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Thema: [Bildrecht] Ab wann nicht mehr vorhanden? vom 14.09.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Bildrecht] Ab wann nicht mehr vorhanden?
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Naranji
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 12:40
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[Bildrecht] Ab wann nicht mehr vorhanden?

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Ich habe hier ein Bild von so ner Markthalle von meinem Chef gekriegt, das ich in ner Drucksache mit ner Auflage von 300.000 Stück abgebildet werden soll. In dieser Halle ist eine Uhr und er meinte, wenn wir die zeiger dieser Uhr verstellen, kann niemand mehr sagen "Das ist mein Bild, ich hab das Copyright, ihr verstößt gegen das Gesetz!"

Ist das richtig?
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McMaren

Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 12:43
Titel

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Ähm, naja, es ist immerhin vorsätzliche Manipulation mit bösen Absichten. Außerdem darfst du doch nicht genau denselben spezifischen Bildaufbau nachbilden, oder?

Hab ich neuluich gelesen.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 12:43
Titel

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Die Gesetzgebung ist da recht schwammig.

Das Bild muss schon schwerwiegend abgeändert bzw. abstrahiert sein
damit das durch geht. Nur wo das anfängt... * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 12:44
Titel

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hm ganz so einfach wirds wohl nicht sein. es gibt zwar keine genaue regelung, aber wann ein bild sein copyright verliert, jedoch ist es so definiert, das man das bild so derart verfremden muss, dass man das original als solches nicht mehr erkennt. und ich wage zu bezweifeln, das eine einfache bildmanipulation wie das zeiger umstellen ausreicht. vor gericht würdet ihr dann sicherlich den kürzeren ziehen.
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.09.2004 12:47
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Zitat:
Nach § 23 kann die Veröffentlichung oder Verwertung einer Bearbeitung oder einer sonstigen Umgestaltung eines Werkes legalerweise nur mit Zustimmung des Urhebers/Nutzungsberechtigten des Ausgangswerkes erfolgen.
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bluedave1979

Dabei seit: 09.07.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 14.09.2004 12:52
Titel

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Hallo,

wo kann man das Nachlesen mit dem § 23?

Gruß
Dave
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Naranji
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 12:53
Titel

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danke! Genau das hab ich meinem Chef auch gesagt. Statt zu sagen "Sie haben recht, darüber sollten wir uns erst noch genauer informieren" oder einfach gar nix, darf ich mich anschnauzen lassen, was mir einfällt mir anzumaßen seine Kompetenz zu untergraben und anzuzweifeln. Der hat sie nicht mehr alle! *balla balla*
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Naranji
Threadersteller

Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 14.09.2004 12:55
Titel

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bluedave1979 hat geschrieben:
Hallo,

wo kann man das Nachlesen mit dem § 23?

Gruß
Dave


http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html#23

eben gefunden, selbst aber noch nicht richtig durchgelesen
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