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Thema: Briefbogen nachbauen vom 20.03.2007

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Briefbogen nachbauen
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.03.2007 10:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ein unternehmen, welches keine rechte an seinen eigenen briefbögen hat. etwas lächerlich oder?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.03.2007 10:42
Titel

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verdammt, jetzt habe ich's selber verdreht.

zunächst mal genießt alles das urheberrecht. ja. sry. Ooops

ich würde für eine empfehlen nicht darauf spekulieren was
ein richter sagen könnte. ich würde immer vom schlimmsten
fall ausgehen - in dem fall der, dass die notwendige schöpfungs-
höhe doch anerkannt wird und das ganze, wie geschrieben,
bzgl. urheberschutz geltend gemacht werden kann. niemand
hat den briefbogen bisher gesehen - auch hat nie jemand
geschrieben, dass da kein logo drauf ist. demnach bleibt's
weiterhin spekulation.
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.03.2007 10:46
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ja also hier ist das gute Stück:


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Cusari_o
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 20.03.2007 10:46
Titel

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cyanamide hat geschrieben:
verdammt, jetzt habe ich's selber verdreht.

zunächst mal genießt alles das urheberrecht. ja. sry. Ooops

ich würde für eine empfehlen nicht darauf spekulieren was
ein richter sagen könnte. ich würde immer vom schlimmsten
fall ausgehen - in dem fall der, dass die notwendige schöpfungs-
höhe doch anerkannt wird und das ganze, wie geschrieben,
bzgl. urheberschutz geltend gemacht werden kann. niemand
hat den briefbogen bisher gesehen - auch hat nie jemand
geschrieben, dass da kein logo drauf ist. demnach bleibt's
weiterhin spekulation.


Natürlich sollte man immer vom schlimmsten Fall ausgehen, aber das bitte dann auch aufklärend zur Beantwortung der Frage mit angeben.

Und das auch noch für Mitleser zur Aufklärung:
Schöpfungshöhe

easy-way-design hat geschrieben:
ja also hier ist das gute Stück:

[img]Briefbogen[/img]



Hier würde ich sagen, dass ein Urheberschutz besteht. Also Essig für dich.


flavio hat geschrieben:
ein unternehmen, welches keine rechte an seinen eigenen briefbögen hat. etwas lächerlich oder?


Wie meinst du das?


Zuletzt bearbeitet von am Di 20.03.2007 10:48, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 20.03.2007 10:50
Titel

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Cusari_o hat geschrieben:
...briefbogen...

Hier würde ich sagen, dass ein Urheberschutz besteht. Also Essig für dich.

schließe mich an.

den würde ich nicht mal ebenso nachbauen (lassen).
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.03.2007 10:54
Titel

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okay könnt ihr mir das etwas konkreter erläutern?

Schließlich wird der Kunde sagen: wieso das ist doch mein briefbogen...wieso darf ich damit nicht machen was ich will.

Gibt es sonst ne Möglichkeit, das die alte Agentur dem Kunden die druckfähigen Daten überlassen muss, oder muss er dafür richtig blechen ?

oder könnte man den briefbogen in abgeänderter Form nachbauen (obwohl der Kunde das ja eigentlich nicht will).

ist natürlich schon etwas ärgerlich aus der sicht des kunden, wenn der Ersteller auf einmal die Preise anzieht und er nicht einfach so wechseln darf...obwohl ich natürlich auch die agentur verstehe...


Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Di 20.03.2007 10:59, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Moderator

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 30
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.03.2007 11:04
Titel

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Richtig, er wird dafür richtig blechen müssen.

Stell dir einfach vor, du wärst die Agentur und hättest mit dem Kunden gut Geld verdient. Jetzt will der dir den Geldhahn zudrehen und wo anders hingehen. Da würdest du dich doch auch wehren! Und genau das wird die andere Agentur tun. Sie wird sich wehren. Wenn Sie nicht euch Stress macht, dann wird sie dem Kunden Stress machen. Unterlassungserklärung etc. Und der Kunde wird sich an nix mehr erinnern können.

Im übrigen darfst du keine Rechtsauskunft geben! Du kannst lediglich auf das UrHG verweisen und das in Deutschland die Auslegung der Gesetze final durch Richter vorgenommen wird. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html
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flavio

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 29
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 20.03.2007 11:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

easy-way-design hat geschrieben:

Schließlich wird der Kunde sagen: wieso das ist doch mein briefbogen...wieso darf ich damit nicht machen was ich will.



genau das meinte ich mit lächerlich.
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