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Thema: BMW- Front als Logo vom 04.02.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> BMW- Front als Logo
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manbinichbescheuert
Threadersteller

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Verfasst Di 04.02.2014 11:36
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BMW- Front als Logo

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Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Problem: Wir haben einen Kunden der eine Leihwerkstatt betreibt.
Nun möchte er ein neues Logo. Das Logo soll aus der Front bzw dem Kühlergrill eines BMW E30 und seinem Namen bestehen.
Nun meine Frage: Darf ich den Grill nachbauen und dann als Logo verwenden? Oder ist das Aussehen von Autos irgendwie geschützt?

Danke schonmal im Voraus...
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Frank Münschke
Forums-Papa

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Verfasst Di 04.02.2014 11:50
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Warum werden solche Fragen immer in einem solchen Forum wie unseren gestellt. Weder können noch dürfen wir eine solche Rechtsauskunft geben. Und wenn wir was dazu schreiben, hätte es nicht viel mehr Wert als ein ...

--
Die einzige juristisch dichte Antwort kann dir die Rechtsabteilung von BMW geben.
Wenn die meinen und es dir schriftlich geben, dass du es darfst, hast du kein Problem.
Wenn die "Nein" sagen, dann hättest du auch ein Problem, wenn alle hier im Forum sagen würden: mache es doch einfach ...
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buddha-brot

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Verfasst Di 04.02.2014 11:52
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Re: BMW- Front als Logo

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manbinichbescheuert hat geschrieben:
Oder ist das Aussehen von Autos irgendwie geschützt?

Ja, ist es.
Unter anderem deswegen dürfen in Werkstätten für alle sichtbaren Teile der Karosserie nur Original-Ersatzteile verwendet werden.

Abstrahiere die Front doch einfach, damit sie nicht unbedingt direkt als E30 erkennbar ist.
Wieso soll es unbedingt dieses eine Modell sein?
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manbinichbescheuert
Threadersteller

Dabei seit: 29.07.2010
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Verfasst Di 04.02.2014 11:57
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Ich möchte keine juristisch dichte Antwort. Wenn ich die will frage ich natürlich direkt bei BMW nach, was ich jetzt wohl auch muss...

Es soll unbedingt dieses Auto sein weil der Kunde eben dieses Auto fährt und auch einen Youngtimerclub eröffnen will/hat in dem der Schwerpunkt eben auf genau diesem Auto und anderen Autos aus den 80ern liegt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


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Verfasst Di 04.02.2014 12:13
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Re: BMW- Front als Logo

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manbinichbescheuert hat geschrieben:
Darf ich den Grill nachbauen und dann als Logo verwenden?

Nein, darfst du nicht. Selbst große Ähnlichkeiten können von BMW untersagt werden. Die haben sich eine Vielzahl von Designs schützen lassen.

manbinichbescheuert hat geschrieben:
Oder ist das Aussehen von Autos irgendwie geschützt?

Ja, ist es. Und nicht nur das Aussehen, sondern auch teilweise Farben, Logos, Technik und Schriftzüge und Namen. Für Schutzrechte bezahlt BMW sehr viel Geld.

manbinichbescheuert hat geschrieben:
Ich möchte keine juristisch dichte Antwort. Wenn ich die will frage ich natürlich direkt bei BMW nach, was ich jetzt wohl auch muss...

Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Meinungen sind an dieser Stelle einfach unerheblich. Nur BMW kann dir entsprechende Rechte einräumen, egal was wir dir sagen.

Bei einem kommerziellen Nutzen wird die Antwort von BMW aber garantiert "Nein" sein (Werkstatt). Bei einem Club könnte es anders aussehen. Muss es aber nicht.
 
SL-Design

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Verfasst Di 04.02.2014 12:19
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manbinichbescheuert hat geschrieben:
Es soll unbedingt dieses Auto sein weil der Kunde eben dieses Auto fährt und auch einen Youngtimerclub eröffnen will...


Dann soll er das über die Wortmarke lösen und eine Unterzeile zum Werkstattnamen/Logo.
Er wird niemals die Erlaubnis bekommen, irgendwelche von BMW geschätzte Elemente zu einem Logo zu verwursten - egal ob Fonts, Autoteile, Logoelemente oder Fahrzeuge als ganzes.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Di 04.02.2014 12:22
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Beachte, dass auch du als "Machender" Theater dann wahrscheinlich kriegen wirst ...
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mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
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Verfasst Mo 24.02.2014 18:24
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Selbst bei einem eingetragenen Designs endet die Schutzfrist nach 25 Jahren: § 27 DesignG

Laut Wikipedia stammt der E3 von 1982. Spätestens 2007 waren alle Designrechte abgelaufen. Die Front ist also durchaus darstellbar.

Etwas anderes ist es, das BMW-Logo ("Niere") abzubilden. Das ist als Marke geschützt: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1081734/DE

Es müsste folglich die Front ohne Abbildung der Marke dargestellt werden. Da das BWM-Logo in der Front enthalten ist, stellt das eine gewisse Herausforderung dar.
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