| Autor |
Nachricht |
easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 11:09
Titel Bildrecht nicht ausreichend ? |
 |
|
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Habe auf einer Kunden-Webseite ein Bild von Pixelio eingestellt. Auf diesem ist eine Person mit einem Stadplan zu sehen. Nun hat mein Kunde ein Schreiben eines Anwalts erhalten, das kein Nutzungsrecht an diesem Bild bestehen soll.
Das Bild wurde lt. den Lizenzbedingungen von Pixelio (also mit Nennung des Fotografen und Pixelio mitels Link) eingesetzt. Die Nutzungsrechte lt. Pixelio gelten redaktionell und kommerziell.
Aber anscheinend hatte der Fotograf kein Recht, den Stadtplan mit auf dem Bild abzulichten.
Da der Kunde nun von dem entsprechenden Anwalt (also anscheinend der des Rechteinhabers am Stadtplan) auch gleich eine sehr kurze Frist gesetzt (1 Woche) sowie entsprechende Kosten in Rechnung gestellt bekommt, wendet dieser (also mein Kunde) sich natürlich gleich an mich.
Meine Frage: Ist der Kunde aufgrund der Pixelio Nutzungsbedingungen gesichert, oder muss er bzw. ich, sich auch noch darum kümmern, ob der Fotograf den Stadtplan überhaupt hätte ablichten dürfen ?
Habe dem Kunden auch erstmal empfohlen sich selbst an seinen Anwalt zu richten, um das prüfen zu lassen, aber eventuell hat ja hier schon mal jemand einen vergleichbaren Fall gehabt.
Ich bin mir darüber klar, das es hier keine Rechtsberatung gibt, wäre aber über eure Meinung dennoch sehr erfreut.
Danke und schöne Grüße
Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Fr 05.02.2010 11:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 32
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 11:16
Titel
|
 |
|
|
geht es nur um den abgelichteten stadtplan?
|
|
| |
|
 |
easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 11:32
Titel
|
 |
|
| flavio hat geschrieben: | | geht es nur um den abgelichteten stadtplan? |
also angeblich geht es um das bild. darauf zu sehen ist ein teil eines stadtplans, natürlich erkennbar als ***-stadtplan (ganz bekannte firma ist dort namentlich genannt, aber nicht mit logo oder so...ist mir aber jetzt erst richtig aufgefallen), sowie ein teil einer person, die auf den plan schaut.
der anwalt vertritt aber anscheinend nicht den einsteller des bildes bei pixelio, sondern den ersteller des stadtplanes.
Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Fr 05.02.2010 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
| |
|
 |
rover88
Dabei seit: 21.09.2005
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
|
|
| |
|
 |
flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 32
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 11:43
Titel
|
 |
|
hast du ne bildnummer?
ich denke der kunde wird um ein anwaltgespräch nicht herum kommen.
|
|
| |
|
 |
easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 11:49
Titel
|
 |
|
ja genau...um ehrlich zu sein, war es sogar genau das bild.
gut, dann rate ich meinem kunden mal zu einem termin beim anwalt.
|
|
| |
|
 |
aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 32
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 15:15
Titel
|
 |
|
| easy-way-design hat geschrieben: |
ja genau...um ehrlich zu sein, war es sogar genau das bild.
gut, dann rate ich meinem kunden mal zu einem termin beim anwalt. |
das auf jeden fall... in deutschland ist meines wissens nach leider aber die rechtslage wirklich so, das der verwender des bildes (in dem fall dein kunde) erstmal haftet für evaitige lizenzverstöße. in einem zweiten schritt kann sich dann dein kunde an pixelio bzw. den urheber des fotos wenden und hier entsprechende forderungen geltend machen. ob dies dann auch von erfolg gekrönt ist, steht auf einem zweiten blatt. solche konstellationen gab es vor einiger zeit schon mal bei getty images. hier haben diverse ersteller von webseiten-templates ohne die entsprechende lizenz zu besitzen getty bilder in die designs mit eingebaut, und diese dann über diverse template-portale verkauft. getty ist dann an die verwender der templates herangetreten und hat diese abgemahnt. zu einer gerichtsverhandlung ist es allerdings hier nie gekommen. deswegen steht nicht grundsätzlich fest, das der rechteinhaber am bild mit seiner abmahnung auch tatsächlich recht hat. nur bei den zumeist merkwürdigen entscheidungen deutscher richter, gerade wenn es um das thema internet geht, würde mich da ein urteil zu gunsten des karten-rechteinhabers nicht sonderlich verwundern.
|
|
| |
|
 |
easy-way-design
Threadersteller
Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 05.02.2010 15:54
Titel
|
 |
|
|
meint ihr, es bringt was, wenn man das entsprechende bild erstmal von der seite nimmt, oder ist es damit nicht getan, da es einfach schon zu spät ist ?
|
|
| |
|
 |
| |
|
 |
| Ähnliche Themen |
Bildrecht
Bildrecht
Bildrecht
Bis wann Bildrecht?
Bildrecht bei Onlinenutzung
Bildrecht -> Klage?
|
 |