Frau_Braun
Threadersteller
Dabei seit: 26.02.2006
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Verfasst Di 14.11.2006 16:53
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Bin kurz wieder online. Zuerst mal danke für die vielen Gedanken, die ihr euch gemacht habt.
Ich habe vorhin mit der VG BK telefoniert, weil mich das Thema nicht in Ruhe läßt. Dort war die für den Künstler zuständige Dame nicht da, aber die andere, die ich antraf, konnte sich dazu nicht spontan äußern. Sie meldete Zweifel an, daß dies so einfach ginge. Sie wollte sich allerdings nicht generell äußern, sondern nur in Bezug auf den Künstler, deshalb der Verweis an die zuständige Referentin. Also: weiterhin Schwammigkeit. Falls ich Neues höre, poste ich es hier, denn ich schätze, es könnte auch andere interessieren.
Wenn der Künstler sein OK gibt, dann muß es auch die VG BK wissen, die seine Rechte vertritt. Das habe ich damals bei der Rechteklärung ganz deutlich zu spüren bekommen. Die VG BK ist natürlich strikt hinter ihrem Geld her, was ja auch Sinn und Zweck des Vereins ist.
Also: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste but necessity is the mother of invention.
@ nighthawk96: Du schreibst: "... aber als Referenz im Normalfall kein Problem." Hast Du Erfahrungen in dieser Sache?
@ Nimroy: Über die Kundenbroschüren und deren Phptographen habe ich auch schon nachgegrübelt... Wenn ich darüber etwas höre, vermelde ich es auch.
Es knixt ganz artig
Frau Braun
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
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Verfasst Di 14.11.2006 17:02
Titel
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Zitat: | @ nighthawk96: Du schreibst: "... aber als Referenz im Normalfall kein Problem." Hast Du Erfahrungen in dieser Sache? |
damit meinte ich, wenn es vorher ordentlich schriftlich vereinbart wurde. Dann spart man sich die ganze Fragerei und die Tatsache, das dann sowieso keiner ne Aussage dazu trifft. Deshalb nochmals, vorher klären und in die AGB's packen, dann sollte es auch im Normalfall kein Problem werden.
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