Dabei seit: 27.12.2003 Ort: Berlin Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.07.2004 14:32 Titel
da Lichtbild Copyrights nach 50 Jahren verfallen solltest du dir vielleicht einfach bloß nen Bild von vor über 50 Jahren holen, sollte nicht so schwer sein, da Einsteins Todestag nächstes Jahr die 50'er Marke erreicht
Dabei seit: 27.12.2003 Ort: Berlin Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 14.07.2004 15:05 Titel
Gemäß § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG sind Lichtbildwerke und Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden geschützt. Diese müssen durch die Nutzung von fotografischer Technik und Gestaltungsmittel erstellt wurden sein. Auch hier muß das Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Unterhalb dieses Werkbegriffes genießt der Hersteller von Lichtbildern Leistungsschutz nach § 72 UrhG. Die Rechte des Lichtbildners verjähren 50 Jahre nach Erscheinen oder Herstellung des Bildes.
ob man die verlängern kann weiss ich nicht, aber so stehts im deutschen Urheberrecht...
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