Dabei seit: 27.12.2003 Ort: Berlin Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 31.12.2003 17:24 Titel
"lichtbildwerke 70 jahre nach tod des urhebers
lichtbilder: 50 jahre nach dem erscheinen des lichtbildes
rechte videofilme: 70 jahre
rechte von bildfolgen (laufbilder) 50 jahre "
dazu hät ich auch noch ne Frage die mir damals kein Lehrer erklären konnte, wie sieht es denn mit rein digitalen Werken aus? wozu gehören die?
Dabei seit: 08.10.2002 Ort: Colonia Alter: 102 Geschlecht:
Verfasst Mi 31.12.2003 18:13 Titel
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:
§ 73 UrhG
Geschützt werden durch § 73 UrhG ausübende Künstler, also die Tätigkeit der Künstler.
Im Internet existieren ausübenden Künstler z.B. als Programmierer, die während einer Online-Aufführung künstlerisch tätig werden oder Tonmeis-ter, die online ein digitalisiertes Werk samplen
Dabei seit: 08.05.2003 Ort: Germany Alter: 41 Geschlecht:
Verfasst Fr 02.01.2004 22:49 Titel
snygo hat geschrieben:
wusstet ihr das man den eifelturm nur am tage fotografieren darf und die bilder nutzen darf? die beleuchtung ist geschützt
Hmm also die lokale Zeitung hier hatte nen wunderbares Bild des beleuchteten Eiffelturmes abgedruckt. Aber gut, die können das Teil auch gekauft haben. Auf deviantart.com gibbts soweit ich weiss auch min eins. Und das Web ist voll davon.
Wo hast das denn gelesen?
Zuletzt bearbeitet von Matthias83 am Fr 02.01.2004 22:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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