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Thema: bild von einstein... vom 14.07.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> bild von einstein...
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
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Verfasst Mi 14.07.2004 14:32
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da Lichtbild Copyrights nach 50 Jahren verfallen solltest du dir vielleicht einfach bloß nen Bild von vor über 50 Jahren holen, sollte nicht so schwer sein, da Einsteins Todestag nächstes Jahr die 50'er Marke erreicht Lächel
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lechuza
Threadersteller

Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.07.2004 14:47
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sind das nicht 70 jahre?

//außerdem geht das um den todestag des erstellers, nicht des fotografierten...


Zuletzt bearbeitet von lechuza am Mi 14.07.2004 14:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.07.2004 14:47
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Und kann man die nicht auch verlängern?
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.07.2004 15:05
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Gemäß § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG sind Lichtbildwerke und Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden geschützt. Diese müssen durch die Nutzung von fotografischer Technik und Gestaltungsmittel erstellt wurden sein. Auch hier muß das Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Unterhalb dieses Werkbegriffes genießt der Hersteller von Lichtbildern Leistungsschutz nach § 72 UrhG. Die Rechte des Lichtbildners verjähren 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung des Bildes.


ob man die verlängern kann weiss ich nicht, aber so stehts im deutschen Urheberrecht...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 14.07.2004 15:14
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Es sei dir gedankt.
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