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Thema: Bildrechte Produktfotos vom 03.09.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte Produktfotos
Autor Nachricht
paaat
Threadersteller

Dabei seit: 18.08.2011
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.09.2011 14:02
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Bildrechte Produktfotos

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Hallo zusammen,
mometan habe ich ein Auftrag in dem der Kunde eine Grafik wuenscht mit bestimmten Produktfotos. Ist es rechtlich Okay diese Fotos von der Internetseite des Anbieters zu verwenden? Oftmals sind diese ja unter "Media" oder "Presse" zu finden. Waere sehr dankbar fuer jede Art von Aufklaerung.

Freundliche Gruesse,
Paaat
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 03.09.2011 15:47
Titel

Re: Bildrechte Produktfotos

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paaat hat geschrieben:
Hallo zusammen,
mometan habe ich ein Auftrag in dem der Kunde eine Grafik wuenscht mit bestimmten Produktfotos. Ist es rechtlich Okay diese Fotos von der Internetseite des Anbieters zu verwenden? Oftmals sind diese ja unter "Media" oder "Presse" zu finden. Waere sehr dankbar fuer jede Art von Aufklaerung.

Freundliche Gruesse,
Paaat


am besten der kunde lässt sich vom anbieter der produktfotos schriftlich bestätigen das er diese verwenden darf. grundsätzlich unterliegen die fotos den rechten des anbieters - auch wenn er sie z.b. zum download auf seiner webseite anbietet. oft ist die benutzung solcher fotos an bestimmte bedingungen geknüpft (z.b. dürfen sie nur in einer bestimmten größe / qualität verwendet werden oder man muss grafisch bestimmte dinge beachten. manche bilder sind z.b. auch nur für autorisierte fachhändler gedacht und die benutzung von anderen ist untersagt. also wie gesagt beim jeweiligen hersteller informieren und schriftlich genemigen lassen. dann ist man auf nummer sicher.
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Lichtrauschen

Dabei seit: 05.09.2011
Ort: Berlin
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 05.09.2011 19:12
Titel

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... käme es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung
könntest Du Dich auch nicht auf den Auftrag des Auftraggeber
berufen, denn bei Dir liegt die Beratungspflicht. So zumindest
meine Rechtsauffassung.

Meist ist es einfacher, eigene Abbildungen zu erstellen
oder eine Zeichnung usw. einzusetzen.

Ähnlich ist es dann bei der Nennung von geschützten
Produktnamen. Auch hier muss der Nutzung des Namens
durch den Rechteinhaber schriftlich zugestimmt worden sein.

Gruß
Ralf.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 06.09.2011 05:44
Titel

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Ich wüsste jetzt nicht was daran so aufwändig wäre, den Anbieter zu kontaktieren
und das mit dem selber zu klären. Wenn Anbieter A das erlaubt, so muss das nicht
bei Anbieter B auch erlaubt sein...

* Keine Ahnung... *
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