Autor |
Nachricht |
Askart
Threadersteller
Dabei seit: 08.11.2006
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 19:27
Titel Brauche einen Tipp zum Thema Daten |
|
|
Also ich habe einen neu Kunden und mein Auftrag würde ich gerne ausführen.
Mein Problem ist das ich einen Vertrag brauche wo dieser mir erlaubt für Ihn Tätig zu werden in seinem Namen,Rechtlich, ebenso vorgehen darf was zb Accounts die Möglicherweise von dritten erstellt wurden aber nicht von meinem Kunden zu verbieten bzw sperren zu können.
Das ich seine Daten nutzen darf nur Beruflicherart.Kann mir jemand ein Tipp geben wo ich so ein Schreiben finde oder was das für eines ist..Danke
Zuletzt bearbeitet von Askart am Mo 15.12.2008 19:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
ninjafunk
Dabei seit: 09.10.2007
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
|
Verfasst Mo 15.12.2008 19:42
Titel
|
|
|
Das Stichwort lautet "Werkvertrag", wenn ich dich richtig verstehe. Einfach mal google fragen, würde ich vorschlagen.
Viel Erfolg
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Askart
Threadersteller
Dabei seit: 08.11.2006
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 20:03
Titel
|
|
|
nein kein Werkvertrag. Meine das ich zb eine Einverständnis erklärung brauche um für den Kunden rechtlich vor zugehen.
Da dessen Accounts von jemanden geknackt wurden..und damit unfug betrieben wurde.
|
|
|
|
|
designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 20:18
Titel
|
|
|
Askart hat geschrieben: | um für den Kunden rechtlich vor zugehen. |
Macht das in der Regel nicht ein Anwalt...
|
|
|
|
|
koi-sh
Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 20:22
Titel
|
|
|
designzicke hat geschrieben: | Askart hat geschrieben: | um für den Kunden rechtlich vor zugehen. |
Macht das in der Regel nicht ein Anwalt... |
und mit diesem kannst du nur mit einer entsprechenden Vollmacht vor den Kadi
|
|
|
|
|
antonio_mo
Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 20:23
Titel
|
|
|
designzicke hat geschrieben: | Askart hat geschrieben: | um für den Kunden rechtlich vor zugehen. |
Macht das in der Regel nicht ein Anwalt... |
Das sind wir hier doch auch alle -> RA
|
|
|
|
|
max123kl
Dabei seit: 15.12.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 15.12.2008 20:24
Titel
|
|
|
ninjafunk hat geschrieben: | Das Stichwort lautet "Werkvertrag", wenn ich dich richtig verstehe. Einfach mal google fragen, würde ich vorschlagen.
Viel Erfolg |
FALSCH
Was Askart braucht ist eine Vollmacht damit er seinen Auftrag (vermutlich ein Werkvertrag, kann aber auch ein Dienstvertrag sein) ausführen kann.
Für Vollmachten gibt es keine Formvorschriften. Es ist auch kein Vertrag, es muss nur der Vollmachtgeber (Kunde)
ein Schreiben aufsetzen und unterschreiben (ev. Stempel).
Darin sind dann alle Tätigkeiten aufgelistet, die der Auftragnehmer (Askart) im Namen des Kunden vornehmen kann/darf.
So wie ich den OP verstanden habe, soll es sich auch auf Sperrung von Accounts beziehen.
@ Askart
Ein rechtlich heikles Feld!!
Am besten geh zu einem Rechtsanwalt und verlang eine "Erstberatung", die darf dann 15 bis max. 180 € kosten.
Zur Sicherheit kannst du bei der für deine Region zuständigen Anwaltskammer ( http://www.brak.de/seiten/01_03.php )
Fachanwälte (Medienrecht oder ?) nennen lassen.
Ich bin kein RA also keine Gewähr für meine Meinung
Gruss
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Tipp zu Einräumung Nutzungsrecht CD-Cover erbeten
Thema gelöscht
[Recht] Thema: Sponsoring
Daten von Diplomarbeiten
offene Daten
Offene Daten.
|
|