,
ich muß für eine Werbekampagne das klassische Foto von Che Guevara (Fotograf: A. Korda) einbauen. Weiß jemand bzgl. der Bildrechte zu diesem Foto bescheid? Ich habe mal gehört, dass Korda nie einen Dollar für das Bild erhalten hat, obwohl es millionenfach reproduziert wurde.
Wie kann ich herausfinden bei wem die Rechte liegen?

Frag eine Fotoagentur oder einen professionellen Bildbeschaffer.

Zitat:
Muss ich das Foto notfalls grafisch verändern um es verwenden zu können?

Du darfst das Foto nicht grafisch verändern, da eine "Entstellung" unzulässig ist und eine "Bearbeitung" nur mit Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers erfolgen darf.
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TomRohwer

Dabei seit: 05.10.2007
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Verfasst Di 12.02.2008 18:58
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gringo hat geschrieben:
ich glaub wenn man sie verändert (abstrahiert, hasenohren ran, text oda so) gilt es ab nem bestimmtn grad als dein schaffen kannst es also verwenden, ob's so is, wenn du NUR seinen kopf benutzt weiß ick nich

Sei bloß vorsichtig... *hehe*

Zulässig ist die "freie Benutzung" eines geschützten Werkes, wenn man dabei ein eigenes neues Werk schafft. Der Eigenanteil muß in jedem Fall dabei aber klar überwiegen.

Die Bearbeitung eines geschützten Werkes ist zustimmungspflichtig, die "Entstellung" eines geschützten Werkes ist unzulässig.

Im Zweifelsfall entscheidet das Gericht mit Hilfe von Gutachtern.
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fluxus

Dabei seit: 11.02.2008
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 19:11
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Hallo TomRhohwer

Also wenn ich den Che extrem verändere, dann darf ich ihn nutzen, was dann wieder heißt, dass der eigentliche Erkennungswert oder die bisher bekannte Optik des Che´s nicht mehr wirklich vorhanden ist.

Allerdings wenn ich das eigentliche Che-Bild bearbeite, muß ich mir vorerst eine Zustimmung einholen, damit es keine "Entstellung" wird.

Ist das ne schwierige Kiste.

Also, so wie ich das sehe, bleibt mir der kostenintensive Weg über einen entsprechenden Anwalt nicht erspart. Denn wenn Abänderung oder direkte Nutzung, der eigentliche "Rechteinhaber", wer das auch immer sein mag, muß in Erfahrung gebracht werden. Google ist nicht sonderlich hilfreich, in dem Fall.

Hat jemand evtl. einen guten/vertrauenswürdigen Rechtsanwalt mit humanen Preisen parat.

Beste Grüße
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TomRohwer

Dabei seit: 05.10.2007
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Verfasst Di 12.02.2008 19:45
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fluxus hat geschrieben:
Hallo TomRhohwer

Also wenn ich den Che extrem verändere, dann darf ich ihn nutzen, was dann wieder heißt, dass der eigentliche Erkennungswert oder die bisher bekannte Optik des Che´s nicht mehr wirklich vorhanden ist.

Nein.

Du darfst ihn nicht "verändern", denn das ist eine "Bearbeitung", und die ist erlaubnispflichtig.

Du darfst ihn so, wie er ist, "benutzen", um ein neues, eigenes Werk zu schaffen.

Zwei einfache Beispiele: ein Foto zu nehmen und "abzumalen", ist eine unzulässige Bearbeitung. Ein Foto zu nehmen und in eine große Collage aus eigenem Ölgemälde und anderen Zutaten einzukleben, kann freie Benutzung sein.

(Einen Songtext oder ein Gedicht in ein Foto reinzusetzen, ist übrigens keine "freie Benutzung". Auch dann nicht, wenn der Fotograf versucht hat, die Gefühle des Songs bildlich nachzuempfinden.)

Leicht ist das nicht, und die Hürden für "freie Benutzung" sind in der Praxis ziemlich hoch. *zwinker*

________________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall". Logisch irgendwie, oder?
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fluxus

Dabei seit: 11.02.2008
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Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.02.2008 20:56
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Man, das ist verdammt verzwickt.
Deinem Beispiel nach kann ich den Che nicht wirklich nutzen, wenn ich das ursprüngliche und bekannte Motiv auf ein T-Shirt bringen möchte, zumindest ohne (nicht verstellendes) Beiwerk.

Also Rechtsanwalt, so oder so...oder bist du zufällig in dem Bereich tätig und arbeitest auch für eine Porsche-Carrera Sonnenbrille Grins , wenn du das auf dem Bild sein solltest?!
Wunderbar.

Grüße


Zuletzt bearbeitet von fluxus am Di 12.02.2008 20:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Alter: 58
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Verfasst Di 12.02.2008 23:06
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Das Geld für den Rechtsanwalt kannst du dir in diesem Fall wirklich schenken *zwinker* Und Che würde sich wahrscheinlich im Grab rumdrehen *ha ha*

Hier die ausführliche Geschichte des Bildes und der Rechte daran: http://www.cmp.ucr.edu/exhibitions/che/essay_002.htm

Hier die Klage gegen Smirnoff bzw. die Bildagentur: http://archives.cnn.com/2000/WORLD/americas/08/09/cuba.cheguevara.ap/index.html
Zitat:
For decades, the same image has appeared on posters and T-shirts, but as long as it was used to promote Guevara's ideals, neither Cuba's communist government nor Diaz Gutierrez has seemed to have a problem with it.

Zitat:
The lawsuit accused advertising agency Lowe Lintas and picture agency Rex Features of trivializing the photo's historical significance by superimposing it with a hammer and sickle motif. The advertisement for spicy vodka used a chili pepper instead of the sickle.

Wenn, dann liegen ... bzw. lägen ... die Rechte mittlerweile beim kubanischen Staat. Aber da Fidel Castro nie die ""Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst"" unterzeichnet hat - Zitat: "Imperialistic bullshit!" - wird dir von dieser Seite auch keine Abmahnung o.ä. drohen. Lediglich mit Alkohol solltest du Che nicht in Verbindung bringen *zwinker*
Und mit "verstellendem (bzw. entstellendem) Beiwerk" solltest du vielleicht auch vorsichtiger sein ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 12.02.2008 23:21, insgesamt 7-mal bearbeitet
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