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Aktuelles Datum und Uhrzeit: So 12.10.2008 02:17 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Bildköder bei Google - Abmahnwelle - ARD Plusminus vom 06.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildköder bei Google - Abmahnwelle - ARD Plusminus
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nanu

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Verfasst Mi 27.02.2008 18:55
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dorstmann hat geschrieben:
Nochmal für dich, zum Verständnis: wenn eine Abmahnung dafür sorgt, dass jemand "seine Internetseite vom Netz nimmt", oder seine "Geschäfte zurückzieht" (?), dann hat der abgemahnte es offensichtlich nicht anders verdient. Denn eine GRUNDLOSE Abmahnung wird wohl niemanden zur Verabschiedung aus dem Markt bringen.

Das hat weder was mit Mafia zu tun, noch ist das Abzocke. Wenn sich jemand von einer Abmahnung "aus dem Markt drängen lässt" hat er entweder Kacke am Schuh, oder ist eh nicht "markttauglich".

Wer meint "mitspielen" zu müssen, der muß sich eben VORHER über die Spielregeln informieren.


Nun mal im ernst, glaubst du nicht, dass nun so mancher 3 x überlegt ob er seinen Trödel bei e-bay reinsetzen soll.
Das hat nichts mit Markttauglichkeit zu tun. Noch eine Frage. Wieviel Stunden am Tag beschäftigst du dich eigentlich mit Rechtsfragen??
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
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Verfasst Mi 27.02.2008 18:58
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nanu hat geschrieben:
dorstmann hat geschrieben:
Nochmal für dich, zum Verständnis: wenn eine Abmahnung dafür sorgt, dass jemand "seine Internetseite vom Netz nimmt", oder seine "Geschäfte zurückzieht" (?), dann hat der abgemahnte es offensichtlich nicht anders verdient. Denn eine GRUNDLOSE Abmahnung wird wohl niemanden zur Verabschiedung aus dem Markt bringen.

Das hat weder was mit Mafia zu tun, noch ist das Abzocke. Wenn sich jemand von einer Abmahnung "aus dem Markt drängen lässt" hat er entweder Kacke am Schuh, oder ist eh nicht "markttauglich".

Wer meint "mitspielen" zu müssen, der muß sich eben VORHER über die Spielregeln informieren.


Nun mal im ernst, glaubst du nicht, dass nun so mancher 3 x überlegt ob er seinen Trödel bei e-bay reinsetzen soll.
Das hat nichts mit Markttauglichkeit zu tun. Noch eine Frage. Wieviel Stunden am Tag beschäftigst du dich eigentlich mit Rechtsfragen??


kann es sein, dass du überhaupt keinen roten Faden in deiner "Argumentation" hast? Was hat deine Argumentation jetzt mit eBay-Trödel zu tun?

*ha ha*

Da wird dann also der eBay-Trödel Anbieter mit eigener Seite von der Mafia daran gehindert, indem sie ihn privat unbegründet abmahnt und den Markt verdrängt... *hu hu huu* * Ich geb auf... *

Am besten du nimmst dir erstmal einen Zettel und sortierst deine Gedanken. Zur Not auch nen ganzen Block.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 27.02.2008 19:02, insgesamt 3-mal bearbeitet
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plöder_lemming

Dabei seit: 31.01.2008
Ort: BaWü - what else?
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Verfasst Mi 27.02.2008 19:05
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nanu hat geschrieben:
Ansonsten wenn einem das kostbare Bild geklaut wurde, kann man auch zu Polizei gehen und eine Anzeige machen, das kostet nichts.


Wassn das für ein Müll?? Au weia! Au weia!
Natürlich kannst man auch gleich jemanden anzeigen.
Nur ich weiß nicht, ob es dem Beschuldigten nicht lieber ist 500 Euro zu blechen, als ein Verfahren an der Backe zuhaben.
Genau das ist doch der Sinn von Abmahnungen.
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Mi 27.02.2008 19:07
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plöder_lemming hat geschrieben:
nanu hat geschrieben:
Ansonsten wenn einem das kostbare Bild geklaut wurde, kann man auch zu Polizei gehen und eine Anzeige machen, das kostet nichts.


Wassn das für ein Müll?? Au weia! Au weia!
Natürlich kannst man auch gleich jemanden anzeigen.
Nur ich weiß nicht, ob es dem Beschuldigten nicht lieber ist 500 Euro zu blechen, als ein Verfahren an der Backe zuhaben.
Genau das ist doch der Sinn von Abmahnungen.


muhaha, das seh ich jetzt erst.

"ey isch mach anzeige alder".

Dann erklärt uns die liebe Nanu mal was für eine Anzeige man da erstattet?


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 27.02.2008 19:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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GreenMan

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
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Verfasst Mi 27.02.2008 19:10
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plöder_lemming hat geschrieben:
Nur ich weiß nicht, ob es dem Beschuldigten nicht lieber ist 500 Euro zu blechen, als ein Verfahren an der Backe zuhaben.

Warum muß er überhaupt 500 € blechen?
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Verfasst Mi 27.02.2008 19:11
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Zitat:
kann es sein, dass du überhaupt keinen roten Faden in deiner "Argumentation" hast? Was hat deine Argumentation jetzt mit eBay-Trödel zu tun?


*Schnief*

Ebay ist ein Plattform wo Händler privat sowie geschäftlich ihre Ware verhöckern können.
und wo auch abmahungen an die jeweiligen Anbieter geschrieben werden wo auch schon mal Bildchen von Produkt x geklaut werden, wo fehlt nun der Rote Faben??
Zitat:

Da wird dann also der eBay-Trödel Anbieter mit eigener Seite von der Mafia daran gehindert, indem sie ihn privat unbegründet abmahnt und den Markt verdrängt.


ja so ähnlich Lächel

Zu der Anzeig ich habe nicht gesagt, dass ich sofort anzeigen würde, sondern bevor man einen Rechtsanwalt bezahlt könnte man zur Polizei gehen um eine Anzeige aufzugeben

Zitat:
Nur ich weiß nicht, ob es dem Beschuldigten nicht lieber ist 500 Euro zu blechen, als ein Verfahren an der Backe zuhaben.


Das als Privatperson (bzw. die kein Anwalt ist) ist unseriös.
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Arnstadt
Alter: 23
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Verfasst Mi 27.02.2008 19:11
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drosteman79 hat geschrieben:
Dann erklärt uns die liebe Nanu mal was für eine Anzeige man da erstattet? Welche Straftat wird denn hier begangen?


Ich nehme da mal ein Beispiel vorweg: eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. Siehe §§ 106 bis 111 UrhG. Vielleicht solltest Du Dich mal mit Nebenstrafrecht beschaeftigen, bevor Du hier irgendwelches "Halbwissen" verbreitest oder versuchst, gegen etwas zu argumentieren, was ausnahmsweise mal etwas Wahrheitsgehalt hat. Hmm...?!


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Mi 27.02.2008 19:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 27.02.2008 19:14
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Zitat:
Ich nehme da mal ein Beispiel vorweg: eine Urheberrechtsverletzung ist eine Straftat. Siehe §§ 106 bis 111 UrhG
.

ok aber wie würde das verfahren wohl ausfallen, wenn es um einen Schüler geht, der ein bildchen aus dem Netz auf seiner Website gesetzt hat.
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