mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 13:13 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Bild von mir in Magazin entdeckt - wie vorgehen? vom 08.07.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Bild von mir in Magazin entdeckt - wie vorgehen?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
derkrieger
Threadersteller

Dabei seit: 10.08.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 08.07.2008 13:16
Titel

Bild von mir in Magazin entdeckt - wie vorgehen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,
ich habe ein Bild welche ich vor Jahren Fotografiert habe und damals auf einem Flyer verwendet habe in einem DIN A6 Stadtmagazin entdeckt. Digital und per Flyermuster kann ich nachweisen, dass ich das Bild selbst erstellt habe.

Wie soll ich jetzt vor gehen, bitte um Rat.
  View user's profile Private Nachricht senden
Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.07.2008 13:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Na einfach mal beim Ersteller des Magazins nachfragen und um Vergütung bitten. Ansonsten kannst du ja immernoch zum Rechtsanwalt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
antonio_mo

Dabei seit: 20.05.2006
Ort: Berlin
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.07.2008 13:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das würde ich auch so machen wie der Vorredner schon erwähnt hat.
Ruf bei dem magazin an lass Dich mit der Redaktion verbinden und frag nach wer diesen Artikel
geschrieben hat, sofern dieser nicht im Stadtmagazin auf der Seite wo Dein Bild platziert wurde, bereits steht.
Erkläre es ihm ganz ruhig und bitte ihn um Vorgehensweise, allerdings schriftlich!

Lass Dich nicht auf einen Preis ein wenn er Dir etwas vorschlägt, am besten Du argumentierst Du erkundigst Dich nach den Bildhonoraren der BVPA und würdest denen eine Rechnung stellen, lass Dir auch gleich die Adresse geben wohin Du die Rechnung senden sollst.

http://www.bvpa.org/index.php


Zuletzt bearbeitet von antonio_mo am Di 08.07.2008 13:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Radik

Dabei seit: 20.09.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 08.07.2008 18:22
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also du bist laut §72 Urheber Gesetzt ein Lichtbildner und deswegen hast du auch die Rechte an dem Bild, so kannst du eine Unterlassung fordern aber da es schon veröffentlicht wurde, haben sie damit gegen einige Rechte verstoßen z.b Vervielfältigungsrecht , wenn du auf dem Bild abgebildet bis dann gilt §22KUG, hier ist nur eine Frage, so wie ich es verstanden habe , hast du Flyer mit dem Bild erstellt und sie verteilt oder wie war das?
weil wenn ja, dann hast du das bild sozusagen veröffentlicht, ich bin mir da aber nicht sicher, habe mich nicht viel damit beschäftigt.

aber am besten , so wie hier schon gesagt wurde nachfragen.
  View user's profile Private Nachricht senden
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 08.07.2008 21:33
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Erzähl auch mal, was draus geworden ist.
Würde mich interessieren.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
worshipper

Dabei seit: 01.10.2004
Ort: worshipper fear satan
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 15:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

die Frage ist doch eher woher er das Bild hat?
  View user's profile Private Nachricht senden
airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 15:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

worshipper hat geschrieben:
die Frage ist doch eher woher er das Bild hat?


Der TE schrieb doch das es auf einem Flyer verwendet wurde, vielleicht wurde es gescannt oder das Bild war zusätzlich noch im Internet verfügbar...
  View user's profile Private Nachricht senden
m
Moderator

Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 16.07.2008 17:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Radik hat geschrieben:
weil wenn ja, dann hast du das bild sozusagen veröffentlicht, ich bin mir da aber nicht sicher, habe mich nicht viel damit beschäftigt.


Klar, und weil Nike das Logo auf Schuhkartons druckt und sie es somit beim Verkauf ja sozusagen
veröffentlichen darf ich es jetzt auf meiner neuen Schuhkollektion abbilden. *ha ha* Ehrlich, mit Paragraphen
um dich werfen aber so eine blöde Bemerkung von dir geben. Au weia!


Zuletzt bearbeitet von m am Mi 16.07.2008 17:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Schrift: Lizenzverstoß entdeckt. Was tun?
Grad entdeckt: Das vergessene Schutzrecht der Web-Designer
1/1 bestellt, 4/4 erhalten - wie vorgehen?
Zahlungsverzug: Wie vorgehen/berechnen?
Urheberrechtsverletzung - Bilder verwendet - Wie vorgehen?
Kunde zahlt nicht - wie vorgehen?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.