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catwiesel
Threadersteller
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Verfasst Di 16.08.2011 17:14
Titel Bildrecht bei bearbeiteten Bild - Darf Kunde es verwenden? |
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Hallo Forum,
hab schon etliches gegoogelt, hier im Forum schon zig Beiträge gelesen, jedoch finde ich nicht das passende auf meine Frage.
Ich hab letztes Jahr (August 2010) für einen Kunden eine Webseite erstellt. Das Logo wurde vom Kunden geliefert, da es ein Franchiseunternehmen ist. Die Headergrafik im Hintergrund wurde von mir erstellt.
Die Headergrafik war ein Copyright-freies Bild, welches ich farblich an das Logo/Webseite angepasst habe.
Da der Kunde schon im November die Rechnung für diese Bearbeitung nicht gezahlt hat und das ganze vor Gericht ging, er dann auch noch verlor dabei (grins...), kündigte ich Ihm das Hosting der Webseite.
Die komplette Webseite (von mir erstellte) hat er bekommen und diese wurde auf einen neuen, von Ihm angemieteten, Webspace kopiert. Nun hat er sich von jemanden anderen eine neue Webseite basteln lassen (muss man wirklich sagen, aber naja). Die Grafik, welche ich Ihm erstellt habe, ist nun wieder im Headerbereich zu finden. Exakt die gleiche, keine neu erstellte.
Nun die entscheidende Frage:
Wie sieht es nun mit dem Bildrecht aus? Ich habe ja geduldet, das er diese auf der von mir erstellten Webseite, die Grafik benutzen kann. Es wurde nicht schriftlich festgehalten, bzw. erläutert.
Kann ich nun was gegen die Benutzung unternehmen? Lizengebühren, Pauschalsumme?
Gruß
catwiesel
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Di 16.08.2011 17:18
Titel
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Was genau wurde vor Gericht denn bestritten, wenn nicht der fragliche Umstand?
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catwiesel
Threadersteller
Dabei seit: 16.08.2011
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Verfasst Di 16.08.2011 17:34
Titel
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Nur die reine Arbeitszeit der Grafikerstellung, damit diese nicht nur 72dpi hat, sondern auch 300dpi für den Druck.
Die Grafik wurde erst nur in 72dpi erstellt, da der Kunde nichts Drucken lassen wollte.
Erst Später viel Ihm ein, er benötigt die Grafik für den Druck.
Zuletzt bearbeitet von catwiesel am Di 16.08.2011 17:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Di 16.08.2011 17:37
Titel
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Kapier ich irgendwie nicht. Er hat die Grafik für die Website quasi gekauft, aber nicht bezahlt. Und gerichtlich wurde das abgegolten, oder?
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.08.2011 17:38
Titel
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Nochmal genauer:
- was wurde bisher bezahlt?
- was wurde bestellt, aber nicht benötigt und damit nicht geliefert?
- gab es eine Einigung bezüglich der Nutzung?
- bist du dir sicher, dass das "gemeinfreie" Foto durch deine Arbeit urheberrechtlich geschützt ist?
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Di 16.08.2011 19:21
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Illunatic hat geschrieben: | - bist du dir sicher, dass das "gemeinfreie" Foto durch deine Arbeit urheberrechtlich geschützt ist? |
Genau das würde ich sehr stark bezweifeln. Und somit ist eh alles weitere hinfällig, sollte kein Urheberrecht greifen. Und davon gehe ich bei einem farblich geänderten Foto mal stark aus.
Ansonste (sollten wir überhaupt von Nutzungsrechten reden), wenn nichts weiter vereinbart wurde, gilt der anzunehmende Zweck für die Nutzung. Und das war "eine Headergrafik für die Webseite XY". Da das Bild dort immer noch genutzt wird, sehe ich darin kein Problem.
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rechtambild
Dabei seit: 17.04.2011
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 16.08.2011 20:14
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Selbst wenn das BIld nicht Lizenzfrei gewesen ist, würde ein sogenanntes "Bearbeiterurheberrecht" (http://www.rechtambild.de/2011/06/die-freie-bildbenutzung-und-die-grenze-zur-bearbeitung/ - aktuell von uns auch was in der DOCMA dazu^^) bestehen und man könnte die benutzung untersagen. Woher das Bild also damals kam ist erstmal irrelevant. Fraglich ist nur, was gemacht wurde und wie es verwendet wurde ...
Es kommt also nun darauf an, was das fürn Bild ist - also ob dieser Grafik ein urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden kann. Das ist nicht immer so ^^
Nur wenn dem so ist kann die Nutzung auch untersagt werden.
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Illunatic
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.08.2011 20:18
Titel
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rechtambild hat geschrieben: |
Es kommt also nun darauf an, was das fürn Bild ist - also ob dieser Grafik ein urheberrechtlicher Schutz zugesprochen werden kann. Das ist nicht immer so ^^
Nur wenn dem so ist kann die Nutzung auch untersagt werden. |
Eine Frage dazu: Logos sind im allgemeinen ja meist nicht schutzwürdig, da zu niedrige Schöpfungshöhe. Warum darf man dann bei Logos Nutzungsrechte vergeben? Das passt doch nicht zusammen.
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