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Thema: Bildrechte in AGBs angeben vom 01.04.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildrechte in AGBs angeben
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deini
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2005
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Verfasst Mi 01.04.2009 12:43
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Bildrechte in AGBs angeben

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Hallo Leute!

ich habe eine Werbeagentur und erstelle gerade die AGBs. Soweit habe diese auch fertig, nur zu den Bildrechten habe ich eine Frage an euch.

Ich bekomme die Bilder für meine Projekte oft von Kunden, oder ich kaufe diese bei Bildagenturen. Ich frage auch immer nach ob der Kunde die Lizenzen geprüft hat. Doch sicher kann man sich da ja nie sein. Anscheinend ist es ja mit Bildagenturen ja auch oft nicht ganz klar, ob diese wirklich alle Rechte haben. Ich möchte nicht der Angeschmierte sein der eine Klage bekommt weil er ein Bildrecht verstößt.

Soll ich mich in den AGBs irgendwie absichern? Habt Ihr in euren AGBs hier Hinweise stehen? Und vor allem wie formuliere ich so einen Text, damit er rechtlich hält?

Danke
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 01.04.2009 12:49
Titel

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Dazu habe ich in meinen AGB stehen:

Zitat:
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
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deini
Threadersteller

Dabei seit: 26.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 01.04.2009 13:18
Titel

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Cool das ist schon mal ein guter Text. Danke dafür! Und wie machst du das mit Bildagenturen wenn hier Forderungen von dritten kommen. Oder glaubt ihr dass so ein Text sowieso überflüssig ist?
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RAfodera

Dabei seit: 08.04.2009
Ort: Mainz
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 11:43
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Hallo,

Der vorgeschlagene Text ist eine ordentliche erste Absicherung.

Dennoch wirst Du nicht um eine zumindest zumutbare Prüfungspflicht herumkommen. Sollten Grafiken offensichtlich einem bestimmten Urheber gehören, wirst Du von dem Inhaber dieser Recht zunächst in Anspruch genommen werden (Abmahnung, Unterlassungserklärung, evtl. Klage bzw. einstweilige Verfügung).

Bedenke dieses: Solltest Du die eingehenden Grafiken dergestalt bearbeiten oder umgestalten, dass diese so zu einem neuen Werk werden, so könnstest Du in einem solchen Falle das Urheberrecht daran erwerben (allerdings nur an diesen). Auch eine solche Passage kann zum Zwecke der Klarstellung aufgenommen werden.

Gruß

AF
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