Dabei seit: 09.05.2003 Ort: im Rheingau Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 26.11.2003 17:36 Titel
da gilt § 72 Urheberrecht
lichtbildwerke 70 jahre nach tod des urhebers
lichtbilder: 50 jahre nach dem erscheinen des lichtbildes
rechte videofilme: 70 jahre
rechte von bildfolgen (laufbilder) 50 jahre
Dabei seit: 23.09.2003 Ort: Höchberg Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Mi 26.11.2003 22:38 Titel
ich dachte halt - wenn mans zb nachzeichnet - wie bei den altbekanntem che guevara portrait oder ähnliches, oder man nimmt bloß einzelne gegenstände eines bildes oder was weiß ich.
ob das der urheber überhaupt checkt, bzw nicht darüber hinweg sieht - ist das dann quasi ne rechtliche grauzone oder eindeutig illegal?
Dabei seit: 13.07.2003 Ort: Berlin Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Do 27.11.2003 18:51 Titel
nachzeichnen kannst du alles!
du kannst ja ein foto zb. illustrieren.
dann ist es dein werk und es ist ok.
ausschnitte usw. sind verboten.
wusstet ihr das man den eifelturm nur am tage fotografieren darf und die bilder nutzen darf? die beleuchtung ist geschützt
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