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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 04.12.2008 23:58 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Bildköder bei Google - Abmahnwelle - ARD Plusminus vom 06.02.2008

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bildköder bei Google - Abmahnwelle - ARD Plusminus
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drosteman79
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:09
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cyanamide hat geschrieben:
drosteman79 hat geschrieben:
Viele die selbst schon einmal abmahnen mußten können sicher bestätigen,...

müssen tut das sicher keiner.

ich hatte auch schon zwei situationen mit wettbewerbern,
in denen ich theoretisch einen anwalt mit einer abmahnung
hätte beauftragen können. stattdessen habe ich das ganze
zunächst auf eine freundliche art per mail, fax oder telefonisch
geklärt - die wettbewerber haben sofort reagiert und sofort
reagiert (in dem fall ging es um zeitungsanzeigen)

keine kosten für den wettbewerber, kein verdienst für anwalt
und mich. alles friedlich geklärt.

so sollte das eigentlich beim ersten mal laufen. von mir aus
auch eine kleine entschädigung. aber sowas wie bei der
tante marion da... lächerliche geldmacherei.


Eben das meine ich mit "abmahnen müssen", darauf hinweisen das etwas nicht in Ordnung ist. NICHT die anwaltliche Abmahnung. Lächel

Ich hab schon oft genug erlebt, das freundliche Hinweise doch bitte was-auch-immer in Ordnung zu bringen oder zu korrigeren, oder zu unterlassen in unerträglicher Dreistigkeit einfach ignoriert wurden, bzw. man sich sogar wüst beschimpfen lassen mußte.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 27.02.2008 16:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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texel
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2008
Ort: BaWü
Alter: 31
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:12
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cyanamide hat geschrieben:
so sollte das eigentlich beim ersten mal laufen. von mir aus
auch eine kleine entschädigung...

wurde auch in dem Beitrag vom WDR gesagt:
um die Sache für die Anwälte nicht mehr lukrativ
zu machen, sollte es für Privatpersonen beim ersten
Verstoß keine Strafe geben, sondern eine Ermahnung.
Somit hätten zumindest Privatpersonen erstmal Ruhe.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:12
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jo. in dem fall kann man ja dann immer noch ne instanz weiter
gehen, also zum anwalt... und mit (un-)kosten verbunden.
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:13
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cyanamide hat geschrieben:
jo. in dem fall kann man ja dann immer noch ne instanz weiter
gehen, also zum anwalt... und mit (un-)kosten verbunden.


richtig, und die DANN betroffenen, schreien am lautesten ABZOCKE.
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:18
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Du gestehst also jetzt schon ein, dass die Personen, um die es geht, ein legitimes Werkzeug zur persönlichen Bereicherung und mit Gewinnabzielung missbrauchen?
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:20
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Ich denke mal in 90 % der Fälle müsste es auch ohne Anwalt gehen, meistens müsste es doch reichen, wenn man glaubhaft schreibt, dass man zum Anwalt geht wenn innerhalb einer Frist...

ob andere z. B. ihre Telefonnummer im Impressum haben, ist mir relativ egal. Beschäftige mich lieber mit was anderen.

Ansonsten wenn einem das kostbare Bild geklaut wurde, kann man auch zu Polizei gehen und eine Anzeige machen, das kostet nichts.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: SHA / AN
Alter: 28
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 27.02.2008 16:22
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ich fände diesen weg auch sinnvoll. das erste schreiben als "ermahnung" - von mir aus auch vom anwalt - aber dann bitte mit einer maximalen kostennote von 50 - 100 €. und wenn dann auf dieses schreiben keine reaktion vom kunden erfolgt, wegen mir die abmahnung mit der dicken forderung... damit könnte man nämlich dem ganzen geschäftsgebaren, das diese abmahnerei mit sich bringt, einhalt gebieten. und auch solche geschichten wie forenhaftung und solcherlei scherze wären dann zumindest finanziell einigermaßen überschaubar. denn momentan stehst du ja schon halb mit einem bein in der schuldenfalle, wenn du ein öffentliches forum oder einen blog betreibst...
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
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Verfasst Mi 27.02.2008 16:24
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Dazu ist das Werkzeug der Abmahnung ja gerade gedacht. Wenn dann noch eine geringe Bearbeitungsgebühr anfällt, ist ja alles ok. Aber die Leute, die in Massen abmahnen, lassen sich de facto zusätzlich Schäden ersetzen, die sie nie erlitten haben. Was dann aber wieder zu beweisen wäre.

Daher wäre es gut, wenn es wenigstens für Privatleute eine Regulierung gäbe, die der Schadenssumme + Anwaltgebühr eine Grenze vorschreiben.

Man kann davon ausgehen, dass das Gros der Gewerbetreibenden in der Lage sind und die Mittel haben, einer Abmahnung - unabhängig davon, ob zurecht abgemahnt wurde oder nicht - zu widersprechen und die Schadenssumme - wenn auch nur subjektiv zu hoch - anzuzweifeln.

Das fänge ich gerechter als den Status Quo.
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